KONTRON AG – Ausgabe von Schuldverschreibungen / Erwerb eigener Aktien

KONTRON AG
Augsburg
– ISIN DE0006053952 –
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
betreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen sowie die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
1.

Die ordentliche Hauptversammlung der KONTRON AG vom 11. Juni 2015 hat beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. Juni 2020 einmalig oder mehrmals durch die Gesellschaft Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 260.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben. Die Schuldverschreibungen können auch durch im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Gesellschaften ausgegeben werden; für diesen Fall ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats dafür eine Garantie zu übernehmen. Inhabern oder Gläubigern von Schuldverschreibungen dürfen Options- oder Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 22.200.000 auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 22.200.000,00 nach näherer Maßgabe der Options- oder Wandelschuldbedingungen gewährt werden. Die jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch eine Options- bzw. Wandlungspflicht vorsehen. Die von der Hauptversammlung vom 7. Juni 2011 unter Tagesordnungspunkt 10 beschlossene Ermächtigung zur Begebung von Wandel- oder Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. einer Kombination dieser Instrumente) wurde aufgehoben.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Die Schuldverschreibungen können von einem oder mehreren Kreditinstituten bzw. einem anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, in den in der Ermächtigung im Einzelnen genannten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen auszuschließen.
2.

Die ordentliche Hauptversammlung der KONTRON AG vom 11. Juni 2015 hat beschlossen, die Gesellschaft gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG zu ermächtigen, bis einschließlich zum 10. Juni 2020 im Rahmen der gesetzlichen Grenzen eigene Aktien bis zu einem Anteil von insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben und diese zu verwenden.

Etwaige von der Gesellschaft aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworbene Aktien können in den in der Ermächtigung im Einzelnen genannten Fällen auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre wieder veräußert werden. Die von der Gesellschaft erworbenen Aktien können zudem nach näherer Maßgabe der Ermächtigung auch ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.
3.

Der vollständige Wortlaut der Ermächtigungen ergibt sich aus den Tagesordnungspunkten 7 (Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. einer Kombination dieser Instrumente), die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2011 gemäß § 4 Absatz 6 der Satzung und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2015 sowie entsprechende Satzungsänderung) und 8 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien) der am 4. Mai 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur oben genannten Hauptversammlung.

Augsburg, im Juni 2015

Kontron AG

– Der Vorstand –

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