Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft Kindelbrück – Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung

Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft
Kindelbrück
ISIN DE0006004500
Ergänzung der Tagesordnung
für die ordentliche Hauptversammlung am 29. August 2014

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 21. Juli 2014 wurde die ordentliche Hauptversammlung der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft am Freitag, den 29. August 2014, 9 Uhr, im Volkshaus, Weißenseer Straße 33, 99610 Sömmerda, einberufen.

Auf Verlangen der Aktionärin Deutsche Balaton AG wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 29. August 2014 um folgende Gegenstände zur Beschlussfassung ergänzt und hiermit bekannt gemacht:
7.

Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Vorstandsmitglieder Michael Lehmann und Sven Lüttig, gegen Herrn Michael Lehmann aus § 117 und/oder § 317 AktG sowie die Aufsichtsratsmitglieder Hans-Joachim Rust, Uwe Lichtenhahn und Klaus Ehrich und Bestellung eines besonderen Vertreters zu Geltendmachung der Schadensersatzansprüche

Die Deutsche Balaton AG schlägt vor zu beschließen:
1)

Gegen die Mitglieder des Vorstands der Hyrican Informationssysteme AG (nachfolgend die „Gesellschaft“), die Herren Michael Lehmann und Sven Lüttig, Herrn Michael Lehmann als Gesellschafter der Hyrican Informationssysteme AG und/oder der Hyrisan Concepte und Systeme GmbH sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats der Hyrican Informationssysteme AG, die Herren Hans-Joachim Rust, Uwe Lichtenhahn und Klaus Ehrich, werden Ersatzansprüche wegen den vom Vorstand der Hyrican Informationssysteme AG am 8. Dezember 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 12. Dezember 2011 und am 28. Dezember 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 28. Dezember 2011 beschlossenen Erhöhungen des Grundkapitals gegen Bareinlage (8. Dezember 2011) und Sacheinlage (28. Dezember 2011) und/oder der Benutzung des Einflusses auf die Gesellschaft geltend gemacht.

Den Ersatzansprüchen liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
a)

Der Vorstand der Hyrican Informationssysteme AG hat am 8. Dezember 2011 eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von 4.000.000,00 Euro um 400.000,00 Euro auf 4.400.000,00 Euro unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre beschlossen. Den Ausgabebetrag der neuen Aktien hat der Vorstand mit 4,50 Euro je Aktie festgelegt. Zum Bezug der Aktien hat der Vorstand die Baader Bank AG zugelassen. Grundlage des Kapitalerhöhungsbeschlusses bildet das genehmigte Kapital, das von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. April 2008 beschlossen worden ist. Der Aufsichtsrat hat diesem Beschluss am 12. Dezember 2011 zugestimmt.
b)

Am 28. Dezember 2011 hat der Vorstand auf Grundlage der gleichen Ermächtigung eine weitere Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von 4.400.000,00 Euro um 450.000,00 Euro auf 4.850.000,00 Euro gegen Sacheinlage zu einem Ausgabebetrag von 5,50 Euro je Aktie beschlossen. Auch hier hat der Vorstand das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Als Sacheinlage hat das Vorstandsmitglied Michael Lehmann sämtliche Geschäftsanteile an der Hyrisan Concepte und Systeme GmbH in die Gesellschaft eingebracht. Diesem Beschluss hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft am 28. Dezember 2011 zugestimmt.
c)

Ausweislich des letzten veröffentlichten, auf einen Stichtag vor den Beschlüssen zu den Kapitalerhöhungen bezogenen Zwischenabschlusses der Hyrican Informationssysteme AG vom 30. Juni 2011 verfügt die Gesellschaft über ein Eigenkapital von 23.410.694,67 Euro. Zum 30. Juni 2011 verfügt die Gesellschaft über liquide Mittel in Höhe von 20.189.115,04 Euro. Der zum 31. Dezember 2011 veröffentliche Jahresabschluss der Gesellschaft weist ein Eigenkapital in Höhe von 25.984.072,61 Euro und liquide Mittel in Höhe von 23.575.792,09 Euro aus.
d)

