IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft – außerordentliche Hauptversammlung 2016

IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft

Düsseldorf

ISIN DE0008063306

Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,

hiermit laden wir zu einer außerordentlichen Hauptversammlung der IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft ein. Die außerordentliche Hauptversammlung findet statt am

Freitag, den 2. Dezember 2016, 10.00 Uhr,

in 40474 Düsseldorf, CCD Stadthalle, Congress Center Düsseldorf, Rotterdamer Straße.

Tagesordnung

Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft, Düsseldorf, auf die LSF6 Europe Financial Holdings, L.P., Dallas (USA), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG

Die LSF6 Europe Financial Holdings, L.P. mit Geschäftssitz in 2711 North Haskell Avenue, Suite 1700, Dallas, TX 75204, USA, registriert unter der registrierten Adresse Corporation Trust Center, 1209 Orange Street, Wilmington, DE 19801, USA, und der Registernummer 4586994, ist gegenwärtig unmittelbar mit insgesamt 607.285.482 auf den Inhaber lautenden Stückaktien am Grundkapital der IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft beteiligt. Das Grundkapital der IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft beträgt 1.621.465.402,88 Euro. Es ist eingeteilt in 633.384.923 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Somit hält die LSF6 Europe Financial Holdings, L.P. mehr als 95% des Grundkapitals der IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft und ist deren Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Die LSF6 Europe Financial Holdings, L.P. hat sich entschlossen, ein Ausschlussverfahren nach den §§ 327a ff. AktG durchzuführen. Nach näherer Maßgabe dieser Vorschriften kann die Hauptversammlung beschließen, die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf den Hauptaktionär zu übertragen (sog. aktienrechtlicher Squeeze-out). Mit Schreiben vom 12. September 2016 an den Vorstand der IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft hat die LSF6 Europe Financial Holdings, L.P. verlangt, alle für eine Beschlussfassung nach §§ 327a ff. AktG notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere enthält das Schreiben der LSF6 Europe Financial Holdings, L.P. vom 12. September 2016 das Verlangen, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen und diese nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen.

Mit Schreiben vom 17. Oktober 2016 an den Vorstand der IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft hat die LSF6 Europe Financial Holdings, L.P. ihr Verlangen vom 12. September 2016 konkretisiert und die Barabfindung auf 0,49 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt.

In einem schriftlichen Bericht vom 19. Oktober 2016 gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG (sog. Übertragungsbericht) hat die LSF6 Europe Financial Holdings, L.P. die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der von ihr festgesetzten Barabfindung erläutert und begründet. Mit Beschluss vom 13. September 2016, im Hinblick auf einen Schreibfehler beim Beschlussdatum berichtigt durch Beschluss vom 20. September 2016, hat das Landgericht Düsseldorf die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum sachverständigen Prüfer für die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung bestellt. In dieser Eigenschaft hat die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Angemessenheit der Barabfindung geprüft und bestätigt. Am 19. Oktober 2016 hat sie hierüber einen Prüfungsbericht gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattet.

Vor Einberufung der Hauptversammlung hat die LSF6 Europe Financial Holdings, L.P. dem Vorstand der IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft eine Gewährleistungserklärung der Baader Bank Aktiengesellschaft gemäß § 327b Abs. 3 AktG übermittelt. Durch diese Erklärung übernimmt die Baader Bank Aktiengesellschaft die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der LSF6 Europe Financial Holdings, L.P., den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister der IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft, Düsseldorf, werden gemäß den §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, der LSF6 Europe Financial Holdings, L.P. mit Geschäftssitz in 2711 North Haskell Avenue, Suite 1700, Dallas, TX 75204, USA, registriert unter der registrierten Adresse Corporation Trust Center, 1209 Orange Street, Wilmington, DE 19801, USA, und der Registernummer 4586994, zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von 0,49 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin übertragen.

