Jost Aktiengesellschaft – Bekanntmachung von Anfechtungsklagen

Jost AG

Lauf a.d. Pegnitz

Bekanntmachung von Anfechtungsklagen

Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass zwei Anfechtungsklagen gegen den zu folgendem Punkt auf der Hauptversammlung vom 31. Juli 2015 gefassten Beschluss erhoben wurden:

„6. Wahl des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG sowie § 9 Abs. 1 der Satzung der Jost AG aus drei Mitgliedern zusammen. Gemäß § 10 der Satzung werden die Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist möglich.

Im Hinblick auf den berichtigten Jahresabschlusses zum 31.12.2013 wiederholt die heutige außerordentliche Hauptversammlung vorsorglich die Wahl folgender Herren als Mitglieder des Aufsichtsrats für drei Jahre:

Herrn Dr. Rudolf Sörgel, Rechtsanwalt, Grimmstr. 20, 90491 Nürnberg

Herrn Erhardt Göstl, Bankkaufmann, Langobardenstr. 10, 92318 Neumarkt

Herrn Rainer Teufel, Steuerberater, Lisztstr. 28, 95444 Bayreuth

Zum Zeitpunkt der Einberufung ist Herr Erhardt Göstl Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Dahmit Parkstadt Schwabing, GmbH & Co. KG a.A. München

Bei den Herren Dr. Rudolf Sörgel und Rainer Teufel liegen keine Hinderungsgründe im Sinn des § 100 AktG vor. Keiner ist Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.“

Die Anfechtungsklagen sind beim Landgericht Nürnberg-Fürth, Kammer für Handelssachen unter den Aktenzeichen 1 HK O 6303/15 und 1 HK O 6304/15 anhängig.

Das Gericht hat jeweils das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist bislang in beiden Verfahren nicht bestimmt.

 

Der Vorstand

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