INNOVATIV CAPITAL AG – Hauptversammlung 2016

Innovativ Capital AG

Berlin

AG Berlin (Charlottenburg), HRB 101267

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der

am Dienstag, den 4. Oktober 2016,
um 11:00 Uhr,

in der

AGAPLESION Bethanien Diakonie,
Residenz SophienGarten,
Paulsenstr. 5–6,
12163 Berlin,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

A. Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2013

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

4. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2014

5. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

6. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

7. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2015

8. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

9. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

10. Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats Bernd Henke, Klaus-Peter Wehner und Reinhard Hock endet mit dem Ende dieser Hauptversammlung. Es müssen somit neue Mitglieder des Aufsichtsrats bestellt werden.

Gemäß § 95 Satz 1 und § 96 Absatz 1 Aktiengesetz i. V. m. § 8 Abs. 1 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Bernd Henke, Bankfachwirt aus Berlin, Herrn Klaus-Peter Wehner, Fondsmanager aus Berlin, und Herrn Reinhard Hock, Betriebswirt aus Trossingen, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, zu wählen.

Herr Henke ist Mitglied im Aufsichtsrat von Confidence Holding AG, Confidence Management AG, Confidence Center Beteiligungs AG & Co. KGaA und Smart Grids AG.

Herr Wehner ist Mitglied im Aufsichtsrat von advantec Beteiligungskapital AG & Co. KGaA, bit by bit Holding AG, Confidence Holding AG, Confidence Center Beteiligungs AG & Co. KGaA, Confidence Management AG, ProInva Vermögensverwaltung GmbH & Co. KGaA und advantec Vermögensverwaltung AG.

Alle genannten Gesellschaften mit Ausnahme von Confidence Center Beteiligungs AG & Co. KGaA haben ihren Sitz in Berlin. Confidence Center Beteiligungs AG & Co. KGaA hat ihren Sitz in Teltow.

Herr Hock ist in keinem weiteren Aufsichtsrat Mitglied.

Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.

B. Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bei der nachfolgend genannten, für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle unter der angegebenen Anschrift bis spätestens am siebenten Tag vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des 27. September 2016 zugehen:

Innovativ Capital AG
c/o Bankhaus Gebrüder Martin AG
Schlossplatz 7
73033 Göppingen
Telefax: 07161-969317
E-Mail: bgross@martinbank.de

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch eine in Textform (§ 126b BGB) erstellte Bescheinigung des depotführenden Kreditinstituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den Beginn (0:00 Uhr) des 13. September 2016 zu beziehen.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionärinnen und Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionärinnen und Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Aktienbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

C. Hinweise zur Stimmrechtsvertretung

Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Bestimmungen über die Anmeldung und den Nachweis des Aktienbesitzes bleiben davon unberührt. Bevollmächtigt ein Aktionär oder eine Aktionärin mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere ihnen nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Für die Erteilung der Vollmacht kann das Formular verwendet werden, das auf der Rückseite der Eintrittskarte abgedruckt ist.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen ihnen nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie für den Nachweis und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 Aktiengesetz. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Personen und Institutionen, die bevollmächtigt werden, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere ihnen nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit dieser über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.

D. Veröffentlichung der Unterlagen

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Grunewaldstr. 22, 12165 Berlin) liegen seit Einberufung der Hauptversammlung die Jahresabschlüsse nebst Lageberichten sowie die Berichte des Aufsichtsrats jeweils für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015 aus. Auf Verlangen wird jeder Aktionärin und jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Die genannten Unterlagen sind zudem im Internet unter

www.innovativcapital-ag.de

zugänglich und können dort heruntergeladen werden.

E. Anfragen und Gegenanträge

Für Anfragen hat die Gesellschaft einen Faxanschluss (030 – 21 90 88 90) und eine E-Mail-Adresse (info@innovativcapital-ag.de) eingerichtet.

Gegenanträge von Aktionärinnen und Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

Innovativ Capital AG
Grunewaldstraße 22
D-12165 Berlin

 

Berlin, im August 2016

Innovativ Capital AG

Der Vorstand

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