interexa AG – Hauptversammlung 2018

interexa AG

Mainz

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 03. August 2018

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der interexa AG

die am

Freitag, den 03. August 2018 um 14.00 Uhr

in der

Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 30, 55130 Mainz,

stattfindet.

Tagesordnung

1.

Bericht über die Lage der Gesellschaft

1.1 Bericht des Aufsichtsrats

1.2 Bericht des Vorstands

2.

Vorlage und Erläuterung des Jahresabschlusses der interexa AG für das Geschäftsjahr 2017 sowie Vorlage des Abhängigkeitsberichts 2017

Der Jahresabschluss 2017 liegt in den Geschäftsräumen der interexa AG, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 30, 55130 Mainz, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift erteilt. Ferner werden der Jahresabschluss 2017 sowie der Abhängigkeitsbericht 2017 in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2017 gebilligt. Der Jahresabschluss 2017 ist damit gemäß § 172 Satz 1, 1. Halbsatz Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss des abgelaufenen Jahres in Höhe von € 10.334,46 wird mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von € 32.044,17 verrechnet. Der Bilanzgewinn in Höhe von € 42.378,63 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

4.

Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht gem. §§ 96, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. Abschnitt IV Ziff. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Personen.

Soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne der von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren Zeitraum beschließt, werden die Aufsichtsratsmitglieder längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden Martin Schuhmann endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt.

Das Amt des Aufsichtsratsmitglieds Jan Hrynko endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Martin Schuhmann, Geschäftsführer, wohnhaft in 48268 Greven, und Jan Hrynko, Geschäftsführer, wohnhaft in 61118 Bad Vilbel, erneut zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.

Es ist beabsichtigt, Einzelwahlen durchzuführen.

7.

Sonstiges

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der Anschrift interexa AG, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 30, 55130 Mainz, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer 06131-144 07 08 oder per E-mail unter der Anschrift s.ertzdorff@interexa.de.

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 19.07.2018, 24 Uhr, der Gesellschaft zugehen.

 

interexa AG

Der Vorstand

Dr. Christian Rickwardt

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