HAGRA Handelsgesellschaft für Agrarbedarf AG – Hauptversammlung

HAGRA Handelsgesellschaft für Agrarbedarf AG
Marktbergel
Wertpapier-Kenn-Nr. 600 510
Einladung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 20. Februar 2015 um 13.00 Uhr
nach Ansbach in das Hotel „Zur Windmühle“, Rummelsberger Str. 1 ein.
Tagesordnung
1.

Begrüßung und Bericht des Aufsichtsrats durch den Aufsichtsratsvorsitzenden.
2.

Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr vom 01.07.2013 bis 30.06.2014 durch den Vorstand.
3.

Verwendung des Bilanzgewinnes für das Wirtschaftsjahr zum 30.06.2014.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 171.286,15 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Vortrag auf neue Rechnung 171.286,15 €
Gewinnvortrag aus Vorjahren 2.148.986,11 €
Sonderausschüttung aus Gewinnvortrag
(€ 15,00 je Stückaktie an alle Aktionäre, fällig am 11.3.2015) -750.000,00 €
Bilanzgewinn (einschl. Gewinnvortrag aus Vorjahren) 1.570.272,26 €
4.

Entlastung des Vorstandes für das Wirtschaftsjahr vom 01.07.2013 bis 30.06.2014.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
5.

Entlastung der Aufsichtsräte für das Wirtschaftsjahr vom 01.07.2013 bis 30.06.2014.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
6.

Beschlussfassung zur ordentlichen Kapitalherabsetzung und Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Anpassung der Satzung.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a.

Das Grundkapital der Gesellschaft von EURO 1.278.229,70, eingeteilt in 50.000 Stückaktien, wird um EURO 1.028.229,70 auf EURO 250.000 herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) im Wege der Herabsetzung der Grundkapitalkennziffer zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals. Die Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.
b.

§ 4 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EURO 250.000 (i. W. zweihundertfünfzigtausend).“
7.

Verschmelzung der HAGRA-Agrar GmbH auf die HAGRA AG.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die HAGRA-Agrar Handelsgesellschaft mbH soll auf die HAGRA Handelsgesellschaft für Agrarbedarf AG zum nächstmöglichen Zeitpunkt verschmolzen werden.
8.

Neuwahlen des Aufsichtsrats.
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 28. Januar 2015 endet die Amtszeit der durch die Anteilseigner zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates. Auf Vorschlag des Aufsichtsrates sollen drei ordentliche Aufsichtsratsmitglieder und drei Ersatzmitglieder von den Aktionären gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt als Aufsichtsräte vor:

Erich Wust, Markt Erlbach, Unternehmer
Gerda Popp, Fürth, Kauffrau
Alfred Forster, Pleinfeld, Landwirt

und als Ersatzmitglieder:

Stefan Langenberger, Colmberg, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer
Markus Bammes, Prosselsheim, Unternehmer
Helmut Schmidt, Martinsheim, Landwirt

Bei allen vorgeschlagenen Aufsichtsrats- und Ersatzmitgliedern liegen keine Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien vor.

Die Aufsichtsratsmitglieder werden bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2018 beschließt, gewählt.

Die Hauptversammlung ist an keine Wahlvorschläge gebunden.
9.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder auf jährlich EURO 2.500 je Mitglied für die drei ordentlichen Mitglieder des Aufsichtsrats festzulegen. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache.

Aufsichtsratsmitglieder, die nicht während des ganzen Geschäftsjahres im Amt waren, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der Vergütung. Zusätzlich wird ein Sitzungsgeld von EURO 200 je Sitzung und der Ersatz der Fahrauslagen für jeden Aufsichtsrat und die Ersatzmitglieder gewährt.

Die hierauf entfallende Umsatzsteuer wird erstattet, soweit Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen, und dieses Recht ausüben.

Zur Teilnahme und Beschlussfassung an der Hauptversammlung sind nach § 9 unserer Satzung nur diejenigen Aktionäre zugelassen, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Versammlung im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.

Die Bilanzunterlagen und der Anhang sind nach § 326 HGB beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeiger, der Verlagsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln, eingereicht.

Marktbergel, den 15. Januar 2015

Der Vorstand

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