Der Wert der Hyrican Informationssysteme AG, berechnet als Summe aus geschätztem Kassenbestand (inkl. des Zuflusses aus der Barkapitalerhöhung) der Hyrican Informationssysteme AG in Höhe von rd. 22,5 Mio. Euro und einem konservativ, überschlägig errechneten Ertragswert in Höhe von rd. 5,6 Mio. Euro, beläuft sich zum 31.12.2011 auf rd. 28,1 Mio. Euro bzw. rd. 6,39 Euro je Aktie bei 4.400.000 ausgegebenen Aktien. Der angenommene Ertragswert berücksichtigt, bei einem angenommenen Eigenkapitalzins von 7 %, einen jährlichen Umsatzrückgang von 5 % für die kommenden Jahre.
e)

Rechnet man die Barkapitalerhöhung heraus, aus der der Gesellschaft durch die Ausgabe von 400.000 Aktien 1,8 Mio. Euro zugeflossen sind, so beträgt der, wie vorstehend unter Buchstabe d), berechnete Wert noch 26,3 Mio. Euro bzw. rd. 6,58 Euro je Aktie bezogen auf 4.000.000 ausgegebene Aktien.
f)

Die Barkapitalerhöhung hat dazu geführt, dass der Wert je Aktie sich um rd. 0,19 Euro verschlechtert hat. Die Baader Bank AG bzw. die Begünstigten der Kapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts (das Vorstandsmitglied Michael Lehmann) haben gleichzeitig durch den Erwerb der Aktien im Rahmen der Barkapitalerhöhung einen finanziellen Vorteil gegenüber den Altaktionären erlangt, indem sie für die eigene Leistung je Aktie von 4,50 Euro einen Gegenwert in Höhe von mindestens 6,58 Euro erlangt haben. Aus der Barkapitalerhöhung ist der Hyrican Informationssysteme AG so ein Schaden je Aktie in Höhe von mindestens 6,58 Euro – 4,50 Euro = 2,08 Euro entstanden bzw., bezogen auf die insgesamt ausgegebenen 400.000 Aktien, ein Schaden von mindestens 832.000,00 Euro. Das Vorstandsmitglied Michael Lehmann hat von der Baader Bank AG sämtliche Aktien aus der Barkapitalerhöhung übernommen. Dabei kannte Herr Lehmann von allen Beteiligten am besten die Zahlen und Planungen. Er hat die Kapitalerhöhungen unter Bezugsrechtsausschluss schließlich initiiert, um sich selbst als Aktionär der Hyrican Informationssysteme AG einen Vorteil zu verschaffen.
g)

Auch aus der Durchführung der Sachkapitalerhöhung (vorstehend Buchstabe f) ist der Hyrican Informationssysteme AG ein Schaden entstanden.
h)

Zum Zeitpunkt der Durchführung der Sachkapitalerhöhung lag der Wert (Summe aus Kassenbestand und Ertragswert) der Hyrican Informationssysteme AG bei mindestens 6,39 Euro je Aktie. Dieser Wert entspricht dem vorstehend unter Buchstabe d) ermittelten Wert bereits unter Berücksichtigung der Verwässerung durch die Barkapitalerhöhung.
i)

Durch die Sachkapitalerhöhung zu 5,50 Euro Ausgabebetrag ist der Gesellschaft somit ein Schaden in Höhe der Differenz aus dem wahren Wert je Aktie und dem Ausgabebetrag, mithin in Höhe von mindestens 6,39 Euro – 5,50 Euro = 0,89 Euro je Aktie, insgesamt somit in Höhe von mindestens 450.000 * 0,89 = 400.500,00 Euro entstanden.
j)

