Jetter AG Ludwigsburg – Hauptversammlung

Jetter AG
Ludwigsburg
Wertpapierkennnummer 626400
ISIN: DE0006264005
Einladung zur Hauptversammlung am 18. September 2014

Sehr geehrte Aktionäre,
wir laden Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der Jetter AG, Ludwigsburg,
am 18.09.2013, 11:00 Uhr, im Forum am Schlosspark, Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg.
Tagesordnung:
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Jetter AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.03.2014, des Lageberichts für die Jetter AG und des Lageberichts für den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013/14 sowie des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 sowie § 315 Abs. 4 HGB
2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das am 31.03.2014 endende Geschäftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31.03.2014 endende Geschäftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Änderung des Geschäftsjahres sowie Änderungen der Satzung

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft, das derzeit vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des jeweiligen Folgejahres läuft, soll auf das Kalenderjahr umgestellt werden. Ferner sollen redaktionelle Aktualisierungen der Satzung erfolgen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a)

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft wird auf das Kalenderjahr umgestellt. Für die Zeit vom 01.04.2014 bis zum 31.12.2014 wird ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet.
b)

§ 3 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„(2)

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Für die Zeit vom 01.04.2014 bis zum 31.12.2014 wird ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet.“
c)

In § 4 der Satzung werden in Abs. 1 das Wort „elektronischen“ und der Abs. 2 insgesamt gestrichen. Folglich entfällt die Absatznummerierung.
d)

In § 6 Abs. 3 sowie § 10 Abs. 1 und 3 der Satzung entfällt jeweils das Wort „Telex,“.
e)

In § 9 Abs. 7 der Satzung werden die Worte „Betriebsverfassungsgesetz 1952“ durch das Wort „Drittelbeteiligungsgesetz“ ersetzt.
f)

§ 12 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder in einer anderen Stadt in Baden-Württemberg statt.“
5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit des amtierenden Mitglieds des Aufsichtsrats Dr. Michael Oltmanns endet mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 18.09.2014, die über seine Entlastung für das am 31.03.2013 endende Geschäftsjahr beschließt.

Da Herr Kurt Hauser und Herr Theo Frank ihre Ämter als Mitglieder des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 31.12.2013 niedergelegt haben, bestellte das Amtsgericht Stuttgart auf Antrag des Vorstands und des Aufsichtsrats am 25.11.2013 Herrn Martin Jetter und am 30.12.2013 Herrn Stefan Düring mit Wirkung ab dem 01.01.2014 gemäß § 104 Absatz 1 Satz 1 AktG zu Mitgliedern des Aufsichtsrats. Das Amt eines gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieds erlischt, sobald die Hauptversammlung ein Aufsichtsratsmitglied gewählt hat.

Es sollen daher Neuwahlen zum Aufsichtsrat durchgeführt werden.

Der Aufsichtsrat besteht nach § 95 Satz 1, § 96 Abs. 1 Alt. 6, § 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern, die durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, soweit der Wahlbeschluss der Hauptversammlung keine abweichende Regelung trifft, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet. Die Amtszeit der in der diesjährigen Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder endet daher mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen für eine volle Amtszeit in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herrn Stefan Düring, Zürich (Schweiz),
Leiter Konzernentwicklung und der Division Bucher Specials der Bucher Industries AG

Herrn Martin Jetter, Ludwigsburg,
Leiter der Division Bucher Emhart Glass und Mitglied der Konzernleitung der Bucher Industries AG

Herrn Dr. Michael Oltmanns, Weinstadt,
Rechtsanwalt und Steuerberater
6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer der Jetter AG und des Konzerns für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.04.2014 bis zum 31.12.2014 zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind gemäß § 12 Abs. 4 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der

Jetter AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Wilhelmshofstr. 67
74321 Bietigheim-Bissingen

Telefax 07142-78 86 67-55
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

bis spätestens am 11.09.2014, 24:00 Uhr, in Textform (§ 126 b BGB) angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zum Nachweis, der sich auf den Beginn des 28.08.2014 (des 21. Tages vor der Hauptversammlung – „Nachweisstichtag“) zu beziehen hat, reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den vorgenannten Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Stimmrechtsvertreter können mit dem den Aktionären mit der Eintrittskarte zugesandten Formular bevollmächtigt werden. Sie üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisung aus. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Weisungen zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Bitte beachten Sie, dass die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nur bis zum 16. September 2014 (24:00 Uhr) unter nachfolgend genannter Adresse möglich ist.

Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, eine andere nach Maßgabe des § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Kreditwesengesetzes tätiges Unternehmen bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung einer Vollmacht, deren Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung der Textform (§ 126 b BGB). Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf steht die nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:

Jetter AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Wilhelmshofstr. 67
74321 Bietigheim-Bissingen

Telefax 07142-78 86 67-55
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, wird den Aktionären, die sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden, mit der Eintrittskarte zugesandt.

Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen und Vereinigungen kann auch in einer sonstigen nach § 135 AktG zulässigen Art und Weise erfolgen; wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevoll-mächtigenden Kreditinstitute, Personen oder Vereinigungen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.

Anträge, Wahlvorschläge und Verlangen von Aktionären

Anträge, Wahlvorschläge und Verlangen von Aktionären zur Hauptversammlung sind an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

Jetter AG
Herrn Günter Eckert
Gräterstraße 2
71642 Ludwigsburg

Fax: +49 (7141) 2550 555
E-Mail: geckert@jetter.de

Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sind gemäß § 122 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 AktG schriftlich an den Vorstand zu richten. Wir bitten, derartige Verlangen an die o.g. postalische Adresse des Vorstands zu richten.

Unterlagen zur Hauptversammlung sowie Veröffentlichungen auf der Internetseite

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Jetter AG und der Konzernabschluss und Konzernlagebericht, jeweils zum 31.03.2014, der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013/14 sowie der Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 sowie § 315 Abs. 4 HGB sind im vollen Wortlaut von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft http://www.jetter.de im Verzeichnis Investor Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2014 zugänglich. Auf Wunsch wird jedem Aktionär eine Abschrift dieser Unterlagen kostenfrei übersandt.

 

Ludwigsburg, im August 2014

Jetter AG

Der Vorstand

 

Hinweise:

Einlass ist am Tag der Hauptversammlung ab 10:00 Uhr.
Es wird keine Verpflegung gereicht.

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