Industriehof – Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Industriehof-Aktiengesellschaft

Stuttgart

– ISIN DE0006204001 –
Wertpapier-Kenn-Nummer 620400

Einladung zur Hauptversammlung 2017

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der 90. ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Mittwoch, den 28. Juni 2017, 11:00 Uhr, bei der BW-Bank, Kleiner Schlossplatz 11, 70173 Stuttgart, stattfindet.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mittlerer Pfad 15, 70499 Stuttgart, mit Sitz in Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich schriftlich oder in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft angemeldet („Anmeldung“) und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Schrift- oder Textform erstellten besonderen Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz in deutscher oder englischer Sprache zu führen („Nachweis“).

Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den 07. Juni 2017, 0:00 Uhr zu beziehen („Nachweiszeitpunkt“). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts.

Der Nachweis muss ebenso wie die Anmeldung der Gesellschaft spätestens bis 21. Juni 2017, 24:00 Uhr unter folgender Adresse zugehen:

Industriehof-Aktiengesellschaft
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4035 H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0) 711/127-79264
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist.

Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch an folgende Adresse, einschließlich per E-Mail, übermittelt werden:

Industriehof-Aktiengesellschaft
Fritz-Elsas-Straße 31
70174 Stuttgart
Telefax-Nr. 0711/2177-4212
E-Mail: info@bahnhofplatzgesellschaften.de

Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, bedarf – in Ausnahme von vorstehendem Textformerfordernis – die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie nach § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis sowie ggf. weiteren von diesen aufgestellten Anforderungen für die Vollmacht abstimmen.

Formulare zur Vollmachtserteilung und Informationen hierzu erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz

Über Einzelheiten der hier erläuterten Aktionärsrechte bestehen unterschiedliche rechtliche Auffassungen. Den Aktionären wird empfohlen, in Zweifelsfällen Rechtsrat einzuholen.

Gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem so verlangten neuen Gegenstand muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beiliegen. Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass er seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien ist und die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag hält. Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens am Samstag, 03. Juni 2017, 24:00 Uhr schriftlich zugehen:

Industriehof-Aktiengesellschaft
Fritz-Elsas-Straße 31
70174 Stuttgart

Gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz kann jeder Aktionär einen mit einer Begründung versehenen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung von der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend wiedergegebenen Adresse spätestens am Dienstag, 13. Juni 2017, 24:00 Uhr, zugeht. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt; die Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Stellen mehrere Aktionäre Gegenanträge zu demselben Gegenstand der Beschlussfassung, so können Gegenanträge sowie ihre Begründungen zusammengefasst werden.

Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 Aktiengesetz der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung von der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend wiedergegebenen Adresse spätestens am Dienstag, 13. Juni 2017, 24:00 Uhr, zugeht.

Wahlvorschläge von Aktionären brauchen nicht begründet zu werden. Sie müssen nur zugänglich gemacht werden, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person, bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften die Firma und den Sitz, enthalten und keiner der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 Satz 1 AktG vorliegt; soweit der Wahlvorschlag begründet ist, braucht die Begründung nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Stellen mehrere Aktionäre Wahlvorschläge zu derselben Wahl, so können Wahlvorschläge sowie etwaige Begründungen zusammengefasst werden.

Wir werden rechtzeitig eingehende Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge einschließlich etwaiger Stellungnahmen der Verwaltung im Bundesanzeiger sowie im Internet unter www.bahnhofplatzgesellschaften.de/hv/iag.htm zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:

Industriehof-Aktiengesellschaft
Fritz-Elsas-Straße 31
70174 Stuttgart
Telefax-Nr. 0711/2177-4212
E-Mail: info@bahnhofplatzgesellschaften.de.

Jedem Aktionär ist in dem in § 131 Aktiengesetz geregelten Umfang auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.

Zugänglich zu machende Unterlagen

Folgende Unterlagen sind vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an auf unserer Internetseite

www.bahnhofplatzgesellschaften.de/hv-unterlagen/iag.htm

verfügbar:

der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016,

der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 und

der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.

Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort zugänglichen Informationen

Informationen zur Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.bahnhofplatzgesellschaften.de/hv-unterlagen/iag.htm

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 19.500.000,00 und ist in 750.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 750.000.

 

Stuttgart, 18. Mai 2017

Industriehof-Aktiengesellschaft, Stuttgart

Der Vorstand

 

Veranstaltungshinweise

Für die Teilnehmer der Veranstaltung besteht am Tag der Hauptversammlung die kostenlose Parkmöglichkeit im Parkhaus Königsbau, Einfahrt Bolzstraße. Das bei der Einfahrt gezogene Parkticket wird am Aktionärsempfang gegen ein entwertetes Ausfahrticket getauscht.

Anfahrt vom Rotebühlplatz kommend:
Auf der Theodor-Heuss-Straße an der BW-Bank vorbei; nächste Querstraße rechts (Bolzstraße); rechts in das Parkhaus einfahren

Anfahrt vom Hauptbahnhof kommend:
Auf der Theodor-Heuss-Straße Richtung Rotebühlplatz links einordnen und vor dem Rotebühlplatz wenden; auf der Theodor-Heuss-Straße an der BW-Bank vorbei; nächste Querstraße rechts (Bolzstraße); rechts in das Parkhaus einfahren

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