Die Einbringung der Hyrisan Concepte und Systeme GmbH in die Gesellschaft gegen Ausgabe von 450.000 neuen Aktien der Gesellschaft ist zu einem Ausgabebetrag je Aktie in Höhe von 5,50 Euro erfolgt. Die dem Unternehmenswert der Hyrisan Concepte und Systeme GmbH zugrunde gelegte Wertermittlung unterstellt, dass sich der jährliche Umsatz der bislang weitgehend inaktiven Hyrisan Concepte und Systeme GmbH innerhalb des Zeitraums von 2012 bis 2018 von 150.000 Euro in 2012 auf 1.130.000,00 Euro in 2018 mehr als versiebenfachen wird. Nur aufgrund dieser utopisch-fantastischen Annahme konnte der Wirtschaftsprüfer Bernd Möller, der das Wertermittlungsgutachten erstellt hat, einen Ertragswert für die Hyrisan Concepte und Systeme GmbH in Höhe von rd. 3.000.000 Euro ermitteln. Tatsächlich liegt der Ertragswert deutlich unter dem Ausgabebetrag. Die Umsätze haben sich 2012 und 2013 tatsächlich auch deutlich unter den Planungen entwickelt. Für das Geschäftsjahr 2013 etwa war ein Umsatz in Höhe von 630.000 Euro geplant (siehe Anlage 4 des Berichts über die Prüfung der Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen nach §§ 33, 34 AktG i.V.m. § 205 Abs. 5 AktG vom 11. Januar 2012, erstellt von Wirtschaftsprüfer Bernd Möller). Tatsächlich erreichte die Hyrisan Concepte und Systeme GmbH lediglich einen Umsatz in Höhe von rund 394 TEuro im Geschäftsjahr 2013. Für 2013 war ein Gewinn (vor Steuern) in Höhe von 278.700 Euro geplant, tatsächlich erzielte sie nur ein Ergebnis von kläglichen rund 6 TEuro in 2013. Diese eklatanten Abweichungen waren von vorne herein erkennbar, da die Planung völlig überzogen und fantastisch war.
k)

Würde eine solche utopische Annahme auch für die Hyrican Informationssysteme AG angenommen, wäre der unter Buchstabe f) und i) dargestellte Schaden weitaus höher. Der obigen Schadensberechnung liegt daher eine konservative Schadensberechnung zugrunde und diese stellt somit lediglich die Untergrenze des tatsächlichen Schadens dar.
l)

Den Vorstandsmitgliedern war der tatsächliche Wert der Hyrican Informationssysteme AG im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Barkapitalerhöhung bekannt. Im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Barkapitalerhöhung am 8. Dezember 2011 lag bereits der Wert der liquiden Mittel in Höhe von geschätzten rd. 20,7 Mio. Euro, bezogen auf eine Aktie, bei rd. 5,18 Euro und damit um rd. 0,70 Euro über dem Ausgabebetrag einer Aktie. Zu diesem Zeitpunkt lag das buchhalterische Eigenkapital je Aktie, basierend auf dem Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2011, bei mindestens 5,85 Euro je Aktie und damit weit mehr als einen Euro über dem Ausgabebetrag. Nicht berücksichtigt sind hierbei übliche, nach HGB-Rechnungslegungsstandards nicht offenlegungsfähige stille Reserven und der Ertragswert des profitablen operativen Geschäfts der Hyrican Informationssysteme AG.
m)

Auch bei der Beschlussfassung über die Sachkapitalerhöhung am 28. Dezember 2011 war den Vorstandsmitgliedern die Differenz aus dem Wert der Aktie und dem Wert der von dem Vorstandsmitglied und Aktionär Michael Lehmann als Sacheinlage eingebrachten Geschäftsanteile an der Hyrisan Concepte und Systeme GmbH bekannt; dem Vorstandsmitglied Michael Lehmann aus seinen Kenntnissen als alleiniger Gesellschafter der Hyrisan Concepte und Systeme GmbH und dem weiteren Vorstandsmitglied Sven Lüttig, aus dem vom Vorstand der Hyrican Informationssysteme AG vorgelegten utopischen Wirtschaftsplan, der eine Umsatzsteigerung von 2012 bis 2018 um den Faktor 7,5 von 150.000,00 Euro in 2012 auf 1.130.000,00 Euro in 2018 annimmt. Hinzu kommt, dass die Hyrisan Concepte und Systeme GmbH bis dahin überhaupt kein aktives Geschäft betrieben hat, das in irgendeiner Form die waghalsigen Annahmen des Wirtschaftsplans rechtfertigen würde.
n)

Zum Zeitpunkt der Sachkapitalerhöhung lag das buchhalterische Eigenkapital, wiederum ohne Berücksichtigung vorhandener stiller Reserven und auch wieder basierend auf dem Eigenkapital zum 30. Juni 2011, bei rd. 5,72 Euro je Aktie und damit ebenfalls über dem Ausgabekurs.
o)

Aufgrund von und unter Verweis auf § 116 AktG gelten auch für die Aufsichtsratsmitglieder sinngemäß dieselben Pflichten wie für den Vorstand.
p)

