Karlsruher Lebensversicherung AG – Hauptversammlung 2015

Karlsruher Lebensversicherung AG
Karlsruhe
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, den 19. Juni 2015 um 16:15 Uhr im Geschäftsgebäude der Karlsruher Lebensversicherung AG in 76137 Karlsruhe, Friedrich-Scholl-Platz 1, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts für die Karlsruher Lebensversicherung AG, des Vorschlages des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2014 beendete Geschäftsjahr entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen am 17. April 2015 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Die übrigen Unterlagen sind der Hauptversammlung ebenfalls nur vorzulegen. Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung bedarf es daher nicht.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014

Gemäß § 56a Abs. 2 Satz 3 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), der durch das in 2014 in Kraft getretene Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG) in das VAG eingefügt worden ist, darf eine Lebensversicherung in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft ihren Bilanzgewinn nur ausschütten, soweit der Bilanzgewinn einen etwaigen Sicherungsbedarf nach § 56a Abs. 4 VAG überschreitet. Überschreitet der Bilanzgewinn diesen Sicherungsbedarf nicht, ist eine Ausschüttung des Bilanzgewinns an die Aktionäre nicht möglich. Das ist bei der Gesellschaft der Fall, so dass sie aus aufsichtsrechtlichen Gründen gehindert ist, für das Geschäftsjahr 2014 eine Dividende an die Aktionäre zu zahlen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 874.800,– wie folgt zu verwenden:
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen EUR 874.800,–
Gesamt EUR 874.800,–
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Personen berechtigt, die als Aktionäre im Aktienregister eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis Freitag, den 12. Juni 2015, 24:00 Uhr (MESZ) unter der Adresse Karlsruher Lebensversicherung AG, Frau Karin Umminger, Vorstandssekretariat, Friedrich-Scholl-Platz 1, 76137 Karlsruhe, per E-Mail: karin.umminger@karlsruher.de oder per Telefax an die Nr. 0721 353-782293 zugehen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch im Fall der Stimmrechtsvertretung sind die oben dargestellten Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts zu beachten.

Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Wir bitten daher zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen sie Weisung erhalten. Von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, diesen gemäß § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gesetzlich gleichgestellten Personen und Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG (hierzu zählen insbesondere Aktionärsvereinigungen) sind § 135 AktG, wonach insbesondere die Vollmacht vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten ist sowie ihre Erklärung vollständig sein muss und nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten darf, sowie etwaige vom jeweiligen Bevollmächtigten für seine Bevollmächtigung vorgesehenen Regelungen, die mit diesem geklärt werden sollten, zu beachten.

Die Erteilung und der Nachweis einer Vollmacht sowie deren etwaiger Widerruf können der Gesellschaft auch auf den nachfolgenden Wegen übermittelt werden, per Post: an Karlsruher Lebensversicherung AG, Frau Karin Umminger, Vorstandssekretariat, Friedrich-Scholl-Platz 1, 76137 Karlsruhe, per E-Mail: karin.umminger@karlsruher.de oder per Telefax an die Nr. 0721 353-782293.

Im Falle der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter muss die Bevollmächtigung bis spätestens Donnerstag, den 18. Juni 2015, 24:00 Uhr (MESZ) der Gesellschaft unter der Adresse Karlsruher Lebensversicherung AG, Frau Karin Umminger, Vorstandssekretariat, Friedrich-Scholl-Platz 1, 76137 Karlsruhe, per E-Mail: karin.umminger@karlsruher.de oder per Telefax an die Nr. 0721 353-782293 zugehen. Dasselbe gilt für den etwaigen Widerruf einer Vollmacht sowie den Widerruf oder die Änderung von Weisungen, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern erteilt worden sind. Unbeschadet hiervon bleibt die Möglichkeit der Aktionäre, auch nach diesem Zeitpunkt die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrzunehmen oder durch einen anderen Bevollmächtigten wahrnehmen zu lassen; in diesem Fall gilt die den von der Gesellschaft benannten weisungsabhängigen Stimmrechtsvertretern erteilte Vollmacht als widerrufen, und die von der Gesellschaft benannten weisungsabhängigen Stimmrechtsvertreter werden aufgrund der ihnen erteilten Vollmacht dementsprechend keine Stimmrechte ausüben. Darüber hinaus besteht für in der Hauptversammlung erschienen Aktionäre oder Bevollmächtigte die Möglichkeit, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen; Bevollmächtigte haben dabei zu beachten, ob sie nach ihrem Rechtsverhältnis mit dem von ihnen vertretenen Aktionär zur Erteilung einer solchen Vollmacht berechtigt sind.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Anträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG

Jeder Aktionär der Gesellschaft hat das Recht, auch schon vor der Hauptversammlung Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen. Solche Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs sind von der Gesellschaft gemäß § 126 AktG zugänglich zu machen, wenn sie der Gesellschaft unter der Adresse Karlsruher Lebensversicherung AG, Frau Karin Umminger, Vorstandssekretariat, Friedrich-Scholl-Platz 1, 76137 Karlsruhe, per
E-Mail: karin.umminger@karlsruher.de, oder per Telefax an die Nr. 0721 353-782293 spätestens bis Donnerstag, den 4. Juni 2015, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen und im Übrigen den gesetzlichen Anforderungen genügen. Hierzu zählt insbesondere, dass Gegenanträge zu begründen sind. Das Zugänglichmachen erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Regeln unter der Internetadresse http://www.ww-ag.com/go/hauptversammlungen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Um in der Hauptversammlung berücksichtigt werden zu können, müssen Gegenanträge von Aktionären, auch soweit sie gemäß § 126 Abs. 1 AktG der Gesellschaft übersandt und von dieser zugänglich gemacht worden sind, in der Hauptversammlung gestellt werden.

Organisatorische Hinweise, Auslage von Unterlagen

Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten, diese möglichst frühzeitig an die Gesellschaft (Karlsruher Lebensversicherung AG, Frau Karin Umminger, Vorstandssekretariat, Friedrich-Scholl-Platz 1, 76137 Karlsruhe, per
E-Mail: karin.umminger@karlsruher.de, oder per Telefax an die Nr. 0721 353-782293) zu senden, um die Beantwortung der Fragen zu erleichtern.

Die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Friedrich-Scholl-Platz 1, 76137 Karlsruhe, zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich gemacht und dort näher erläutert.

Karlsruhe, im Mai 2015

KARLSRUHER LEBENSVERSICHERUNG AG
Karlsruhe

Der Vorstand

Dr. Koryciorz Dr. Sautter

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