HABA Computer Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

HABA Computer Aktiengesellschaft

Hamburg

Einberufung für die
ordentliche Hauptversammlung 2016/2017

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Dienstag, den 12. Dezember 2017, 11:00 Uhr
in unseren Geschäftsräumen Rütersbarg 46, 22529 Hamburg
stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung
ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das zum 30. Juni 2017 endende Geschäftsjahr 2016/2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016/2017

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2016/2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016/2017 in Höhe von EUR 831.371,91 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 60,00 je dividendenberechtigter Aktie (d.h. auf 12.316 Stück Aktien) für das Geschäftsjahr 2016/2017, insgesamt: EUR 738.960,00

Vortrag auf neue Rechnung: EUR 92.411,91

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeiten der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder Dr. Bruno Dix und Peter Schönberger enden mit Ablauf des 30.11.2017. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:

Uwe Eibich, Kaufmann, Lohmar
Ralf Glass, Kaufmann, Messel

Nach § 9 Ziffer 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus 3 Mitgliedern, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu wählen sind. Er setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 AktG und § 1 DrittelbG aus 2 von der Hauptversammlung und 1 von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

6.

Beschlussfassung über die Änderung des Geschäftsjahres der Gesellschaft sowie die entsprechende Änderung von § 1 Abs. 3 der Satzung

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft soll auf das Kalenderjahr umgestellt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen aus diesem Grund vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

a) Das Geschäftsjahr wird mit der Wirkung vom 1. Januar 2018 auf den Zeitraum 1. Januar eines jeden Jahres bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres umgestellt. Der Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 31. Dezember 2017 ist ein Rumpfgeschäftsjahr.

b) § 1 Abs. 3 der Satzung wird dementsprechend wie folgt neu gefasst:

„Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Der Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 31. Dezember 2017 ist ein Rumpfgeschäftsjahr.“

7.

Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2017/2018, beziehungsweise das Rumpfgeschäftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018 wie folgt zu vergüten:

Vorsitzender: EUR 2.000,–
Stellvertretender Vorsitzender: EUR 1.500,–
einfaches Aufsichtsratsmitglied: EUR 1.000,–

Für den Fall, dass das Geschäftsjahr 2017 – wie unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagen – zum 31. Dezember 2017 endet, ist der Aufsichtsrat wie folgt zu vergüten:

Vorsitzender: EUR 1.000,–
Stellvertretender Vorsitzender: EUR 750,–
einfaches Aufsichtsratsmitglied: EUR 500,–

Allgemeine Hinweise

Nach § 15 der Satzung ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes jeder Aktionär berechtigt, der sich zu Beginn der Versammlung über seinen Aktienbesitz ausweist. Jeder Aktionär kann sich in der Hauptversammlung durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind der Gesellschaft zu übersenden unter der Anschrift HABA Computer Aktiengesellschaft, Rütersbarg 46, 22529 Hamburg, per Post oder Telefax unter der Telefaxnummer 0 40 / 55 42 24 80. Möglich ist auch die Übersendung per E-Mail unter der Anschrift hv@haba-ag.de.

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2017, der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016/2017 und der Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhalten Sie als Aktionär eine Abschrift dieser Vorlagen.

 

Hamburg, im November 2017

DER VORSTAND

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