Wegen der Personenidentität des Michael Lehmann als Vorstandsmitglied der Hyrican Informationssysteme AG auf der einen Seite und als seine Geschäftsanteile in die Gesellschaft einbringender alleiniger vormaliger Anteilseigner der Hyrisan Concepte und Systeme GmbH auf der anderen Seite sowie der Betroffenheit des zweiten Vorstandsmitglieds Sven Lüttig sowie aller Aufsichtsratsmitglieder von der Geltendmachung der Ersatzansprüche ist eine neutrale Geltendmachung der Schadensersatzansprüche durch die Organmitglieder nicht zu erwarten. Es ist daher von der Hauptversammlung zur Sicherung eines ordentlichen Verfahrensablaufs ein neutraler besonderer Vertreter zu wählen.
q)

Das Thüringer OLG hat mit Beschluss vom 2. Juni 2014 einen Sonderprüfer bestellt, der den Vorgang um die Barkapitalerhöhung untersuchen soll (Az. 2 W 120/14). In der Begründung des vorgenannten Beschlusses heißt es, dass das Vorgehen, dem Vorstand im Gegensatz zu den übrigen Aktionären seine Beteiligung zu erhöhen und somit den Bezugsrechtsausschluss einseitig zu seinen Gunsten auszunutzen, eine Pflichtverletzung begründet. Das Thüringer OLG hat sich insoweit bereits der Entscheidung des Landgerichts Erfurt angeschlossen. Somit steht fest, dass der Vorstand Lehmann eine Pflichtverletzung begangen hat.
r)

Darüber hinaus hat das Landgericht Erfurt mit Urteil vom 7. April 2014 festgestellt, dass die Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat zu der Bar- und der Sachkapitalerhöhung nichtig sind. Auch wenn dieses Urteil gegenwärtig noch nicht rechtskräftig ist und seine schriftliche Begründung noch nicht vorliegt, ist davon auszugehen, dass das Urteil Pflichtwidrigkeiten der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats bei den Beschlussfassungen über Bar- und Sachkapitalerhöhung festgestellt hat.
2)

Gegen die jeweils im Zeitpunkt des ersatzauslösenden Vorgangs amtierenden Vorstandsmitglieder Michael Lehmann und Sven Lüttig, Herrn Michael Lehmann als Aktionär der Gesellschaft sowie gegen die Aufsichtsratsmitglieder oder/und gegen Dritte werden Ersatzansprüche geltend gemacht, wegen Pflichtverletzungen aus den Vorgängen der MIFA-Darlehen und der unangemessen niedrigen Kostenbelastung an die Hyrisan Concepte und Systeme GmbH, insbesondere auch, wenn sich solche Schadenersatzansprüche aus den vom Thüringer OLG mit Beschlüssen vom 7. Juli 2014 (Az. 2 W 291/14) und/oder vom 26. Mai 2014 (Az. 2 W 119/14) angeordneten Sonderprüfungen ergeben.

Mit Beschluss vom 7. Juli 2014 hat das Thüringer OLG (2 W 291/14) zu folgenden Vorgängen einen Sonderprüfer bestellt:

„Es wird ein Sonderprüfer bestellt, der bei der Antragsgegnerin (Ergänzung durch die Antragstellerin: der Hyrican Informationssysteme AG) prüfen soll, ob der Antragsgegnerin durch die Zurverfügungstellung von Personal und anderen Mitteln (u.a. Fläche, Büroinfrastruktur und Büroorganisation) an die Hyrisan Concepte und Systeme GmbH mit Sitz in Kindelbrück, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 503810, ein Schaden entstanden ist. Die Prüfung soll sich auf den Zeitraum vom 30.08.2008 bis einschließlich 30.01.2012 beschränken; Prüfungsgegenstand ist insbesondere die Art und der Umfang der Zurverfügungstellung von Personal und sächlichen Mitteln sowie die Angemessenheit der von der Hyrisan Concepte und Systeme GmbH an die Antragsgegnerin gezahlten Gegenleistung. Die Tätigkeit des Vorstandes Lehmann als Gesellschafter der Hyrisan Concepte und Systeme GmbH ist nicht Gegenstand der Prüfung.“

Mit Beschluss vom 26. Mai 2014 hat das Thüringer OLG (Az. 2 W 119/14) zu folgenden Vorgängen einen Sonderprüfer bestellt:

„Es wird ein Sonderprüfer bestellt, der bei der Antragsgegnerin (Ergänzung durch die Antragstellerin: der Hyrican Informationssysteme AG) die Vorgänge im Zusammenhang mit der Gewährung von Darlehen durch die Antragsgegnerin an die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, Sangerhausen, (MIFA) in den Jahren seit dem 06.07.2007 bis einschließlich Oktober 2011 überprüfen soll. In diesem Zusammenhang soll der Sonderprüfer die folgenden Themen prüfen:

In welcher Höhe und in welchen Zeiträumen hat es seit dem 06.07.2007 bis einschließlich Oktober 2011 Darlehensgewährungen durch die Antragsgegnerin an die MIFA gegeben?

