ip internet profit AGKarlsruheWKN 622 590
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1. |
Vorlage des Jahresabschlusses 2014 |
2. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates |
3. |
Entlastung des Vorstands |
4. |
Satzungsänderung |
Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens 14. Dezember 2015 während der Geschäftsstunden bei einer der nachstehend genannten Stellen hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
Die Aktien können bei unserer Gesellschaftskasse, ip internet profit AG, Unterreut 6, 76135 Karlsruhe, E-Mail: hvinfo@ipinternetprofit.de, bei einem deutschen Notar oder bei einer deutschen Wertpapiersammelbank hinterlegt werden.
Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Hinterlegungsbescheinigung bis spätestens 15. Dezember 2015 bei der Gesellschaftskasse einzureichen.
Karlsruhe, 12. November 2015
Der Vorstand