Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft – Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 03. August 2018

Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft

Kindelbrück

ISIN DE0006004500

Ergänzung der Tagesordnung
für die ordentliche Hauptversammlung am 03. August 2018

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 25. Juni 2018 wurde die ordentliche Hauptversammlung der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft am Freitag, den 03. August 2018, 10.00 Uhr, im Volkshaus, Weißenseer Straße 33, 99610 Sömmerda, einberufen.

Auf Verlangen der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 03. August 2018 um folgende Gegenstände zur Beschlussfassung ergänzt und hiermit bekannt gemacht:

8.

Beschlussfassung über den Entzug des Vertrauens für das Vorstandsmitglied Michael Lehmann

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft schlägt vor, zu beschließen, dem Vorstandsmitglied Michael Lehmann das Vertrauen zu entziehen.

9.

Beschlussfassung über die Einziehung von Stückaktien ohne Kapitalherabsetzung nach den Vorschriften der Einziehung im vereinfachten Einziehungsverfahren (§ 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG) und Erwerb der einzuziehenden Aktien durch die Gesellschaft (§ 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG)

Die Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

1.

450.000 Aktien der Hyrican Informationssysteme AG (WKN 600 450) werden – unter der aufschiebenden Bedingung ihres Erwerbs gemäß nachstehend Ziffer 2. – im vereinfachten Einziehungsverfahren nach § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG ohne Kapitalherabsetzung zum Zwecke des Erlöschens der Aktien aufgrund gerichtlicher Nichtigerklärung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Sacheinlage gemäß Beschluss des Vorstands vom 28. Dezember 2011 eingezogen, mit der Folge, dass sich der auf die einzelnen übrigen Aktionäre entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals gemäß § 8 Abs. 3 AktG entsprechend erhöht.

2.

Der Vorstand wird ermächtigt, 450.000 Aktien der Gesellschaft (WKN 600 450) zum Zwecke der Einziehung von dem Aktionär und Inferenten Michael Lehmann entsprechend §§ 812 ff. BGB zu erwerben. Der Rückerwerb der Aktien erfolgt gegen Rückübertragung der Geschäftsanteile an der Hyrisan Concepte und Systeme GmbH (Sacheinlage) oder, nach Wahl der Verwaltung, eines Barausgleichs, der nicht hoher sein darf, als der Wert der Sacheinlage zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Nichtigerklärung (19. Dezember 2017). Die Höhe des Werts der Sacheinlage spätestens zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Nichtigerklärung wird von einem Wirtschaftsprüfer festgelegt. Zum Wirtschaftsprüfer wird hiermit PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, bestimmt.

3.

Mit Wirksamwerden der Einziehung wird die Satzung der Gesellschaft in § 5 Abs. 1 S. 2 aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

„Es ist eingeteilt in 4.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.“

10.

Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder Hans Joachim Rust, Christian von der Lühe und Uwe Päckert und Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat

1.

Abberufung von drei Aufsichtsratsmitgliedern

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft schlägt vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats

a)

Hans Joachim Rust

b)

Christian von der Lühe und

c)

Uwe Päckert

mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung abzuberufen.

2.

Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat

Für den Fall, dass die Hauptversammlung die Aufsichtsratsmitglieder Hans Joachim Rust, Christian von der Lühe und Uwe Päckert abberuft, bedarf es der Wahl von drei neuen Aufsichtsratsmitgliedern. Es bedarf auch der Wahl von drei neuen Aufsichtsratsmitgliedern, wenn die Hauptversammlung aufgrund von Zulassung nicht stimmberechtigter Aktien den Abberufungsbeschluss gemäß Ziffer 1 zunächst scheinbar nicht fasst, danach aber gerichtlich festgestellt wird, dass 450.000 Stimmen aus der Sachkapitalerhöhung von der Beschlussfassung auszuschließen gewesen wären, die Deutsche Balaton AG alleine die Hauptversammlungsmehrheit hatte und die drei Aufsichtsrate somit abberufen sind.

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft schlägt vor,

1.

Herrn Uwe Pirl, wohnhaft in Schwetzingen, Unternehmensjurist, für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Christian von der Lühe,

2.

Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller, wohnhaft in Burrweiler, Hochschullehrerin, für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Uwe Päckert,

3.

Herrn Dr. Günter Werkmann, wohnhaft in Darmstadt, selbstständiger Unternehmensberater, für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Hans Joachim Rust,

zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass sich die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach § 8 Abs. 1 der Satzung und § 95, § 96 Abs. 1 AktG richtet. Danach besteht der Aufsichtsrat aus drei von den Anteilseignern zu wählenden Mitgliedern. Wir weisen weiter vorsorglich darauf hin, dass die Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden ist.

11.

Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen und Bestellung eines besonderen Vertreters gemäß § 147 AktG

Die Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft schlägt, folgende Beschlüsse zu fassen:

1.

Gegen die Vorstandsmitglieder

Michael Lehmann und

Sven Lüttig

sowie die ehemaligen und amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats, nämlich

Joachim Rust

Uwe Lichtenhahn

Klaus Ehrich

Christian von der Lühe und

Uwe Päckert

sind Schadensersatzansprüche der Gesellschaft wegen Verletzung der Geschäftsführungspflichten und Überwachungspflichten gemäß § 93 Abs. 2, § 116 AktG geltend zu machen, die sich aus der fehlgeschlagenen Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital gemäß Beschlüssen des Vorstands und Aufsichtsrats jeweils vom 28. Dezember 2011 ergeben, also wegen der nichtigen Beschlüsse des Vorstands sowie des Zustimmungsbeschlusses des Aufsichtsrats zu dieser Kapitalerhöhung sowie daraus, dass trotz Rechtskraft des Urteils des Landgerichts Erfurt durch Beschluss des BGH vom 19. Dezember 2017 keinerlei Malinahmen eingeleitet wurden, die fehlgeschlagene Kapitalerhöhung rückabzuwickeln.

Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat haben trotz mehrfacher Hinweise auf die Nichtigkeit und Feststellungen der Instanzgerichte die nichtigen Beschlüsse stets verteidigt und halten bis heute trotz rechtskräftig feststehender Nichtigkeit offensichtlich daran fest.

Als Schadenspositionen sind in erster Linie die bisher entstanden Prozesskosten zahlreicher Verfahren als Schaden der Gesellschaft zu nennen sowie aller künftig noch entstehender Schaden hinsichtlich der Abwicklung.

450.000 Aktien, die von der FiveT Capital oder von wem auch immer vertreten werden, sind vom Stimmrecht ausgeschlossen.

2.

Bestellung eines besonderen Vertreters

Herr Rechtsanwalt Tino Sekera-Terplan, Barer Strafte 48, 80799 München, wird zum besonderen Vertreter zur Geltendmachung der in Ziffer 1. aufgeführten Ersatzansprüche bestellt.

Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft
zu dem Ergänzungsverlangen der Aktionärin Deutsche Balaton AG gemäß Tagesordnungspunkte 8 bis 11

Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen, die Beschlussanträge der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zu den Tagesordnungspunkten 8 bis 11 abzulehnen.

 

Kindelbrück/Thüringen, im Juli 2018


Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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