KK Immobilien Fonds II AG & Co KG a. A. – Hauptversammlung 2017

KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a. A.

Heidenheim an der Brenz

WKN A0N3E8
ISIN DE000A0N3E88

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 28.09.2017, um 09:00 Uhr,

im internationales Handelszentrum (IHZ),
Friedrichstraße 95, 10117 Berlin,
Raum 0729, 7. Etage in Hochhaus,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 08:30 Uhr.

Tagesordnung

TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses zum 31.12.2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012

Top 2
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses zum 31.12.2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013

Top 3
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses zum 31.12.2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014

Top 4
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses zum 31.12.2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015

Top 5
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses zum 31.12.2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016

Top 6
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2012

Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 286 Absatz 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.

Top 7
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013

Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 286 Absatz 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.

Top 8
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 286 Absatz 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.

Top 9
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 286 Absatz 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.

Top 10
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 286 Absatz 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.

Top 11
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2012

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 zu erteilen.

Top 12
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2013

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 zu erteilen.

Top 13
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2014

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 zu erteilen.

Top 14
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2015

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 zu erteilen.

Top 15
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2016

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.

Top 16
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

Top 17
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

Top 18
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

Top 19
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

Top 20
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

Unverbindliche Teilnahmehinweise

Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben und sich bei der Gesellschaft bis spätestens sechs Tage, 21.09.2017 bis 24:00 Uhr, vor der Versammlung angemeldet haben.

KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a.A.
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim

Der Anteilsbesitz wird wie folgt nachgewiesen: Die Aktien sind bis spätestens am fünften Werktag, 21.09.2017 bis 24:00 Uhr, vor dem Versammlungstag bei einer Wertpapiersammelbank bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu hinterlegen. Im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank ist die von dieser auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, 22.09.2017 bis 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft einzureichen. Der Samstag gilt nicht als Werktag im Sinne dieser Bestimmung.

Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.

Für die Erteilung und den Widerruf von Stimmrechtsvollmachten gilt die schriftliche Form.

KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a.A.
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim

Gegenanträge von Aktionären

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind schriftlich ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:

KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a.A.
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim

Zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären, die bis zum 13.09.2017 um 24:00 Uhr eingehen, sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden im Internet unter

www.kk-fonds2.de

veröffentlicht.

Anschrift:

KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a. A.
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim

 

Heidenheim, im August 2017

KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a. A.
vertreten durch die Reich Immobilien AG

Die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin)

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