Honeywell Riedel-de Haën AG – Hauptversammlung 2016

Honeywell Riedel-de Haën AG

Seelze

Wertpapier-Kenn-Nr. 503810

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, den 25. August 2016, um 11.30 Uhr,
in den Räumen der Honeywell Specialty Chemicals Seelze GmbH,
Wunstorfer Straße 40, 30926 Seelze

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2015

2.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Franklinstraße 50, 60486 Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Frank Udo Weller, Senior Human Resources Manager bei der Honeywell Deutschland GmbH mit Sitz in Offenbach am Main, wohnhaft in Rüsselsheim, mit sofortiger Wirkung zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet wird.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, welche spätestens am 22. August 2016 bei unserer Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der

Deutschen Bank AG, Frankfurt am Main

ihre Aktien hinterlegt haben und diese dort bis zur Beendigung der Hauptversammlung belassen.

Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei unserer Gesellschaft einzureichen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle bei anderen Banken für sie bis zum Ablauf der Hauptversammlung gesperrt werden.

Ein Beschluss für die Gewinnverwendung wird nicht gefasst. Aufgrund des mit der Honeywell Deutschland GmbH, Offenbach, bestehenden Gewinnabführungsvertrages erhalten unsere außenstehenden Aktionäre eine Ausgleichszahlung, die am Tag nach der Hauptversammlung fällig ist.

Ehemalige Aktionäre der Honeywell Riedel-de Haën AG, Wertpapier-Kenn-Nr. 704 900, die das Abfindungsangebot der AlliedSignal Chemical Holding AG infolge der Eingliederung der Honeywell Riedel-de Haën AG bisher noch nicht angenommen haben und an der Hauptversammlung der AlliedSignal Chemical Holding AG teilnehmen wollen, müssen rechtzeitig vorher ihre Honeywell Riedel-de Haën-Aktien bei der Deutschen Bank AG, Hannover zum Umtausch einreichen und die Ausstellung einer Eintrittskarte beantragen.

Stimmberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

 

30926 Seelze, den 25. Juli 2016

Der Vorstand

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