HOFTEX GROUP AG – Hauptversammlung 2015

HOFTEX GROUP AG
Hof

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

ISIN DE 000 676 000 2
Wertpapier-Kenn-Nr. 676 000

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, dem 9. Juli 2015, 10.00 Uhr,

in der Bürgergesellschaft, Poststraße 6, 95028 Hof, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen folgende Verwendung des Bilanzgewinns in Höhe von € 3.677.660,10 vor:
• € 0,15 Dividende je Stückaktie auf das gezeichnete Kapital von € 13.919.988,69
(5.444.800 Stückaktien)

816.720,00
• Einstellung in Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 3 AktG € 2.700.000,00
• Vortrag auf neue Rechnung € 160.940,10
€ 3.677.660,10
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
5.

Neuwahl des Aufsichtsrats

Nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG und §§ 4, 5 DrittelbG sowie § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus insgesamt sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier von den Anteilseignern und zwei von den Arbeitnehmern zu wählen sind.

Eine Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder wird deshalb erforderlich, weil das Amt der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 102 Abs. 1 AktG mit Beendigung dieser Hauptversammlung erlischt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Damen und Herren für die Aktionäre in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:

Frau Waltraud Hertreiter, Neubeuern, selbstständige Unternehmensberaterin

Herrn York Riedel, Nürnberg, selbstständiger Rechtsanwalt

Herrn Martin Steger, Nürnberg, selbstständiger Immobilienkaufmann

Herrn Tom Steger, Nürnberg, selbstständiger Rechtsanwalt

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an die Wahlvorschläge gebunden.
6.

Beschlussfassung über die Erweiterung des Aufsichtsrats und Satzungsänderung

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 10 Abs. 1 der Satzung derzeit aus sechs Mitgliedern. Der Aufsichtsrat soll nun auf neun Mitglieder erweitert werden. Gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG und §§ 4, 5 DrittelbG bestünde der Aufsichtsrat dann künftig aus sechs Vertretern der Anteilseigner, die von der Hauptversammlung gewählt werden sollen, und aus drei Arbeitnehmervertretern.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 10 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ändern:

„Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu wählen sind.“
7.

Ergänzungswahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Wird die in TOP 6 vorgeschlagene Erweiterung des Aufsichtsrats auf neun Mitglieder wirksam, setzt sich der Aufsichtsrat nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG und §§ 4, 5 DrittelbG sowie § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus insgesamt neun Mitgliedern zusammen, von denen sechs von den Anteilseignern und drei von den Arbeitnehmern zu wählen sind.

Die in TOP 6 vorgeschlagene Erweiterung des Aufsichtsrats auf neun Mitglieder wird wirksam, wenn die Satzungsänderung gemäß TOP 6 beschlossen und im Handelsregister eingetragen wird. Dann müssen zwei weitere Vertreter der Anteilseignerseite für den Aufsichtsrat gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

Aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der Satzungsänderung gemäß TOP 6 werden als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt:

Herr Werner Berlet, Bad Homburg, IT-Manager bei STATOMAT GmbH, Karben

Frau Renate Dempfle, Augsburg, Geschäftsführerin der PDV Inter-Media GmbH, Augsburg

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
8.

Beschlussfassung über die Änderung der Aufsichtsratsvergütung und Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Bezüge der Aufsichtsräte wie folgt festzusetzen:

Vorsitzender € 12.000,00 (bisher € 6.135,50)

Stellvertreter und übrige Mitglieder € 8.000,00 (bisher € 5.112,92 für den Stellvertreter und € 4.090,34 für die übrigen Mitglieder)

§ 13 der Satzung (Aufsichtsratsvergütung) erhält damit folgenden Wortlaut:

„Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen und einer ihnen für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer jährlich eine feste Vergütung, die für den Vorsitzenden Euro 12.000,00 und für den Stellvertreter sowie die übrigen Mitglieder Euro 8.000,00 beträgt. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht über das ganze Geschäftsjahr angehört haben, erhalten die Vergütung entsprechend zeitanteilig.“
9.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

Die Aktien der Gesellschaft werden im Freiverkehrssegment M:access der Börse München notiert. Damit sind sie nicht an einem organisierten Markt im Sinne des WpHG notiert und gelten nicht als „börsennotiert“.

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung der Hauptversammlung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise zu den Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Stimmrechtsvertretung und zu Anträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 2. Juli 2015 in Textform (s. § 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der unten angegebenen Anmeldestelle der Gesellschaft angemeldet haben.

Die Aktionäre haben bis zum 2. Juli 2015 auch ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu müssen sie einen in Textform (s. § 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweis über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut bei der Anmeldestelle der Gesellschaft einreichen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 18. Juni 2015 zu beziehen (Record Date).

Anmeldestelle:

HOFTEX GROUP AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS51GM
80311 München
Fax: +49 (0) 89/5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de

Stimmrechtsvertretung

Wir weisen unsere Aktionäre auf die Möglichkeit hin, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen.

Zur Erleichterung der Ausübung des Stimmrechts bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, benötigen dazu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Das auf dieser Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen ist ausgefüllt und unterschrieben als Original bis spätestens 6. Juli 2015 eingehend an folgende Adresse zu senden:

HOFTEX GROUP AG
HV-Stelle
Postfach 15 29
95014 Hof
Fax: +49 (0) 9281/49313
E-Mail: hauptversammlung@hoftexgroup.com

Die Einzelheiten zur Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.

Unterlagen

Ab Einberufung der Hauptversammlung sind die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Fabrikzeile 21, 95028 Hof) zur Einsichtnahme der Aktionäre zugänglich. Diese Unterlagen sind auch über die Internetseite der Gesellschaft unter www.hoftexgroup.com/Investor Relations/Finanzberichte einsehbar. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos die vorgenannten Unterlagen zugesandt.

Anträge und Wahlvorschläge

Mögliche Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG müssen in Textform innerhalb der gesetzlichen Fristen an folgende Anschrift gerichtet werden:

HOFTEX GROUP AG
HV-Stelle
Postfach 15 29
95014 Hof
Fax: +49 (0) 9281/49313
E-Mail: hauptversammlung@hoftexgroup.com

Wir werden rechtzeitig zugegangene Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter www.hoftexgroup.com auf der Seite Investor Relations/Hauptversammlung veröffentlichen.

Hof, den 29. Mai 2015

HOFTEX GROUP AG

Der Vorstand

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