Inselbrauerei Lindau Aktiengesellschaft – Außerordentliche Hauptversammlung 2018

INSELBRAUEREI LINDAU AG

Lindau (B)

Die INSELBRAUEREI LINDAU (B) lädt die Aktionäre am 29.08.2018 um 11.00 Uhr zu der in den Räumen der Gesellschaft, Motzacherweg 24 in 88131 Lindau/B stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Die außerordentliche Hauptversammlung wird auf Antrag der Aktionäre Wolfgang und Gisela Federspiel, Karin Rosenhauer – von Deimling und Urs, Christian, Markus und Franziska von Deimling mit folgender

TAGESORDNUNG

einberufen.

1.)

Beschlussfassung über die, gemäß Angabe der Antragsteller verlangte Durchführung einer Sonderprüfung

Für folgende Geschäftsführungsangelegenheiten der Gesellschaft soll eine Sonderprüfung durchgeführt werden:

1. Wie hoch waren die Gesamtbezüge des Vorstands in den einzelnen Geschäftsjahren 2013 bis 2017, und wie haben sich diese zusammengesetzt?

2. Wurden bei der Berechnung der variablen Vergütung des Vorstands auch außerordentliche Erträge, etwa durch Veräußerung von Gesellschaftsvermögen berücksichtigt?

3. Zugunsten welcher Personen gibt es Pensionszusagen, und wie hoch sind diese jeweils? Wie hoch sind die Pensionsrückstellungen für diese Pensionszusagen im Einzelnen?

4. Welche Verträge and sonstige Geschäfte gab es zwischen der Gesellschaft und ihren Organen in den Jahren 2013 bis 2018, und welche Vergütungen hat die Gesellschaft hierfür bezahlt?

5. Welche Aktivitäten hat die Gesellschaft hinsichtlich des Grundstücksverkaufs in Lindau, Hammerweg, entfaltet, und wie ist der aktuelle Verhandlungsstand?

6. Welche Vereinbarungen hat die Gesellschaft mit der Landestreuhand Weihenstephan GmbH betreffend die Unternehmensbewertung getroffen, und aus welchen Gründen liegt das Bewertungsgutachten bis heute nicht vor?

Insbesondere: Herr Rechtsanwalt Knaus hatte bereits mit Schreiben vom 17. August 2016 ein Bewertungsgutachten durch die Landestreuhand Weihenstephan GmbH angekündigt. Auf Nachfrage wurde mehrfach erklärt, dass sich die Erstellung des Gutachtens unerwartet verzögert habe. Mit Schreiben vom 27. Januar 2017 hat die Landestreuhand Weihenstephan GmbH dem Vorstand Herrn Lorenz Schlechter mitgeteilt, dass sich die Erstellung des Gutachtens krankheitsbedingt bis zum 1. März 2017 verzögere. Mit Schreiben vom 22. März 2017 teilten die Rechtsanwälte KMK Knaus und Partner Herrn Rechtsanwalt Willke mit, dass die Landestreuhand Weihenstephan GmbH mehrfach zur zügigen Fertigstellung der Unternehmensbewertung aufgefordert worden sei.

Mit Schreiben vom 4. Juni 2018 haben die Rechtsanwälte KMK Knaus und Partner im Widerspruch hierzu mitgeteilt, dass ein Auftrag zur Ausarbeitung eines Bewertungsgutachtens überhaupt nicht erteilt worden sei. Im Übrigen mache die Ausarbeitung wegen der Verschlechterung der Ertragsverhältnisse keinen Sinn mehr.

Vor diesem Hintergrund ist insbesondere zu prüfen, welche Absprachen es zwischen der Gesellschaft und der Landestreuhand Weihenstephan GmbH gab, und wie sich die Veränderung der Ertragsverhältnisse auf den Prozess der Ausarbeitung des Gutachtens bzw. der Unterlassung der Ausarbeitung des Gutachtens ausgewirkt hat.

7. Welche Vereinbarungen gab es im Zusammenhang mit dem Erwerb des Objekts in Lindau, Auf der Mauer 9? Wie ist der Vermietungsstand derzeit, welche Mieterträge werden nachhaltig erzielt, zu welchen Bedingungen, insbesondere zu welchem Kaufpreis, wurde das Objekt erworben?

8. Wie ist zu erklären, dass in der Planung der Gesellschaft (beigefügt als Anlage zum Schreiben der Landestreuhand Weihenstephan GmbH an Herrn Dr. Gerhard Knaus vom 4. September 2017) für das Jahr 2017 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 160.692,00 im Jahr 2018 jedoch ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 3.192.784,00 und in den darauf folgenden Jahren 2019 bis 2022 dann wieder deutlich niedrigere Jahresüberschüsse von weniger als jeweils EUR 1 Mio. angegeben werden?

Sind in diesen Planungen außerordentliche Erträge berücksichtigt?

Durch welche konkreten Umstände rechtfertigt sich die Annahme, dass im Jahr 2019 ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 910.430,00 und in den darauffolgenden Jahren jeweils abnehmende positive Jahresergebnisse erzielt werden?

Als Sonderprüfer wird bestellt:

Dr. Ulrich Gretter
c/o Gretter Treuhand Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft Dr. Gretter & Partner GmbH
Eisenbahnstraße 41
88212 Ravensburg

Ersatzweise für den Fall, dass dieser Sonderprüfer den Auftrag ablehnt oder nicht übernehmen kann, wird zum Sonderprüfer bestellt:

Schnetz Buchmann Michele GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Gerberstraße 1
88212 Ravensburg

Der Sonderprüfer kann die Unterstützung von fachlich qualifiziertem Personal, insbesondere von Personen mit Kenntnissen der Immobilienbranche, heranziehen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft empfehlen, den Antrag abzulehnen.

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach Ziffer 14 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Umschreibungsanträge sind bis spätestens 19. August 2018 bei der Gesellschaft zu stellen.

 

Lindau (B), 30. Juli 2018

Der Vorstand
Lorenz Schlechter

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