GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg Aktiengesellschaft

GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg Aktiengesellschaft

Stuttgart

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Die Aktionäre der GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG mit Sitz in Stuttgart werden hiermit zu der

ordentlichen Hauptversammlung
der GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG
am
Dienstag, dem 29. Mai 2018, 10:30 Uhr,
im GENO-Haus, Sitzungssaal 6+7, EG, Heilbronner Straße 41, 70191 Stuttgart,

eingeladen.

I.

Tagesordnung

Die Tagesordnung mit den Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu den einzelnen Tagesordnungspunkten lautet wie folgt:

1.

Vorlage des nach § 172 AktG festgestellten Jahresabschlusses mit Anhang und des Lageberichts jeweils zum 31.12.2017, des gebilligten Konzernabschlusses mit Anhang und des Konzernlageberichtes jeweils zum 31.12.2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

2.

Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 von 10.446.953,31 EUR wird zur Ausschüttung einer am 07.06.2018 fälligen und auszuzahlenden Dividende von 12,00 EUR je Stückaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 12.143.182,19 EUR (insgesamt 2.850.000,00 EUR) verwendet. 7.500.000,00 EUR werden in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt und 96.953,31 EUR werden auf neue Rechnung vorgetragen.“

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.“

4.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.“

5.

Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Absatz 1, 4. Variante, 101 Absatz 1 Satz 1 AktG und §§ 1 Absatz Nr. 1, 4 Absatz 1 DrittelbG in Verbindung mit § 9 Ziffer 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre von der Hauptversammlung und zwei als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Das Aufsichtsratsmandat von Herrn Dr. Gregor HABERMANN endet turnusgemäß mit Wirkung zum Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Herr Dr. Gregor HABERMANN, Groß-Gerau, Abteilungsdirektor der R+V Versicherung AG, wird mit Wirkung zum Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zum Mitglied des Aufsichtsrats wiedergewählt.“

6.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Stuttgart, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 bestellt.

II.

Weitere Angaben

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 15 Ziffer 1 und 2 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG, Stuttgart, eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung muss dem Vorstand am Sitz der Gesellschaft bis spätestens 25. Mai 2018, 24.00 Uhr (Anmeldeschlusstag), unter der nachfolgend genannten Postanschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugegangen sein:

GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG
Vorstand
Katharinenstraße 20
70182 Stuttgart
Telefax: +49 711 22777-99160
E-Mail: aktionaer@gwg-gruppe.de

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können gemäß § 15 Ziffer 3 Satz 1 der Satzung ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachterteilung durch einen Bevollmächtigten, z.B. die depotführende Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Vollmachten können gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung gemäß § 15 Ziffer 3 Satz 2 der Satzung stehen die vorstehend genannte Postanschrift, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung. Ist der zu Bevollmächtigende ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution, können Besonderheiten gelten, weshalb die Aktionäre in einem solchen Fall gebeten werden, sich mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG sind der Gesellschaft unter der nachfolgenden Postanschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zu übersenden:

GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG
Vorstand
Katharinenstraße 20
70182 Stuttgart
Telefax: +49 711 22777-99160
E-Mail: aktionaer@gwg-gruppe.de

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 14. Mai 2018, 24.00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse zugegangen sind.

Der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft mit Anhang und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017, der gebilligte Konzernabschluss mit Anhang und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns können ebenfalls in den Geschäftsräumen der GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG, Katharinenstraße 20, 70182 Stuttgart, eingesehen werden.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen werden. Unabhängig davon wird jedem Aktionär der Geschäftsbericht der GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG für das Geschäftsjahr 2017 sowie der Konzerngeschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2017 rechtzeitig vor der Hauptversammlung zugesandt.

Die Gesellschaft stellt ihren Aktionären Formulare für die Anmeldung und zur Bevollmächtigung Dritter zur Verfügung. Die Formulare sollen den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung erleichtern. Es besteht keine Pflicht zur Verwendung dieser Formulare. Sie können unter der nachfolgenden Postanschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden:

GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG
Vorstand
Katharinenstraße 20
70182 Stuttgart
Telefax: +49 711 22777-99160
E-Mail: aktionaer@gwg-gruppe.de

Im Anschluss an die Hauptversammlung werden die Aktionäre zu einem gemeinsamen Essen eingeladen.

 

Stuttgart, im April 2018

GWG Gesellschaft für Wohnungs- und
Gewerbebau Baden-Württemberg AG

Der Vorstand

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