Janosch film & medien AG – Hauptversammlung 2017

Janosch film & medien AG

Berlin

WKN A0XFNB
ISIN DE000A0XFNB0

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Janosch film & medien AG lädt hiermit ihre Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am

10. August 2017 um 11:30 Uhr

im Literaturhaus Berlin, Fasanenstraße 23, 10719 Berlin-Charlottenburg stattfindet.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Janosch film & medien AG zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Der festgestellte Jahresabschluss der Janosch film & medien AG zum 31. Dezember 2016, der Lagebericht des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 können über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.janosch-medien.de eingesehen werden.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.165.932,80 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu reicht ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 20. Juli 2017, 0:00 Uhr MESZ, zu beziehen.

Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 03. August 2017, 24:00 Uhr MESZ, unter der nachfolgenden Adresse zugehen:

Janosch film & medien AG, Oranienburger Str. 27, D-10117 Berlin

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der o.g. Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. In diesem Fall haben sich die Bevollmächtigten rechtzeitig selbst oder durch den Aktionär anmelden zu lassen. Vollmachten können schriftlich und per Fax erteilt werden.

Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen erteilen möchten, können Vollmachten einschließlich Weisungen auf Herrn Bernd Hashagen, Berlin ausstellen.

Anfragen und Anträge von Aktionären

Anfragen und Anträge, einschließlich Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge, sind ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:

Janosch film & medien AG
Hauptversammlung
Oranienburger Str. 27
D-10117 Berlin
Telefax: +49 (0)30 28093244

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG (mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung) unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Anträge und/oder Wahlvorschläge werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse http://www.janosch-medien.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Anträgen und/oder Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

Berlin, im Juni 2017

Janosch film & medien AG

Der Vorstand

 

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG

Wir bitten die Kreditinstitute, allen Depotkunden, für die sie Aktien unserer Gesellschaft verwahren, die Mitteilungen gemäß § 125 AktG zu übersenden. Der Bedarf an Einladungen mit Tagesordnungen ist uns aufzugeben. Kreditinstitute mit Niederlassungen oder angeschlossenen Stellen werden gebeten, die Unterlagen nur über eine zentrale Stelle anzufordern. Geschäftsberichte werden nicht an die Kreditinstitute versandt. Der Geschäftsbericht steht auf der Internetseite der Gesellschaft als Download unter http://janosch-medien.de/de/finanzberichte/ zur Verfügung und liegt in der Versammlung aus.

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