IVG Immobilien AG – Hauptversammlung 2015

IVG Immobilien AG
mit Sitz in Bonn
Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A11QXV
International Securities Identification Number (ISIN): DE000A11QXV6
Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der IVG Immobilien AG ein, die am 09. Juli 2015, ab 10.00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ)), im DERAG LIVINGHOTEL KANZLER BONN, Adenauerallee 148, 53113 Bonn, stattfindet.
Tagesordnung
1.

Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse und der gebilligten Konzernabschlüsse jeweils zum 15. September 2014 und 31. Dezember 2014, der Lageberichte für die IVG Immobilien AG und die Konzernlageberichte für den IVG Konzern jeweils zum 15. September 2014 und 31. Dezember 2014 sowie der Berichte des Aufsichtsrats
a.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IVG Immobilien AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. November 2013 bis zum 15. September 2014, des Lageberichts der IVG Immobilien AG und des Konzernlageberichts des IVG Konzerns für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. November 2013 bis zum 15. September 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Der Vorstand legt der Hauptversammlung die folgenden Unterlagen vor:

vom Aufsichtsrat gebilligter und damit festgestellter Jahresabschluss der IVG Immobilien AG zum 15. September 2014

Lagebericht der IVG Immobilien AG für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. November 2013 bis zum 15. September 2014

vom Aufsichtsrat gebilligter Konzernabschluss des IVG Konzerns zum 15. September 2014

Konzernlagebericht des IVG Konzerns für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. November 2013 bis zum 15. September 2014

Bericht des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. November 2013 bis zum 15. September 2014
b.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IVG Immobilien AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 16. September 2014 bis zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts der IVG Immobilien AG und des Konzernlageberichts für das Rumpfgeschäftsjahr vom 16. September 2014 bis zum 31. Dezember 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Der Vorstand legt der Hauptversammlung die folgenden Unterlagen vor:

vom Aufsichtsrat gebilligter und damit festgestellter Jahresabschluss der IVG Immobilien AG zum 31. Dezember 2014

Lagebericht der IVG Immobilien AG für das Rumpfgeschäftsjahr vom 16. September 2014 bis zum 31. Dezember 2014

vom Aufsichtsrat gebilligter Konzernabschluss des IVG Konzerns zum 31. Dezember 2014

Konzernlagebericht des IVG Konzerns für das Rumpfgeschäftsjahr vom 16. September 2014 bis zum 31. Dezember 2014

Bericht des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 16. September 2014 bis zum 31. Dezember 2014

Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat.
2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor:
a.

Für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. November 2013 bis zum 15. September 2014:

Den im Rumpfgeschäftsjahr 01. November 2013 bis zum 15. September 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für dieses Rumpfgeschäftsjahr Entlastung erteilt.
b.

Für das Rumpfgeschäftsjahr vom 16. September 2014 bis zum 31. Dezember 2014:

Den im Rumpfgeschäftsjahr 16. September 2014 bis zum 31. Dezember 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für dieses Rumpfgeschäftsjahr Entlastung erteilt.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
a.

Für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. November 2013 bis zum 15. September 2014:

Den im Rumpfgeschäftsjahr 01. November 2013 bis zum 15. September 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für dieses Rumpfgeschäftsjahr Entlastung erteilt.
b.

Für das Rumpfgeschäftsjahr vom 16. September 2014 bis zum 31. Dezember 2014:

Den im Rumpfgeschäftsjahr 16. September 2014 bis zum 31. Dezember 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für dieses Rumpfgeschäftsjahr Entlastung erteilt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, jeweils eine Einzelentlastung durchführen zu lassen.
4.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor,

die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das laufende Geschäftsjahr 2015, beginnend am 1. Januar 2015, zu bestellen.
5.

Wahl eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds

Dieser Tagesordnungspunkt wurde gemäß § 122 Abs. 2 AktG auf Verlangen unseres Aktionärs Concrete Holding I GmbH ergänzt. Diese Ergänzung wird hiermit bekanntgemacht. Zur Begründung ihres Ergänzungsverlangens hat Concrete Holding I GmbH ausgeführt:

„Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht, nach dem Wechsel von Herrn Binkowska in den Vorstand der Gesellschaft, gegenwärtig nur aus fünf (5) Mitgliedern. Die Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass der Aufsichtsrat mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 entscheidet, sich aus sechs (6) Mitgliedern zusammensetzt. Um sicherzustellen, dass der Aufsichtsrat sich zukünftig satzungsgemäß zusammensetzt, ist die Nachwahl durch die Wahl eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds (Anteilseignervertreter) geboten.“

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 entscheidet, gemäß § 96 Abs. 1 AktG, § 4 Abs. 1 DrittelbG in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der Satzung aus vier (4) Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und zwei (2) Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
***

Vorlagen an die Aktionäre

Die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, IVG Immobilien AG, Mozartstraße 4-10, 53115 Bonn, zur Einsicht der Aktionäre aus.

Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage zudem unverzüglich und kostenfrei zugesandt. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Versammlung anmelden. Die Anmeldung muss in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen. Die Anmeldung muss demnach also spätestens am Donnerstag, 02. Juli 2015, 24.00 Uhr MESZ, zugehen:

IVG Immobilien AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines in Textform erstellten sowie in deutscher oder englischer Sprache gehaltenen Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, der sich auf den Tag der Hauptversammlung bezieht. Ist der Nachweis nicht auf den Tag der Hauptversammlung ausgestellt, so kann der Nachweis auf den Tag der Hauptversammlung auch (i) durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes mit einem Sperrvermerk durch das depotführende Institut, wonach die von dem Aktionär gehaltenen Aktien für den Zeitraum ab Ausstellung des Nachweises bis zum Ablauf des Tages der Hauptversammlung bei dem depotführenden Institut gesperrt gehalten werden, oder (ii) durch andere vergleichbar geeignete Formen des Nachweises geführt werden.

Bonn, im Mai 2015

IVG Immobilien AG

Der Vorstand

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