interexa AG – Hauptversammlung 2017

von Red. LG

Artikel

interexa AG

Mainz

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 29. August 2017

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der interexa AG

die am

Dienstag, den 29. August 2017 um 15.00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 30, 55130 Mainz,

stattfindet.

Tagesordnung

1.

Bericht über die Lage der Gesellschaft

1.1

Bericht des Aufsichtsrats

1.2

Bericht des Vorstands

2.

Vorlage und Erläuterung des Jahresabschlusses der interexa AG für das Geschäftsjahr 2016 sowie Vorlage des Abhängigkeitsberichts 2016

Der Jahresabschluss 2016 liegt in den Geschäftsräumen der interexa AG, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 30, 55130 Mainz, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift erteilt. Ferner werden der Jahresabschluss 2016 sowie der Abhängigkeitsbericht 2016 in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2016 gebilligt. Der Jahresabschluss 2016 ist damit gemäß § 172 Satz 1, 1. Halbsatz Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss des abgelaufenen Jahres in Höhe von € 133.973,56 wird mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von € 101.929,39 verrechnet. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von € 32.044,17 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

4.

Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

5.

Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

6.

Sonstiges

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der Anschrift interexa AG, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 30, 55130 Mainz, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer 06131-144 07 08 oder per E-Mail unter der Anschrift

s.ertzdorff@interexa.de

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 14.08.2017, 24 Uhr, der Gesellschaft zugehen.

 

interexa AG

Der Vorstand

Dr. Christian Rickwardt

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