Karlsruher-Sanatorium-Aktiengesellschaft – Hauptversammlung

Karlsruher-Sanatorium-Aktiengesellschaft
Hamburg
Wertpapier-Kenn-Nr.: 627 170
ISIN: DE0006271703

Wir laden unsere Aktionäre zu der

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft am 25. Februar 2015 um 12:00 Uhr, in der Hauptverwaltung, Alsterkrugchaussee 283, 22297 Hamburg, ein.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013/2014
2.

Verwendung des Bilanzergebnisses 2013/2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013/2014 in Höhe von € 10.494.751,19 auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013/2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013/2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Das Aufsichtsratsmitglied Paul-Uwe Fuchs hat sein Amt zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.02.2015 niedergelegt. Für ihn rückt Frau Knak-Kammenhuber nach und wird damit Mitglied des Aufsichtsrates bis zum Ablauf der Hauptversammlung, welche über das Geschäftsjahr 2014/2015 beschließt.

Ebenfalls zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.02.2015 wird Hans Heckmann sein Amt niederlegen. Für ihn muss ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt werden.

Nach §§ 95, 101 AktG werden die Mitglieder des Aufsichtsrates von der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, neu in den Aufsichtsrat zu wählen:

Dr. Ortwin Krause, Rechtsanwalt, Itzehoe

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
6.

Satzungsänderung

Derzeit ist die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in § 16 der Satzung wie folgt geregelt:

„Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten neben dem Ersatz der baren Auslagen einen festen Betrag von jährlich EUR 100,00, der Vorsitzende erhält den doppelten Betrag. Ferner erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats einen Anteil am Jahresgewinn in Höhe von EUR 550,00 für je eins vom Hundert das auf die Aktien über einen Gewinnanteil von drei vom Hundert hinaus verteilt wird.
Eine zusätzliche Vergütung wird durch die Hauptversammlung festgesetzt. Die Verteilung an die Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt im gleichen gemäß Abs. 1 sich ergebenden Verhältnis.
Über die sonstige Aufteilung unter seinen Mitgliedern beschließt der Aufsichtsrat.
Mitglieder des Aufsichtsrats, die für ihre Vergütung Mehrwertsteuer zu zahlen haben, haben Anspruch auf Erstattung der auf die Vergütung entfallenden Mehrwertsteuer.“

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung des Aufsichtsrates neu zu regeln und Folgendes zu beschließen:

„§ 16 der Satzung der Gesellschaft wird insgesamt in der bisherigen Fassung wie folgt geändert und neu gefasst:

„Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine jährliche Vergütung, die EUR 2.500,00 für jedes Mitglied und für den Vorsitzenden das Doppelte des vorgenannten Betrages ausmacht.“

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte sind nach § 18 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 18. Februar 2015 bei der Gesellschaft, bei einem Notar, bei einem Kreditinstitut oder einer Wertpapiersammelstelle während der üblichen Geschäftszeiten hinterlegt haben und die Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle fristgerecht für diese bei einem anderen Kreditinstitut oder einer Wertpapiersammelstelle hinterlegt und bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Im Fall einer Hinterlegung beim Notar, einem Kreditinstitut oder einer Wertpapiersammelstelle bitten wir Sie, die von diesen Stellen hierüber auszustellende Hinterlegungsbescheinigung, welche die Anzahl der hinterlegten Aktien zu bezeichnen hat, bis zum 18. Februar 2015 bei der Gesellschaft, Alsterkrugchaussee 283, 22297 Hamburg, einzureichen.

Anträge zur Tagesordnung und Wahlvorschläge nach den §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die zuvor genannte Adresse der Gesellschaft zu richten. Fristgerecht eingehende Anträge oder Wahlvorschläge werden im Internet unter www.kasanag.de veröffentlicht.

Neben der persönlichen Stimmrechtsausübung kann jeder Aktionär sein Stimmrecht wahlweise auch durch einen Bevollmächtigten oder durch eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen.

Hamburg, im Januar 2015

Karlsruher-Sanatorium-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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