HORUS AG – Hauptversammlung 2016

HORUS AG

Köln

Wertpapier-Kenn-Nr. 520 412

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Montag, den 04. Juli 2016 um 15:00 Uhr
im „Haus am See“, Bachemer Landstraße 420, 50935 Köln
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Unternehmen keine Bewirtung bereitstellt.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von Euro 111.950,12 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2015

Gemäß § 12 der Satzung der Gesellschaft erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben dem Ersatz seiner Auslagen eine Vergütung. Der Vorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrags. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten der Gesellschaft. Die Höhe der Vergütung ist von der Hauptversammlung jährlich neu zu beschließen, wobei ein gestiegenes Geschäftsvolumen angemessen zu berücksichtigen ist.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Höhe der Vergütung der im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Aufsichtratsmitglieder wie folgt zu beschließen:

Jedes im Geschäftsjahr 2015 amtierende Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine Vergütung in Höhe von Euro 3.000,00 p.a., der Vorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten der Gesellschaft.

6.

Neuwahl des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 96 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung aus Vertretern der Aktionäre zusammen und besteht aus drei Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind durch die Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des derzeitigen Aufsichtsrats der Gesellschaft endet gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, also jeweils mit dem Schluss der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt eine Neuwahl sämtlicher Mitglieder des derzeitigen Aufsichtsrats für die Zeit nach Beendigung der diesjährigen Hauptversammlung vor.

Der Aufsichtsrat schlägt hierzu folgende Personen vor:

 

a) Herrn Hans Rudi Küfner, Remscheid, Kaufmann, Geschäftsführer der R.K.I. GmbH, Remscheid

Herr Hans Rudi Küfner gehört folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an:

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Babylon Capital AG, Frankfurt

Vorsitzender des Aufsichtsrats der RM Rheiner Management AG, Köln

Vorsitzender des Aufsichtsrats der RIM AG, Remscheid

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Value-Holdings International AG, Gersthofen

 

b) Herrn Dr. Georg Issels, Köln, Kaufmann, Vorstand der Scherzer & Co. AG, Köln

Herr Dr. Georg Issels gehört folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an:

Vorsitzender des Aufsichtrats der DNI Beteiligungen AG, Köln

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der GSC Holding AG, Düsseldorf

Mitglied des Aufsichtsrats der Smart Equity AG, Köln

 

c) Herrn Hans Peter Neuroth, Meerbusch, Kaufmann, Vorstand der Scherzer & Co. AG, Köln

Herr Hans Peter Neuroth gehört folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an:

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Smart Equity AG, Köln

Keiner der vorgeschlagenen Herren ist Mitglied eines einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens.

Die Wahl erfolgt jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.

7.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

OFM Oebel Fröhlich Michels GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Salierring 32
50677 Köln

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

 

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.

Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Dienstag, den 13. Juni 2016, 00:00 Uhr (MESZ) – (Nachweisstichtag) beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 27. Juni 2016, 24:00 Uhr (MESZ) an nachstehende Adresse zugegangen sein:

HORUS AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS CA / CS
Am Markt 14–16
28195 Bremen
Telefax: 04 21 / 3 60 31 53
E-Mail-Adresse: hv@neelmeyer.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter vorstehend genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Um deren rechtzeitigen Erhalt sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien weiterhin frei verfügen. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung.

 

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person gelten die Bestimmungen des § 135 AktG. In diesem Fall werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

 

Anträge und Wahlvorschläge

Nach dem Aktiengesetz (§§ 126, 127) zugänglich zu machende Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären werden im Internet unter www.horus-ag.de/investor zugänglich gemacht, wenn sie spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung schriftlich oder per Telefax bei der Gesellschaft unter der Adresse HORUS AG, Lütticher Straße 8a, 50674 Köln, Telefax: 03212/4151943 eingegangen sind. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

 

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung:

Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 sowie der Bericht des Aufsichtsrats werden von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter www.horus-ag.de/investor zugänglich gemacht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht.

 

Köln, im Mai 2016

HORUS AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.