KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen (KEBT AG) – Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen Aktiengesellschaft – KEBT AG –

Erfurt

Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

am 28. Oktober 2015, 10.00 Uhr
auf dem Gelände der Messe Erfurt GmbH,
Gothaer Straße 34, 99094 Erfurt,
Carl-Zeiss-Saal

Tagesordnung

1.

Begrüßung

2.

Bericht über den Geschäftsverlauf

3.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes mit den Berichten des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2014/2015 (01. Juli 2014 bis 30. Juni 2015)

4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2014/2015

Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor zu beschließen, den Bilanzgewinn von 22.839.112,63 Euro wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 4,25 Euro pro Stückaktie 8.565.513,75 Euro
Gewinnvortrag 14.273.598,88 Euro

Die Ausschüttung der Dividende an die Aktionäre soll am 08. Dezember 2015 erfolgen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014/2015

Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor zu beschließen, Herrn Peter Hengstermann als Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015 (01. Juli 2014 bis 30. Juni 2015) Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014/2015

Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor zu beschließen, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015 (01. Juli 2014 bis 30. Juni 2015) Entlastung zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die WIBERA Wirtschaftsberatung AG zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015/2016 zu bestellen. Der Auftrag soll sich auch auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Abs. 1 HGrG erstrecken.

8.

Beschlussfassung zur Übertragung der direkt ver- bzw. zugekauften Aktien von KEBT-Aktionären an KET-Mitgliedskommunen

Gemäß § 4 Abs. 4 kann die Hauptversammlung durch Beschluss mit Mehrheit von mindestens 80 vom Hundert des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals Ausnahmen zustimmen, wenn die Aktien der KEBT AG nicht auf andere Aktionäre der KEBT AG übertragen werden sollen. Bei den verkaufenden Kommunen handelt es sich jeweils um einen Aktionär der KEBT AG, bei den zukaufenden Kommunen jeweils um eine Mitgliedskommune des Kommunalen Energiezweckverbandes Thüringen (KET).

Der Aufsichtsrat und der Vorstand empfehlen der Hauptversammlung, der Aktienübertragung von 288 KEBT-Aktien der Gemeinde Brahmenau auf die Gemeinde Pölzig zuzustimmen.

Der Aufsichtsrat und der Vorstand empfehlen der Hauptversammlung, der Aktienübertragung von 162 KEBT-Aktien der Gemeinde Schweickershausen auf die Gemeinde Benshausen zuzustimmen.

9.

Sonstiges

 

Erfurt, im September 2015

Der Vorstand

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