GxP German Properties AG – Hauptversammlung 2017

GxP German Properties AG

Berlin

WKN: A1YCNN
ISIN: DE000A1YCNN8

Ergänzung der Tagesordnung nach §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 Satz 1 AktG

der ordentlichen Hauptversammlung
der GxP German Properties AG in Berlin

am 17. Mai 2017, um 10.00 Uhr

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 4. April 2017 wurde zur ordentlichen Hauptversammlung der GxP German Properties AG am 17. Mai 2017 um 10:00 Uhr im Hotel TRYP by WINDHAM Berlin City East, Ruschestraße 45, 10367 Berlin, eingeladen.

Die Aktionärin Rausch Partners AG hat nach § 122 Abs. 2 AktG die Ergänzung der Tagesordnung der am 17. Mai 2017 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft um nachfolgenden Beschlussvorschlag verlangt. Ihr Anteil am Grundkapital der Gesellschaft erreicht nach Maßgabe von § 122 Abs. 2 AktG den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00.

Auf Verlangen der Aktionärin wird daher die Tagesordnung um folgenden Gegenstand zur Beschlussfassung unter dem neuen Tagesordnungspunkt 10 ergänzt, der hiermit bekannt gemacht wird:

10. Nachwahl zum Aufsichtsrat

Das Aufsichtsratsmitglied Herr Philip Moffat scheidet infolge Amtsniederlegung mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Mai 2017 vorzeitig aus dem Aufsichtsrat der GxP German Properties AG aus. Es ist deshalb in der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Mai 2017 eine Nachwahl erforderlich. Herr Dr. Sebastian Glock soll der Hauptversammlung zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden. Die Wahl soll für die restliche Dauer der Amtszeit des ausscheidenden Herrn Philip Moffat erfolgen, nämlich bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.

Der Aufsichtsrat der GxP German Properties AG setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft erfolgen Ergänzungswahlen jeweils für die restliche Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds.

Die Aktionärin Rausch Partners AG schlägt vor, wie folgt zu beschließen:

Herr Dr. Sebastian Glock, Bundenheim, Rechtsanwalt in Frankfurt am Main, wird mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 17. Mai 2017 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

 

Berlin, im April 2017

GxP German Properties AG

– Der Vorstand –

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