KlimaINVEST GmbH & Co. KGaA Hamburg

KlimaINVEST GmbH & Co. KGaA
Hamburg
Die Kommanditaktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Mittwoch, den 24. September 2014
um 10:00 Uhr
im
Scandic Hotel Emporio
Dammtorwall 19
20355 Hamburg
stattfindenden
Ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.


Tagesordnung
TOP 1:

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses, des Lageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013. Feststellung des Jahresabschlusses der KlimaINVEST GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2013.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den vorgelegten Jahresabschluss der KlimaINVEST GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2013 festzustellen.
TOP 2:

Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern der Geschäftsführung für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
TOP 4:

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer der KlimaINVEST GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
TOP 5:

Beschlussfassung über Neuwahl zum Aufsichtsrat

Das Aufsichtsratsmitglied Herr Prof. Thomas C. Matzen hat mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Aus diesem Grund muss eine Neuwahl erfolgen.

Herr Matthias Werner soll von der Hauptversammlung für die verbleibende reguläre Amtszeit von Herrn Prof. Thomas C. Matzen in den Aufsichtsrat gewählt werden. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 278 Abs. 3, 96 Abs. 1 6. Alt., 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 13 Abs. 1 der Satzung aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Matthias Werner, Unternehmensberater, wohnhaft in Eppstein, in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind die Kommanditaktionäre berechtigt, die sich fristgerecht schriftlich, per Telefax oder in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft unter nachfolgend angegebener Adresse angemeldet und den Nachweis ihrer Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung erbracht haben. Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und/oder zur Ausübung ihres Stimmrechts ist eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut oder – wenn die Aktien nicht in einem von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahrt werden – eine entsprechende Bescheinigung des Anteilsbesitzes durch die Gesellschaft, einen innerhalb der europäischen Union ansässigen Notar, eine Wertpapiersammelbank oder eines Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitutes zu erbringen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 3. September 2014 (Record Date) beziehen.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens am 17. September 2014 (24:00 Uhr) unter folgender Anschrift zugehen:

KlimaINVEST GmbH & Co. KGaA
c/o UBJ GmbH
Kapstadtring 10, 22297 Hamburg
Telefax: +49 40 63 78 54 23
E-Mail: hv@ubj.de

Wir weisen darauf hin, dass im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär gilt, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts frist- und formgerecht erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser weitere Nachweis oder nicht in gehöriger Form erbracht, ist die Gesellschaft berechtigt, den Kommanditaktionär nicht zur Hauptversammlung zuzulassen.

Vollmacht/Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die ihre Aktien fristgerecht angemeldet haben, können ihr(e) Stimmrecht(e) auch durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Vollmachtserteilung muss grundsätzlich schriftlich (§ 126 BGB) erfolgen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht kein Schriftformerfordernis, vielmehr richtet sich in diesem Fall das Formerfordernis nach den aktienrechtlichen Vorschriften des § 135 AktG. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Anträge und Wahlvorschläge

Eventuelle Anträge oder Wahlvorschläge von Kommanditaktionären im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind im Original, per Telefax oder E-Mail ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

KlimaINVEST GmbH & Co. KGaA
ABC-Straße 45, 20354 Hamburg
Telefax: +49 40 87 50 50 129
E-Mail: info@klima-invest.de

Form- und fristgerecht eingegangene Anträge oder Wahlvorschläge i.S.v. §§ 126, 127 AktG werden den anderen Aktionären im Internet (www.klima-invest.de) zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder verspätet eingegangene Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

Hamburg, im August 2014

KlimaINVEST GmbH & Co. KGaA

Die Geschäftsleitung

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