Grow In AG – Hauptversammlung 2018

Grow In AG

Berlin

Hauptversammlung der Grow In AG am 19.09.2018, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Tagesordnung

Der Vorstand der Grow In AG, Wallenroder Str. 7-9, in 13435 Berlin, beruft hiermit die ordentliche Hauptversammlung 2018 für den 19 September 14:00 Uhr, im Notariat Hardy Scheffler, Kurfürstendamm 220, in 10719 Berlin, ein.

TOP 1

Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017

Der Vorstand hat den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie seinen Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinnes am 31.07.2018 dem Aufsichtsratsvorsitzenden zugeleitet. Diese Unterlagen werden den Aktionären vorab zugehen.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss 2017 zu genehmigen und auf neue Rechnungen vorzutragen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage zum Prüfer des Jahresabschlusses der Grow In AG für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.

TOP 6

Beschlussfassung über die Änderung und Ergänzung des § 4 der Satzung

Der Aufsichtsrat schlägt vor § 4 der Satzung wie folgt zu ändern:

Das Wort „nur“ wird gestrichen. Folgender Satz 2 wird angefügt: „Die Einberufung der Hauptversammlung kann auch mit eingeschriebenem Brief erfolgen.

§ 4 der Satzung lautet danach: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger. Die Einberufung der Hauptversammlung kann auch mit eingeschriebenem Brief erfolgen.

TOP 7

Beschlussfassung über den mit Schreiben vom 04.08.2018 eingegangenen Antrag der Aktionärin Helma Mack. Das Schreiben lautet:

Als Aktionärin der Grow In AG mit einem Anteil von 70.000 von 591.675 Aktien am Grundkapital der Grow In AG beantrage ich, eine Hauptversammlung der Grow In AG einzuberufen. Für diese Hauptversammlung beantrage ich als Tagesordnungspunkt den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12.06.2018 über eine Sonderprüfung der Grow In AG aufzuheben.

Ich rüge zunächst, dass ich über Inhalt und Begründung des aufzuhebenden Beschluss vom 12.06. nicht vollständig und zutreffend informiert worden bin. Das Ladungsschreiben vom 07.05.2018 erhält keine Begründung für die vom Aktionär Bahr beantragte Sonderprüfung. Insbesondere werden darin nicht die Vorwürfe angesprochen, die der Aktionär Bahr gegen den Vorstand der Gesellschaft erhebt.

Der aufzuhebende Beschluss ist im übrigen rechtswidrig. Denn er verfolgt andere Zwecke als im Schreiben vom 09.04.2018 vorgegeben: für eine Sonderprüfung gibt es keinen rechtlich zulässigen Grund. Denn die der Sonderprüfung vorzulegenden Vorgänge sind in den vorangegangenen Jahren von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage geprüft und als ordnungsgemäß bestätigt worden. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass diese Testate der PKF unvollständig oder falsch sein könnten. Der Aktionär Bahr hat solche Anhaltspunkte auch nicht benannt.

Aus diesem Umstand ergibt sich, dass der Aktionär Bahr mit dem Antrag auf Sonderprüfung andere Zwecke verfolgt hat:

sie ergeben sich aus früheren e-mails, die darauf hindeuten, dass der Aktionär die Gesellschaft in den laufenden und für die Gesellschaft wichtigen Verhandlungen mit Investoren unter Druck setzen wollte, um so eine Exitposition zu gewinnen. Für die Erreichung dieses Ziels war der Beschluss unzulässig und ist schon aus diesem Grund aufzuheben.

Durch das inzwischen vorliegende Angebot der vom Aktionär Bahr benannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft TRINAVIS wird deutlich, dass die eingangs gerügte Unbestimmtheit und fehlende Begründung des Beschlusses offenbar beabsichtigt war.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Trinavis geht entsprechend dieses Angebots von einem umfassenden Prüfungsauftrag aus, der sich keineswegs auf die Vorwürfe aus dem Schreiben vom 09.04.2018 beschränkt, sondern unbegrenzt ausgedehnt werden kann. Bei den aufgerufenen Tagessätzen könne eine solche unbestimmte und nicht eingegrenzte Prüfung die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft überschreiten und sie schädigen. Auch dies macht den Beschluss unzulässig.

Zusammenfassend: der Beschluss bedeutet die Schädigung der Gesellschaft und ist deshalb aufzuheben.

TOP 8

Verschiedenes

 

Der Vorstand

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