HAEMATO AG – Hauptversammlung

HAEMATO AG
Berlin
HRB 88633 B des Amtsgerichts Charlottenburg
WKN: 619070 ISIN: DE0006190705

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, den 09. Juni 2015
um 11:00 Uhr
in der Eventpassage, Auditorium I,
in der Kantstraße 8, 10623 Berlin,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HAEMATO AG zum 31. Dezember 2014, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des zusammengefassten Lageberichts der HAEMATO AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 24. März 2015 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Entsprechend den genannten gesetzlichen Bestimmungen erfolgt eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von EUR 19.119.300,37 wie folgt zu verwenden:
a.

Ausschüttung an die Aktionäre:

Ausschüttung einer Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie von EUR 0,30 (bei 20.778.898 dividendenberechtigten Stückaktien sind das insgesamt EUR 6.233.669,40);
b.

Verbleibt als Gewinnvortrag EUR 12.885.630,97.

Die Dividende ist am 10. Juni 2015 fällig.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5.

Beschlussfassung gemäß § 116 Satz 1 AktG i.V.m. § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG über die Zustimmung zu einem Vergleich mit den ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedern Dr. Albert Wahl, Roderich Schaetze und Markus Wenner

Die Gesellschaft hat die ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder Dr. Albert Wahl, Roderich Schaetze und Markus Wenner für Schäden im Zusammenhang mit einem Fehler in der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Juli 2007 in Anspruch genommen und Klage zum Landgericht München I erhoben.

Auf Vorschlag des Gerichts haben die Parteien am 15. Mai 2014 einen Vergleich mit folgendem Inhalt geschlossen:
I.

Dr. Albert Wahl, Roderich Schaetze und Markus Wenner zahlen an die Gesellschaft zur Abgeltung der streitgegenständlichen Ansprüche im Zusammenhang mit der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Juli 2007 jeweils einen Betrag von EUR 7.500,00.
II.

Die ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder sind sich einig, dass mit der Zahlung keine weiteren Regressansprüche zwischen ihnen bestehen.
III.

Die unter I. genannten Beträge sind zur Zahlung fällig innerhalb einer Woche nach Bestandskraft des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft, mit dem diesem Vergleich zugestimmt wird.
IV.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
V.

Für den Fall, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft diesem Vergleich nicht zustimmen sollte, können die Parteien das Verfahren vor dem Landgericht München I wieder aufnehmen.
VI.

Allen Parteien wurde nachgelassen, den Vergleich bis zum 23. Mai 2014 zu widerrufen. [Anmerkung: Keine der Parteien hat den Vergleich widerrufen.]

Der Vergleich steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

Dem zwischen der Gesellschaft und Dr. Albert Wahl, Roderich Schaetze und Markus Wenner am 15. Mai 2014 vor dem Landgericht München I abgeschlossenen Vergleich wird zugestimmt.
6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Gieron & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr zu wählen.

Weitere Angaben zur Einberufung
1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am Dienstag, 19. Mai 2015 (0:00 Uhr MESZ) (Legitimationstag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich anmelden.

Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Institut auf den Legitimationstag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des Dienstag, 2. Juni 2015 (24.00 Uhr MESZ) bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für die Anmeldung und den Nachweis genügt jeweils die Textform (§ 126b BGB).

Anmeldestelle:

HAEMATO AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49-89-21027289
E-Mail: meldedaten@hce.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis der Berechtigung zu verlangen. Besteht auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.

Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.
2.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
a.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können nach Maßgabe des § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mit dem Nachweis über das Erreichen der Mindestaktienzahl spätestens bis zum Ablauf des Freitag, 15. Mai 2015 (24:00 Uhr MESZ) unter folgender Adresse zugehen:

HAEMATO AG
Lilienthalstraße 5c
12529 Schönefeld
Telefax: +49-30-897308679
b.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge mit Begründung gegen Vorschläge des Vorstands und/oder Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind mit Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum Ablauf des Montag, 25. Mai 2015 (24:00 Uhr MESZ) ausschließlich an folgende Adresse zu übermitteln:

HAEMATO AG
Lilienthalstraße 5c
12529 Schönefeld
Telefax: +49-30-897308679

Die Veröffentlichung der Gegenanträge und der Wahlvorschläge erfolgt unverzüglich unter der Internetadresse http://www.haemato.de/investoren/hauptversammlung/.

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse veröffentlicht.
c.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
3.

Zur Einsicht ausgelegte Dokumente

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014, der gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014, der zusammengefasste Lagebericht der HAEMATO AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Lilienthalstraße 5c, 12529 Schönefeld, zur Einsicht für unsere Aktionäre aus. Jeder Aktionär erhält auf Anforderung eine Abschrift dieser Unterlagen.

Berlin, im April 2015

HAEMATO AG

Der Vorstand

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