KPS AG – Einziehung eigener Aktien

KPS AG

Unterföhring

– WKN A1A6V4 –
– ISIN DE000A1A6V48 –

Bekanntmachung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
über die Einziehung eigener Aktien

Durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. März 2015 ist der Vorstand u.a. ermächtigt worden, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben und diese einzuziehen, ohne dass es eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

Unter Ausnutzung der vorstehenden Ermächtigung zur Einziehung eigener nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbener Aktien hat der Vorstand am 29. Februar 2016 beschlossen, sieben (7) auf den Namen lautende Stückaktien einzuziehen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft von 34.011.007,00 Euro um 7,00 Euro auf 34.011.000,00 Euro herabgesetzt wird. Der rechnerische Anteil am Grundkapital je Aktie bleibt mit 1,00 Euro unverändert. Die Einziehung wird in Kürze durchgeführt werden.

 

Unterföhring, im März 2016

KPS AG

Vorstand

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