interexa AG – Hauptversammlung 2015

interexa AG

Mainz

Sehr geehrte Aktionäre,

nach Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der interexa AG auf den 17. November 2015 haben wir von dem Aktionär Heinz Frangel zu Tagesordnungspunkt 6. Wahlen zum Aufsichtsrat folgende als Gegenanträge bezeichnete Wahlvorschläge erhalten:

„Zu diesem Tagesordnungspunkt werden hiermit die unten genannten Gegenanträge angekündigt.

Begründung:

Sowohl Herr Dr. Greitemann wie auch Herr Hrynko sind in die inzwischen erwiesenen rechtswidrigen Nachteilszufügungen durch den Mehrheitsaktionär SKS verstrickt. Herr Dr. Greitemann hat vor dem Landgericht Mainz versucht die Feststellung der Nachteilszufügungen (2013: 6-stellig) durch einen Sonderprüfer zu verhindern (wenn auch erfolglos). Obwohl er bereits in größerem Umfang als Rechtsanwalt für die SKS tätig geworden war, wurde er vom Aufsichtsrat beauftragt, die Interessen der interexa AG bezüglich der Nachteilszufügungen der SKS zu vertreten. Dieser Interessenskonflikt ist auch standesrechtlich fragwürdig und zeigt ein erhebliches Risiko, die Interessen der interexa AG im Zusammenspiel mit denen der SKS durch ihn angemessen zu behandeln.

Herr Hrynko hat mit dem Betreiben des gemäß Memorandum von White&Case erheblich rechtswidrigen Dienstleistungsvertrags im Jahr 2013 diese und erhebliche weitere Nachteilszufügungen seitens der SKS veranlasst. Herr Hrynko ist außerdem in leitender Funktion in die operativen Vertriebsprozesse der Gesellschaft intensiv eingebunden. Aus diesen Gründen sollte er wohl nicht als Mitglied des Aufsichtsorgans rechtswirksam gewählt werden können.

Antrag 1 dazu:

An Stelle des Herrn Hoppe wird Herr Gerd Hartig, Geschäftsführer, wohnhaft in Bad Homburg in den Aufsichtsrat für die verbleibende Amtszeit gewählt.

Antrag 2 dazu:

Für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wird Herr Heinz Frangel, Diplom-Informatiker, wohnhaft in Bad Homburg gewählt.“

Wir haben diese Wahlvorschläge nebst Begründung dem Aufsichtsrat der interexa AG zugeleitet, der gemäß § 124 Abs. 2 Satz 1 AktG die in der Bekanntmachung der Tagesordnung genannten Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen hatte. Nach erneuter Beratung hält der Aufsichtsrat an seinem Vorschlag fest.

Der Aufsichtsrat wird in der Hauptversammlung zu den Wahlvorschlägen des Herrn Frangel und der Begründung Stellung nehmen.

 

Mainz, den 5. November 2015

interexa AG

Der Vorstand

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