KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen Aktiengesellschaft – HV 2018

KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen
Aktiengesellschaft

Erfurt

Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

der KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen
Aktiengesellschaft
– KEBT AG –
mit Sitz in Erfurt

am 23. August 2018, 10.00 Uhr
auf dem Gelände der Messe Erfurt GmbH,
Gothaer Straße 34, 99094 Erfurt,
Carl-Zeiss-Saal

Tagesordnung

1.

Begrüßung

2.

Bericht über den Geschäftsverlauf

3.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KEBT AG, des gebilligten Konzernabschlusses (HGB), des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 (01. Juli 2017 bis 31. Dezember 2017)

4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Rumpfgeschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor zu beschließen, den Bilanzgewinn von 57.339.144,53 Euro wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 5,05 Euro pro dividendenberechtigte Stückaktie der Aktiengattung A (A-Aktien) 9.571.845,75 Euro
Einstellung in andere Gewinnrücklagen (gemäß § 272 Abs. 3 HGB) 20.000.000,00 Euro
Gewinnvortrag 27.767.298,78 Euro

Die Ausschüttung der Dividende an die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung dividendenberechtigten Aktionäre soll am 19. September 2018 erfolgen.

Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen 127.033 eigenen A-Aktien sowie die 511.443 B-Aktien des Kommunalen Energiezweckverbandes Thüringen (KET), die nicht dividendenberechtigt sind.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Rumpfgeschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor zu beschließen, Herrn Peter Hengstermann als Mitglied des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 (01. Juli 2017 bis 31. Dezember 2017) Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor zu beschließen, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 (01. Juli 2017 bis 31. Dezember 2017) Entlastung zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 (01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018)

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Zweigniederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 (01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) zu bestellen. Der Auftrag soll sich auch auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Abs. 1 HGrG erstrecken.

8.

Beschlussfassung zur Wahl der Mitglieder in den Aufsichtsrat der KEBT AG

Die KEBT AG hat einen Aufsichtsrat, der gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung der KEBT AG aus sieben Mitgliedern besteht. Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 beschließt.

Gemäß § 96 AktG, 101 AktG in Verbindung mit § 6 Absatz 2 der Satzung der KEBT AG erfolgt die Wahl aller Aufsichtsratsmitglieder längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt; im Rahmen dieser Höchstdauer bestimmt die Hauptversammlung über die Festsetzung der Amtszeit.

Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

„a. Herrn Sven Gregor, wohnhaft in Eisfeld, Bürgermeister der Stadt Eisfeld,

b. Frau Franka Hitzing, wohnhaft in Friedrichsthal, Referentin für Regelschulen am staatlichen Schulamt Nordthüringen, sowie Bürgermeisterin der Gemeinde Friedrichsthal,

c. Herrn Holger Obst, wohnhaft in Hildburghausen, Bürgermeister der Stadt Hildburghausen,

d. Herrn Ralf Rusch, wohnhaft in Nesse-Apfelstädt, geschäftsführendes Vorstandsmitglied Gemeinde- und Städtebund Thüringen e. V.,

e. Herrn Marco Seidel, wohnhaft in Tanna, Bürgermeister der Stadt Tanna sowie

f. Herrn Thomas Weigelt, wohnhaft in Bad Lobenstein, Bürgermeister der Stadt Bad Lobenstein

werden mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2023, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, als Aufsichtsratsmitglieder gewählt.

g. Herr Dr. Gerhard Holtmeier, wohnhaft in Starnberg, Vorstandsvorsitzender GASAG,

wird mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung bis zum 31. Dezember 2018 als Aufsichtsratsmitglied gewählt.

h. Herr Olaf Czernomoriez, wohnhaft in Wittenbeck, Gründungs- und Transaktionsberater sowie Unternehmer/Gesellschafter in Energietechnologie Start Up

wird mit Wirkung ab dem 01. Januar 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2023, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, als Aufsichtsratsmitglied gewählt.“

 

Erfurt, im Juli 2018

Der Vorstand

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