Hauptgenossenschaft Nord AG – Hauptversammlung 2018

von Red. LG

Artikel

Hauptgenossenschaft Nord AG

Kiel

Tagesordnung zur

ordentlichen Hauptversammlung

der Hauptgenossenschaft Nord AG

am Dienstag, dem 17. April 2018, um 15:00 Uhr
im Kieler Schloss, Dänische Straße 44, 24103 Kiel
1.

Eröffnung der Versammlung und Begrüßung der Anwesenden durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Kristian Hundebøll

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes jeweils für das Geschäftsjahr 2017

3.

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns in Höhe von 8.387.942,32 Euro

Der Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn von 8.387.942,32 Euro wie folgt zu verwenden:

0,17 EURO pro Stückaktie Dividende auf das gezeichnete Kapital 4.099.762,50 Euro
– Einstellung in die Gewinnrücklagen 4.288.179,82 Euro.
5.

Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Lorentzendamm 43
24103 Kiel

zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

7.

Sonstiges

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur die im Aktienbuch unserer Gesellschaft eingetragenen Aktionäre berechtigt (§ 21 Abs. (1) Satz 2 der Satzung). Ergänzend weisen wir darauf hin, dass bei Übertragung einer Namensaktie der übernehmende Aktionär bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts die Umschreibung der Aktien im Aktienbuch betreiben sollte. Maßgeblich sind die Eintragungen im Aktienbuch zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung. Im Falle der Stellvertretung/Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts ist die Vorlage der schriftlichen Vollmacht spätestens bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung bei unserer Gesellschaft erforderlich (§ 21 Abs. (4) der Satzung).

 

Hauptgenossenschaft Nord AG

– Der Vorstand –

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