Küchen Partner AG – Hauptversammlung 2018

Küchen Partner AG i. L.

Bad Schwalbach

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 26. September 2018 um 15.00 Uhr in der MHK Europazentrale, Frankfurter Straße 155, 63303 Dreieich, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage

des vom Abwickler aufgestellten und vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2016 mit den Berichten des Abwicklers und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

der vom Abwickler aufgestellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Liquidations-Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 und des diesen erläuternden Berichts

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlusts zum 31. Dezember 2016

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust zum 31. Dezember 2016 in Höhe von 107.545,68 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Feststellung der Liquidations-Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 und des diesen erläuternden Berichts

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die vom Aufsichtsrat gebilligte Liquidation-Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 und den diese erläuternden Bericht des Abwicklers festzustellen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

6.

Sonstiges

Bad Schwalbach, im August 2018

– Der Abwickler –

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hautversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Die Beschlussvorlage zur Verwendung des Bilanzverlusts, zur Feststellung der Liquidations-Eröffnungsbilanz und des diesen erläuternden Berichts, sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats sind von der Einberufung der Hauptversammlung an zur Einsicht in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ausgelegt. Die Gesellschaft wird die Beschlussunterlagen jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenfrei übersenden.

Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen wollen, haben die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten (z.B. durch ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats, einen Mitaktionär oder einen Dritten) vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

 

Bad Schwalbach, im August 2018

– Der Abwickler –

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