Zu welchen Bedingungen und Konditionen wurden seit dem 06.07.2007 bis einschließlich Oktober 2011 jeweils liquide Mittel von der Antragsgegnerin an die MIFA als Darlehen vergeben? Welche Vorkehrungen hat der Vorstand der Antragsgegnerin getroffen, um im Falle der Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der MIFA das jeweilige Darlehen sofort zur Rückzahlung verlangen zu können? Welche Sicherheiten hat die MIFA für die Darlehen der Antragsgegnerin gestellt? Welche Risikovorsorge hat der Vorstand der Antragsgegnerin im Hinblick auf die jeweiligen Darlehen an die MIFA getroffen?

Waren die vereinbarten und gezahlten Darlehenszinsen für die seit dem 06.07.2007 bis einschließlich Oktober 2011 von der Antragsgegnerin an die MIFA gewährten Darlehen jeweils marktgerecht? Was sind die vergleichbaren Darlehenszinsen für kurzfristige Darlehen in der jeweiligen Höhe und mit den jeweils vereinbarten Sicherheiten wie an die MIFA gewesen?

Warum wurden die Darlehen immer nur kurzfristig von der Antragsgegnerin an die MIFA vergeben?

Hat der jeweils zuständige Aufsichtsrat den Darlehensvergaben zugestimmt?

Welchen Zwecken dienten die Darlehen an die MIFA?

Inwiefern hat die Gesellschafterstellung des Herrn Lehmann bei beiden Gesellschaften die Ausleihungen begünstigt oder verursacht?“
3)

Zum besonderen Vertreter zur Geltendmachung der Ersatzansprüche gemäß vorstehenden Absätzen a) und b) wird
Rechtsanwalt Tino Sekera-Terplan
geschäftsansässig
Barer Straße 48
80799 München

bestellt (§ 147 Abs. 2 AktG).
8.

Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder Hans-Joachim Rust, Uwe Lichtenhahn und Klaus Ehrich und ggfs. Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat
1)

Die Deutsche Balaton AG schlägt vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats
a)

Hans-Joachim Rust,
b)

Uwe Lichtenhahn und
c)

Klaus Ehrich

mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung abzuberufen.
2)

Die Deutsche Balaton AG schlägt vor,
a)

Frau Eva Katheder, wohnhaft in Mühlheim am Main, selbständige Unternehmensberaterin
b)

Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller, wohnhaft in Burrweiler, Hochschullehrerin
c)

Herrn Johannes Minho Roth, geschäftsansässig in Zürich, Schweiz, Direktor der FiveT Capital AG, Zürich, Schweiz

zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.

Die Wahl der neuen Aufsichtsratsmitglieder erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.

Vorsorglich weist die Deutsche Balaton AG darauf hin, dass sich die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach § 8 Abs. 1 der Satzung und § 95, 96 Abs. 1 AktG richtet. Danach besteht der Aufsichtsrat aus drei von den Anteilseignern zu wählenden Mitgliedern. Die Deutsche Balaton AG weist weiter vorsorglich darauf hin, dass die Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden ist.
9.

Beschlussfassung über den Entzug des Vertrauens für das Vorstandsmitglied Michael Lehmann

Die Deutsche Balaton AG vorschlägt vor, dem Vorstandsmitglied Michael Lehmann das Vertrauen zu entziehen.

Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft zu dem Ergänzungsverlangen der Aktionärin Deutsche Balaton AG gemäß Tagesordnungspunkte 7, 8 und 9

Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen, die Beschlussanträge der Deutsche Balaton AG zu den Tagesordnungspunkten 7, 8 und 9 abzulehnen.

 

Kindelbrück/Thüringen, im Juli 2014

Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.