infoteam Software AG – Außerordentliche Hauptversammlung 2018

infoteam Software AG

Bubenreuth

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der infoteam Software AG

 

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

hiermit laden wir Sie zur außerordentlichen Hauptversammlung der infoteam Software AG am 11.10.2018 um 18:00 Uhr an unserem Firmensitz Am Bauhof 9, 91088 Bubenreuth in Deutschland ein.

Wir berufen diese Versammlung in Erfüllung eines Verlangens gem. § 122 Abs. 1 AktG der Aktionäre Dr. Brendel Familienstiftung und Familienstiftung John ein, deren Anteile jeweils nachweislich während der letzten drei Monate vor diesem Verlangen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichten („antragstellende Aktionäre“).

Das Grundkapital der Gesellschaft ist am Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 447.705 auf den Namen lautende Aktien (Stückaktien), die jeweils eine Stimme gewähren.

Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß §13 unserer Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung im Aktienregister der infoteam Software AG, Deutschland, verzeichnet sind. Umschreibungen im Aktienregister werden in den letzten acht Tagen vor der außerordentlichen Hauptversammlung nicht mehr vorgenommen.

Zusammen mit dieser Einladung erhalten Sie die Tagesordnung, das Beteiligungsverhältnis sowie Ihren persönlichen Stimmzettel bzw. eine Stimmrechtsvollmacht. Dieser Stimmzettel berechtigt Sie Ihre Wahl zu den einzelnen Tagesordnungspunkten an der außerordentlichen Hauptversammlung zu treffen.

Die Unterlagen werden zusätzlich im Bundesanzeiger zur Einsicht veröffentlich.

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch den Stimmrechtsbevollmächtigen der Gesellschaft, Herrn Michael Classen, oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Ein entsprechendes Vollmachtsformular liegt der Einladung bei.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf der Textform.

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, können gem. §122Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (Ergänzungsverlangen).
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der außerordentlichen Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also Samstag, der 15. September 2018, 24:00 Uhr. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

 

infoteam Software AG

Joachim Strobel
Vorstand (CEO)

 

Tagesordnung
der außerordentlichen Hauptversammlung
der infoteam Software AG, Bubenreuth
am 11.10.2018 um 18:00 Uhr
am Sitz der Gesellschaft in 91088 Bubenreuth, Am Bauhof 9

Die antragstellenden Aktionäre haben die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung mit folgenden Tagesordnungspunkten verlangt:

TOP 1:

Vertrauensentzug Christian Zahn

TOP 2:

Bestellung eines Sonderprüfers

TOP 3:

Sonstiges

Beschlussvorlagen der antragstellenden Aktionäre
zur außerordentlichen Hauptversammlung
der infoteam Software AG, Bubenreuth

TOP 1:

Vertrauensentzug Christian Zahn

Dem Vorstandsmitglied Herrn Christian Zahn wird das Vertrauen der Hauptversammlung entzogen.

Begründung der antragstellenden Aktionäre:

Die Behandlung des vorgeschlagenen Tagesordnungspunktes kann aufgrund des durch Herrn Zahn eingeleiteten Rechtsstreits nicht bis zur nächsten Hauptversammlung zurückgestellt werden. Herr Zahn führt insbesondere an, in der Verweigerung seiner Entlastung in der Hauptversammlung vom 12.07.2018 läge kein Grund für eine Abberufung als Vorstand. Rein vorsorglich ist daher die Beschlussfassung über den ausdrücklichen Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung erforderlich.

TOP 2:

Bestellung eines Sonderprüfers

Es soll eine Sonderprüfung aufgrund folgender Vorgänge durchgeführt und zu diesem Zweck ein Sonderprüfer bestellt werden:

a)

Sind die Dienstleistungen der Josefa Zahn Consulting gegenüber der infoteam Software AG zu marktüblichen Konditionen, vergleichbar zu den Konditionen anderer Beratungsunternehmen, abgerechnet worden?

b)

Hat der Vorstand Zahn vor Beauftragung der Josefa Zahn Consulting die Genehmigung des Aufsichtsrats eingeholt?

c)

Lag die Beauftragung der Josefa Zahn Consulting im Interesse der infoteam Software AG?

d)

Hat der Vorstand Zahn Kosten und Aufwendungen Dritter über die infoteam Software AG beglichen, deren Ursache nicht im Interesse der infoteam Software AG lagen?

e)

Hat der Vorstand Zahn Reisekosten immer korrekt abgerechnet? Hat er insbesondere private Reisen über ein Konto der infoteam Software AG beglichen?

f)

Gibt es Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Abrechnungen der Firmenkreditkarte des Vorstands Zahn?

g)

Hat der Vorstand Zahn für seine Bestellung als gesetzlicher Vertreter der Niederlassung in Suzhou (China) die Genehmigung des Aufsichtsrats eingeholt?

h)

Waren sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Gründung der Niederlassung Suzhou (China) im Interesse der infoteam Software AG? Waren die Kosten vom Businessplan gedeckt?

i)

Waren Verträge mit Unternehmen aus dem Kreis des commendIT e.V. zu marktüblichen Bedingungen und im Interesse der infoteam Software AG? Wer hat diese beauftragt? Haben einzelne Vorstandsmitglieder hierfür von Dritten Vorteile erhalten?

j)

Hat der Vorstand im Jahr 2017 das vom Aufsichtsrat genehmigte Budget eingehalten? Wenn nein, welche Maßnahmen haben zu einer Überschreitung geführt? Wer hat diese Maßnahmen beauftragt?

k)

Hat der Vorstand Zahn ein wahres Bild wiedergegeben, als er dem Aufsichtsrat das Jahresbudget für 2017 vorgeschlagen und geschildert hat?

l)

Zu prüfen sind sämtliche Handlungen und Maßnahmen des Vorstands der infoteam Software AG seit dem 01.01.2017, die zu einer Überschreitung der im jeweiligen Geschäftsjahr projizierten Kosten und zu einem Unterschreiten der projektierten Ergebnisse geführt haben.

m)

Hat der Vorstand im Rahmen seiner Zuständigkeit rechtzeitige Maßnahmen ergriffen, um der negativen Ergebnisentwicklung der infoteam Software AG entgegen zu wirken?

n)

Hat der Vorstand Zahn die negative Entwicklung der Ergebnisse rechtzeitig dem Aufsichtsrat angezeigt?

Zum Prüfer wird

Herr Dietmar Zanzinger, Wirtschaftsprüfer in Tillypark 4, 90431 Nürnberg,

bestellt mit der Maßgabe, nötigenfalls zusätzliche sachverständige Hilfspersonen hinzuziehen zu können.

Begründung der antragstellenden Aktionäre:

Es besteht der Verdacht von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit einigen voneinander unabhängigen Sachverhalten, die mit der Geschäftsführung des Vorstandes Zahn in Verbindung stehen. Die Aufklärung dieser Sachverhalte dient zur Vorbereitung der Entscheidung, ob gegen den Vorstand Zahn Ersatzansprüche geltend gemacht werden sollen.

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