IBYKUS Aktiengesellschaft für Informationstechnologie – Hauptversammlung 2017

IBYKUS Aktiengesellschaft für Informationstechnologie

Erfurt

Ergänzung zur Einladung der IBYKUS AG für Informationstechnologie, Erfurt, zur ordentlichen Hauptversammlung am 19.05.2017 – veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger mit Datum vom 7. April 2017

Auf Antrag eines Aktionärs gemäß § 122 Abs. 2 AktG wird die Tagesordnung der Hauptversammlung erweitert und weitere Beschlussvorlagen zur Abstimmung gestellt. Im Einzelnen sind dies:

1.

Bestellung von Sonderprüfern gemäß § 142 Abs. 1 AktG mit folgendem Beschluss:

Zur Überprüfung sämtlicher Übertragungen von Aktien der IBYKUS AG seit dem Beginn des Jahres 2012, an denen die Gesellschaft oder eines ihrer Organmitglieder vermittelnd oder in anderer Art und Weise mitgewirkt haben, wird die Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, handelnd durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Joachim Grothaus und Herrn Rechtsanwalt Dr. Florian Schöfer zum Sonderprüfer gemäß § 142 Abs. 1 AktG bestellt.

2.

Hilfsantrag zu 1. für den Fall, dass die Hauptversammlung den vorstehend zu 1. genannten Beschlussantrag ablehnt oder er nicht zur Abstimmung gestellt werden sollte:

Zur Überprüfung sämtlicher Übertragungen von Aktien der IBYKUS AG seit dem Beginn des Jahres 2012, an denen die Gesellschaft oder eines ihrer Organmitglieder vermittelnd oder in anderer Art und Weise mitgewirkt haben, wird eine von der Hauptversammlung auszuwählende Rechtsanwaltskanzlei zum Sonderprüfer gemäß § 142 Abs. 1 AktG bestellt.

3.

Hilfsanträge zu 1. und 2. für den Fall, dass die Hauptversammlung keinem der vorstehend zu 1. und 2. genannten Beschlussanträge zustimmt oder keiner von beiden Anträgen zur Abstimmung gestellt werden sollte und mit der Maßgabe der Einzelabstimmung zu den Punkten a) bis g):

Zur Überprüfung der nachfolgend aufgeführten Übertragungen von Aktien der IBYKUS AG seit dem Beginn des Jahres 2012, an denen die Gesellschaft oder eines ihrer Organmitglieder vermittelnd oder in anderer Art und Weise mitgewirkt haben, wird eine von der Hauptversammlung auszuwählende Rechtsanwaltskanzlei zum Sonderprüfer gemäß § 142 Abs. 1 AktG bestellt.

a)

Veräußerung durch die PDV Systeme GmbH,

b)

rechtsgeschäftlicher Erwerb unter Lebenden zu Gunsten sowie Veräußerungsgeschäfte des Vorstands Dr. Lutz Richter,

c)

rechtsgeschäftlicher Erwerb unter Lebenden zu Gunsten des Herrn A. R.,

d)

rechtsgeschäftlicher Erwerb unter Lebenden zu Gunsten der rooftop GmbH,

e)

rechtsgeschäftlicher Erwerb unter Lebenden zu Gunsten des Herrn Lothar Heigener,

f)

rechtsgeschäftlicher Erwerb unter Lebenden zu Gunsten des Herrn Arndt Frauenrath,

g)

rechtsgeschäftlicher Erwerb unter Lebenden zu Gunsten der Casimir Verwaltungs-GmbH,

4.

Vorsorgliche Abberufung sämtlicher „Mitglieder des Aufsichtsrates“ gem. § 103 Abs. 1 AktG

 

Erfurt, 25.04.2017

Der Vorstand der IBYKUS AG für Informationstechnologie, Erfurt

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