High Tec Vermögensverwaltung AG – Hauptversammlung 2018

High Tec Vermögensverwaltung AG

Augsburg

Amtsgericht Augsburg, HRB 99

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Jahre 2015, 2016 und 2017 am Freitag, den 28.12.2015, um 11 Uhr in den Geschäftsräumen des Notariats Dr. Vossius & Dr. Engel in der Theatinerstr. 8, 80331 München.

Tagesordnung:

1.

Vorlage der Jahresabschlüsse der Gesellschaft zum 31. Dezember 2015, 31. Dezember 2016, 31. Dezember 2017 sowie der jeweiligen Berichte des Aufsichtsrats

Die jeweiligen Jahresabschlüsse und Berichte des Aufsichtsrates sind ab dem 12.12.2018 in den Geschäftsräumen der M&B Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Burgstraße 12, 80331 München, zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Jahresergebnisse 2015, 2016, 2017 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrates für die Geschäftsjahre 2015, 2016, 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Kapitalherabsetzung und Anpassung der Satzung (Satzungsänderung)

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen folgende Kapitalherabsetzung vor:

I. Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Das Grundkapital der Gesellschaft von € 2.125.000,00 wird um € 2.075.000,00 auf € 50.000,00 im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung herabgesetzt.

Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgt rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres. Die Wirksamkeit dieses Beschlusses ist bedingt durch die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 und über eine Kapitalerhöhung gemäß den Vorschlägen der Verwaltung zur Tagesordnung dieser Hauptversammlung.

II. Zweck der vereinfachten Kapitalherabsetzung

Die vereinfachte Kapitalherabsetzung dient dazu, Wertminderungen im Anlagevermögen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken.

III. Durchführung der vereinfachten Kapitalherabsetzung

Die vereinfachte Kapitalherabsetzung wird durchgeführt durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis € 2.125.000,00 zu € 50.000,00.

IV. Ermächtigung

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die näheren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung festzusetzen.

V. Satzungsänderung

§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft werden wie folgt neu gefasst:

㤠4
Höhe und Einteilung des Grundkapitals
1.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 50.000,– (i.W.: Euro fünfzigtausend).

2.

Es ist eingeteilt in 50.000 Stückaktien.“

§ 4 Abs. 3 und Abs. 4 der Satzung werden ersatzlos gestrichen.

5.

Barkapitalerhöhung und Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

I.
1.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von € 50,000,00 um € 13.000,00 auf € 63.000,00 erhöht gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 13.000 neuen, auf den Inhaber lautender Stückaktien.

2.

Die Aktien werden zum Ausgabebetrag von € 1,00 je Aktie den Aktionären zum Bezug angeboten.

3.

Die neuen Aktien werden den vorgenannten Zeichnern zum Bezug angeboten. Die Bezugsfrist endet am 15.1.2018.

4.

Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des bei ihrer Ausgabe laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt.

5.

Die auf die Kapitalerhöhung geschuldeten Einlagen sind innerhalb von fünf Bankarbeitstagen, gerechnet ab Zeichnung, zur Einzahlung auf ein Konto der Gesellschaft fällig.

II.

Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung zu bestimmen.

III.

§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

㤠4
Höhe und Einteilung des Grundkapitals
1.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 63.000,–(i.W.: Euro dreiundsechzigtausend).

2.

Es ist eingeteilt in 63.000 Stückaktien.“

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 11 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens am 05.12.2018 während der Geschäftsstunden von 10 Uhr bis 17 Uhr, bei M&B Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Burgstr. 12, 80331 München, hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als bewirkt, wenn Aktien zur Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Werden die Aktien bei M&B Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hinterlegt, ist die von dieser Stelle ausgestellte Hinterlegungsbescheinigung bis spätestens am 08.12.2018 bei der Gesellschaft einzureichen. Eine Eintrittskarte ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung nicht erforderlich.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015, 2016, 2017, die Berichte des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung der Bilanzgewinne sind in den Geschäftsräumen der M&B Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Burgstr. 12, 80331 München, zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt. Jedem Aktionär wird auf Verlangen unverzüglich eine Abschrift der Vorlagen erteilt.

 

Der Vorstand

Comments are closed.