HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft – Hauptversammlung

HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft
Rehau
ISIN DE0006130305 – WKN 613 030
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, 12. Mai 2015, 11:00 Uhr,
in den Räumlichkeiten der
HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft,
Reichenberger Straße 22, 95111 Rehau,

stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung

ein.
Tagesordnung:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2014 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats

Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Reichenberger Straße 22, 95111 Rehau und im Internet unter http://www.hydrotec-ag.de eingesehen werden. Auf Anfrage werden diese Unterlagen, die im Übrigen auch während der Hauptversammlung ausliegen werden, jedem Aktionär kostenlos übersandt.

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RWT REUTLINGER WIRTSCHAFTSTREUHAND GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Reutlingen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.

5. Wahlen zum Aufsichtsrat

Gemäß § 96 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern und ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen.

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Frau Christel Schulze und Herr Peter Heun endet turnusgemäß mit Ablauf der Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Frau Schulze und Herr Heun stehen nach langjähriger Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat nicht mehr zur Verfügung.

Gleichzeitig endet auch die Bestellung der Ersatzmitgliedschaft von Herrn Helmut Graf für Frau Schulze und Herrn Heun.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, in den Aufsichtsrat zu wählen:

a) Herrn Michael Mahalek, Beruf: Rechtsanwalt (Partner) der Kanzlei vMH Heun & Partner in Hof, Wohnort: Hof, für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt.

Herr Mahalek hält keine weiteren Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten.

b) Herrn Dipl.-Finanzwirt (FH) Hubert Gernoth, Beruf: Steuerberater, Geschäftsführer der Steuerberatung Gernoth GmbH Steuerberatungsgesellschaft in Regen, Wohnort: Rinchnach, für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt.

Herr Gernoth hält folgendes weiteres Mandat in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Mitglied des Aufsichtsrats (Aufsichtsratsvorsitzender) bei der AQUATECH Umwelt- und Energietechnik AG in Regen.

Die Wahlen sollen in Einzelwahlen erfolgen. Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.

Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes vor der Hauptversammlung bis spätestens Dienstag, 05. Mai 2015, 24.00 Uhr, bei der

HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft
Hauptversammlung 2015
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: 040-6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de

zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben.

Der Aktienbesitz wird nachgewiesen durch die Bescheinigung des depotführenden Instituts oder einer Wertpapiersammelbank, die sich auf den Beginn des 21. April 2015, 0.00 Uhr, (Nachweisstichtag) zu beziehen hat und spätestens bis Dienstag, 05. Mai 2015, 24.00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse zugegangen sein muss. Dieser Nachweis ist in Textform in deutscher oder in englischer Sprache zu erbringen.

Maßgeblich für die Teilnahmeberechtigung und den Umfang des Stimmrechts ist ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zu diesem Nachweisstichtag. Erwerb oder Veräußerungen von Aktien der Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts des angemeldeten Aktionärs keine Bedeutung.

Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Sofern es sich bei dem Bevollmächtigten nicht um ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Person handelt, bedarf es zur Ausübung des Stimmrechts der Vorlage einer Vollmacht in Textform am Tage der Hauptversammlung. Ein Vollmachtsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte.

Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere, nach § 135 AktG diesen gleichgestellte Organisation bevollmächtigt werden soll, richten sich die Anforderungen an die Vollmacht nach § 135 AktG. Wir weisen darauf hin, dass bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution, diese gegebenenfalls eine besondere Form der Vollmacht verlangen, da sie die Vollmacht gemäß § 135 AktG nachprüfbar festhalten müssen. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Wir bieten unseren Aktionären an, die von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreterin bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterin eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Soweit die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin bevollmächtigt werden soll, müssen dieser in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreterin ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterin bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen bis spätestens Montag, den 11. Mai 2015 bis 17.00 Uhr an die folgende Anschrift zu senden:

HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft
Hauptversammlung 12.05.2015
Reichenberger Straße 22
95111 Rehau
Fax: 09283 / 85 1-50
E-Mail: hv2015@hydrotec-ag.de

Alternativ ist eine Übergabe an die Stimmrechtsvertreterin während der Hauptversammlung möglich. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung steht den Aktionären unter der Internetadresse www.hydrotec-ag.de zur Verfügung oder kann bei der Gesellschaft abgefordert werden.

Es besteht keine Verpflichtung, die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.

Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung
Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft
Gegenanträge zur Hauptversammlung 12.05.2015
Reichenberger Straße 22
95111 Rehau
Fax: 09283 / 85 1-50
E-Mail: hv2015.gegenantraege@hydrotec-ag.de
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, die rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangen sind, und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktionären im Internet unter www.hydrotec-ag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Rehau, im März 2015

HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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