HyHelp AG – Hauptversammlung 2017

HyHelp AG

Frankfurt am Main

Einladung zur Hauptversammlung

Die HyHelp AG mit Sitz in Frankfurt
lädt ihre Aktionäre

zur ordentlichen Hauptversammlung

am 5. Juli 2017
in den Räumen der Gesellschaft in 60439 Frankfurt, Olof-Palme-Str. 15,
um 12 Uhr

ein.
Die Tagesordnung hat folgende Punkte:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2016

Der Jahresabschluss kann in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft eingesehen werden und wurde den Aktionären per E-Mail übermittelt.

Da der Jahresabschluss einen Jahresfehlbetrag ausweist, erübrigt sich ein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten.

Die HyHelp AG ist als kleine Aktiengesellschaft nicht zur Prüfung des Abschlusses verpflichtet. Der Aufsichtsrat hat daher gemäß § 17 Abs. (4) der Satzung beschlossen, für das Geschäftsjahr 2017 auf eine Abschlussprüfung zu verzichten.

Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Vollmacht ist in Textform unter der oben genannten Adresse der Gesellschaft zu erteilen. Die Vorschrift des § 135 des Aktiengesetzes bleibt unberührt.

Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung samt Begründung und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind bis zum 20. Juni 2017 ausschließlich zu richten an: HyHelp AG, Olof-Palme-Straße 15, 60439 Frankfurt am Main, Telefax: 03212 1086 472, E-Mail: ah@hyhelp.de. Wenn Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von € 500.000 erreichen, gemäß § 122 Abs. 2 des Aktiengesetzes verlangen, dass neue Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, muss das Verlangen samt Begründung oder Beschlussvorlage der Gesellschaft bis zum 10. Juni 2017 unter der zuvor genannten Adresse zugehen. Anderweitig adressierte oder später zugegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.

Darüber hinaus können Aktionäre in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.

 

Frankfurt am Main, im Mai 2017

HyHelp AG

Der Vorstand

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