Alle gesetzlich erforderlichen Unterlagen, d.h. der Entwurf des Übertragungsbeschlusses, die Jahresabschlüsse und Lageberichte der IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre, der nach § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete Übertragungsbericht der LSF6 Europe Financial Holdings, L.P. und der nach § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht der Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Überdies sind sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.ikb.de/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlung

zugänglich. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet haben (§ 14 Abs. 1 Satz 1 der Satzung). Außerdem müssen die Aktionäre ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachweisen (§ 14 Abs. 2 Satz 1 der Satzung). Dazu ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Freitag, 11. November 2016, 0.00 Uhr MEZ) durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut erforderlich (§ 14 Abs. 2 Satz 2 der Satzung). Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in Textform in deutscher oder in englischer Sprache erfolgen (§ 14 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 der Satzung). Sie müssen der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis Freitag, 25. November 2016, 24.00 Uhr MEZ, unter folgender Adresse zugehen:

IKB Deutsche Industriebank AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
D-80637 München
Telefax: +49 (0)89/210 27 289
E-Mail: meldedaten@hce.de

Die Gesellschaft kann solchen Aktionären, die den Nachweis nicht oder nicht fristgemäß erbracht haben, die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts verweigern. Die Aktien werden nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt, sondern bleiben frei verfügbar. Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Befugnis zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind umgekehrt nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern, bitten wir die Aktionäre, für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft frühzeitig Sorge zu tragen.

Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes – wie vorstehend ausgeführt – erforderlich. Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Bitte beachten Sie, dass die Gesellschaft im Falle einer Bevollmächtigung mehrerer Personen bzw. Institutionen berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen (§ 134 Abs. 3 Satz 2 AktG).

Wenn nicht ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG, § 14 Abs. 3 Satz 2 der Satzung). Die Erteilung der Vollmacht und ihr etwaiger Widerruf können auf zwei unterschiedlichen Wegen erfolgen: Zum einen haben die Aktionäre die Möglichkeit, Vollmacht an einen Dritten durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft in Textform zu erteilen bzw. zu widerrufen. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung bedarf es in diesem Fall nicht. Die Erklärung ist an folgende Adresse zu richten:

IKB Deutsche Industriebank AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
D-80637 München
Telefax: +49 (0)89/210 27 289
E-Mail: vollmacht@hce.de

Zum anderen können die Aktionäre die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten in Textform erteilen bzw. widerrufen. In diesem Fall bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform. Zu diesem Zweck kann der Nachweis am Tag der Hauptversammlung an der Eingangskontrolle vorgelegt werden. Alternativ kann er der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse übermittelt werden.

Soll ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt werden, verlangt die zu bevollmächtigende Person bzw. Institution möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht. Deshalb bitten wir darum, die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person bzw. Institution abzustimmen.

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Aktionäre, die diesen Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls – wie vorstehend ausgeführt – zur Hauptversammlung anmelden und ihre Teilnahmeberechtigung nachweisen. Zur Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von Weisungen müssen die Aktionäre das entsprechende Vollmachtsformular verwenden, das sie zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung erhalten. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte und des Vollmachtsformulars sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig erfolgen. Die Erteilung der Vollmacht und der zugehörigen Weisungen sowie ein etwaiger Widerruf der Vollmacht sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

IKB Deutsche Industriebank AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
D-80637 München
Telefax: +49 (0)89/210 27 289
E-Mail: vollmacht@hce.de

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden ausschließlich gemäß den Weisungen abstimmen, die sie von den Aktionären erhalten haben. Ohne die Erteilung genauer Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Zu Anträgen, die in der Hauptversammlung ohne vorherige Ankündigung gestellt werden, werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sich der Stimme enthalten. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung des Frage- und Rederechts, zur Stellung von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5% des Grundkapitals der Gesellschaft oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, können schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Ein Tagesordnungsergänzungsverlangen ist an den Vorstand unter folgender Adresse zu richten:

IKB Deutsche Industriebank AG
– Vorstand –
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
D-80637 München

Es muss der Gesellschaft mit allen gesetzlich erforderlichen Angaben und Nachweisen mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung zugehen, also bis Montag, 7. November 2016, 24.00 Uhr MEZ.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung im Sinne der §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

IKB Deutsche Industriebank AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
D-80637 München
Telefax: +49 (0)89/210 27 298
E-Mail: gegenantraege@hce.de

Sie müssen unter dieser Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung eingehen, also bis Donnerstag, 17. November 2016, 24.00 Uhr MEZ. Unberührt bleibt das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung zu stellen. Die §§ 126, 127 AktG regeln lediglich, unter welchen Voraussetzungen die Gesellschaft im Vorfeld einer Hauptversammlung angekündigte Gegenanträge oder Wahlvorschläge zugänglich machen muss.

 

Düsseldorf, im Oktober 2016

IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.