Kraichgau-Klinik Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

Kraichgau-Klinik Aktiengesellschaft

Bad Rappenau

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Montag, den 13. August 2018, um 12:00 Uhr
im Konferenzraum der MEDICLIN Aktiengesellschaft, Okenstraße 27, 77652 Offenburg,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Kraichgau-Klinik Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Diese Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen am Sitz der Kraichgau-Klinik Aktiengesellschaft, Fritz-Hagner-Promenade 15, 74906 Bad Rappenau, während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Abschriften dieser Unterlagen werden jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos übersandt. Die Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsicht aus.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Mit Beendigung der Hauptversammlung am 13. August 2018 enden die Ämter der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Daniel Schütze, Bernhard Schmid und Norbert Ellwanger.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95 Satz 1, 96 Absatz 1 sowie nach § 7 Absatz 1 der Satzung aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, über die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten jeweils im Wege der Einzelwahl gesondert abzustimmen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren

a)

Dr. Daniel Schütze, Frankfurt am Main

Rechtsanwalt, Diplom-Volkswirt, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Böttcher, Bruch, Schütze,

b)

Bernhard Schmid, Offenburg,

selbständiger Steuerberater,

c)

Norbert Ellwanger, Möglingen,

ehemaliger Bankkaufmann,

zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Die Bestellung endet mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.

Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat, schlägt der Aufsichtsrat Herrn Dr. Daniel Schütze als Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz vor.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 8. August 2018 bei der Gesellschaft, einem deutschen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder der nachfolgend aufgeführten Hinterlegungsstelle während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer von der Gesellschaft bestellten Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken oder Stellen bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Hinterlegungsstelle ist das nachfolgend genannte Kreditinstitut:

DZ BANK AG
Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main
F/KIAE
Platz der Republik
60265 Frankfurt am Main

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank muss die von diesen auszustellende und mit Angabe der Aktiennummern versehene Hinterlegungsbescheinigung (Hinterlegungsschein) spätestens am Tage nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, also spätestens am 9. August 2018, bei der Gesellschaft eingegangen sein.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen bevollmächtigt ist, ist die Vollmacht schriftlich zu erteilen.

Gegenanträge von Aktionären gegen einen oder mehrere Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem oder mehreren Tagesordnungspunkten gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu übersenden. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Kraichgau-Klinik Aktiengesellschaft
c/o MediClin GmbH & Co. KG
Abteilung Gesellschaftsrecht
Okenstraße 27
77652 Offenburg
Telefax: 0781/488-114
E-Mail: katja.kiesewetter@mediclin.de

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung eingegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich im Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Bad Rappenau, im Juni 2018

Kraichgau-Klinik Aktiengesellschaft

– Der Vorstand –

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