ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank – Hauptversammlung 2017

von Red. LG

Artikel

ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank

Frankfurt am Main

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Montag, dem 4. September 2017, um 10:00 Uhr

in der Deutsche Börse AG, „Conference Room“
Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank und den Konzern zum 31. März 2017, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss zum 31. März 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 2.350.000,00 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,09 je umlaufender Stückaktie,
d.h. bei 9.378.000 Stückaktien à Euro 1,00 insgesamt
Euro 844.020,00
Ausschüttung einer Jubiläumsdividende von Euro 0,16 je umlaufender Stückaktie,
d.h. bei 9.378.000 Stückaktien à Euro 1,00 insgesamt
Euro 1.500.480,00
Einstellung in Gewinnrücklagen Euro 0,00
Gewinnvortrag Euro 5.500,00
Bilanzgewinn Euro 2.350.000,00
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2016/2017 amtiert haben, für diesen Zeitraum zu entlasten.

a)

Herrn Bernd Gegenheimer für seine Amtszeit vom 1.04.2016 – 31.03.2017

b)

Herrn Adrian Braun für seine Amtszeit vom 1.04.2016 – 31.03.2017

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2016/2017 amtiert haben, für diesen Zeitraum zu entlasten.

a)

Herrn Franz A. Rüegg für seine Amtszeit vom 1.04.2016 – 31.03.2017

b)

Herrn Prof. Dr. Rüdiger von Rosen für seine Amtszeit vom 1.04.2016 – 31.03.2017

c)

Herrn Ulrich Caspar für seine Amtszeit vom 1.04.2016 – 31.03.2017

d)

Herrn Dr. Stefan G. Flach für seine Amtszeit vom 1.04.2016 – 31.03.2017

e)

Herrn Rainer Roubal für seine Amtszeit vom 1.04.2016 – 31.03.2017

f)

Herrn Werner Suhl für seine Amtszeit vom 01.04.2016 – 31.03.2017

5.

Beschlussfassung über die Bewilligung der Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016/2017 eine Vergütung wie folgt zu gewähren:

a)

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016/2017 neben der Erstattung ihrer Auslagen (einschließlich der ggf. auf ihre Aufsichtsratsbezüge oder ihre Auslagen entfallenden Umsatzsteuer) eine feste Vergütung in Höhe von jeweils Euro 20.000,- netto. Der Vorsitzende erhält das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache dieses Betrages.

b)

Zusätzlich zur festen Vergütung nach Ziffer a) erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats insgesamt als variable Vergütung 1% des Bilanzgewinns der Gesellschaft, dieser vermindert um einen Betrag von 4% der auf das Grundkapital geleisteten Einlagen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält 4/15, der stellvertretende Vorsitzende 3/15 und jedes weitere Mitglied des Aufsichtsrats 2/15 der variablen Vergütung. Die Höhe der variablen Vergütung ist auf das Vierfache der Festvergütung je Aufsichtsrat begrenzt. Die variable Vergütung ist innerhalb von vier Wochen nach Ablauf der Hauptversammlung zahlbar, die über die Verwendung des Bilanzgewinns beschließt.

c)

Für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse erhalten die Aufsichtsratsmitglieder ein Sitzungsgeld in Höhe von jeweils Euro 500,- netto, wobei der Vorsitzende des Ausschusses das Doppelte dieses Betrages erhält. Die Höhe der zu vergütenden Sitzungsgelder ist je Aufsichtsratsmitglied auf das Einfache der festen Vergütung dieser Person beschränkt.

6.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG, Niedenau 13-19, 60325 Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/2018 zu bestellen.

Hinweise zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung:

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind ausschließlich diejenigen Aktionäre zugelassen, die sich bis spätestens Montag, den 28. August 2017, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechtes nachgewiesen haben. Der Nachweis erfolgt durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, somit auf Montag, den 14. August 2017, 00:00 Uhr, zu beziehen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen unter folgender Adresse bei der Gesellschaft eingehen:

ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank
c/o UniCredit Bank AG
CBS40GM
80311 München
FAX 089 5400-2519
hauptversammlungen@unicreditgroup.de

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten oder durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter setzt voraus, dass der Aktionär sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und seine Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen hat. Eine Stimmabgabe auf schriftlichem oder elektronischem Wege (Briefwahl) ist nicht zugelassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein diesen nach den aktienrechtlichen Bestimmungen Gleichgestellter bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich, durch (Computer-) Fax oder durch elektronische Nachricht (E-Mail) zu erteilen. Bei Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen oder Vereinigungen von Aktionären und sonstigen Personen i.S.v. § 135 Abs. 8 Aktiengesetz genügt es, wenn die Vollmachterklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Der Aktionär kann dem Bevollmächtigten Weisungen hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts erteilen. Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank
Frau Dr. Annette Kliffmüller-Frank
Kaiserstraße 1
60311 Frankfurt am Main
Fax-Nr. 069 92877-355

Bis zum Ablauf des 20. August 2016, 24:00 Uhr, unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich durch Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger zugänglich gemacht. Diese Unterlagen werden zusammen mit dieser Einladung darüber hinaus in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Frankfurt am Main, Kaiserstraße 1, 60311 Frankfurt a.M., zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr) zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt.

 

Frankfurt am Main, den 26. Juni 2017

ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank

Der Vorstand

 

Anhang/Zusatzinformation

WKN 747244
ISIN DE0007472441

Frau Dr. Patricia Weisbecker
wurde als Stimmrechtsvertreterin von der Gesellschaft benannt.

ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank . Kaiserstrasse 1 . 60311 Frankfurt am Main
Investor Relations . Gabriele Becker
Tel: 069 92877-370 . Fax-Nr. 069 92877-333 . E-Mail g.becker@icfbank.de

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