KWA Contracting AG – Hauptversammlung 2017

von Red. LG

Artikel

KWA Contracting AG

Stuttgart

Wertpapierkenn-Nummer 783 087

Der Vorstand beruft hiermit

die 19. Ordentliche Hauptversammlung der KWA Contracting AG

am

Dienstag, 29. August 2017, um 14:00 Uhr

im
SpOrt Stuttgart
Sport-, Bildungs- und Dienstleistungszentrum GbR,
Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart (Raum 0.5),

ein.

Tagesordnung

TOP 1

Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden

TOP 2

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichtes des Vorstandes der Gesellschaft und des Berichtes des Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das zum 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das zum 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Beschlussfassung über Ergebnisverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der KWA Contracting AG zum 31.12.2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 1.329.265,69 EUR (Gewinnvortrag i. H. v. 1.962.792,79 EUR abzgl. Jahresfehlbetrag i. H. v. 633.527,10 EUR) vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 6

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HSM Wirtschaftstreuhand Leonberg GmbH zum Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr zu wählen.

TOP 7

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2017/Bericht des Vorstandes

TOP 8

Wahl des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gem. §§ 95 S. 2, 96, 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus 6 von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Gem. § 102 Abs. 1 AktG sowie gem. § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft werden die Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung derjenigen ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Gem. § 7 Abs. 2 S. 1 der Satzung der Gesellschaft kann die Hauptversammlung bei der Wahl eine kürze Amtszeit beschließen, wobei das Amtszeitende aller Aufsichtsratsmitglieder auf denselben Zeitpunkt fallen muss.

Die Amtszeit aller gegenwärtig von der Hauptversammlung bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Beendigung der Hauptversammlung 2017.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der Blockwahl folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)

Herrn Werner Banzhaf

b)

Herrn Karsten Dormann

c)

Herrn Gebhard Gentner

d)

Herrn Johann Hemm

e)

Herrn Ulrich Korb

f)

Herrn Rezzo Schlauch

Der Aufsichtsrat schlägt vor, dass die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder gem. § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung erfolgt, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das ist das Geschäftsjahr 2021, da das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Wahl erfolgt demnach bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2022.

TOP 9

Sonstiges

Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrecht

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die sich mindestens 2 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 26. August 2017 (letzter Anmeldetag), bei der Gesellschaft.

KWA Contracting AG
Herzogstraße 6 A
70176 Stuttgart
Fax: +49 711 34 22 44-99
E-Mail: info@kwa-ag.de

mindestens in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben und die am Tag der Anmeldung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Umschreibungen im Aktienregister finden in den letzten sieben Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.

Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist. Wir bitten Sie deshalb sehr herzlich um Ihre Teilnahme.

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen von ihnen bevollmächtigten Vertreter ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis zur Bevollmächtigung bedürfen der Textform (zu den Ausnahmen bei Stimmrechtsvertretern nach § 135 AktG siehe sogleich). Auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs notwendig. Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder (1) in Textform an die Gesellschaft an folgende Adresse gesandt werden:

KWA Contracting AG
Herzogstraße 6 A
70176 Stuttgart
Fax: +49 711 34 22 44-99
E-Mail: info@kwa-ag.de

oder (2) in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt werden. Wird die Vollmacht in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es gegenüber der Gesellschaft – soweit sich nicht aus § 135 AktG etwas anderes ergibt – eines Nachweises der Bevollmächtigung in Textform. Alternativ zur Übersendung von Vollmacht und Widerruf bzw. Nachweis der Vollmacht an die genannte Adresse der Gesellschaft können diese auch am Tage der Hauptversammlung vorgelegt werden.

Für Vollmachten an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes in § 135 AktG genanntes Institut oder eine dort genannte Person gilt § 135 AktG, wonach es in diesem Falle genügt, wenn der Bevollmächtigte die Vollmachtserklärung nachprüfbar festhält. Das Textformerfordernis gilt insoweit nicht. Auch in diesen Fällen ist für eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs Sorge zu tragen.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und anzuweisen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Einzelweisungen für die Ausübung der Stimmrechte zu den Tagesordnungspunkten erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Weisungsvollmachten müssen spätestens am zweiten Werktag vor dem Tage der Hauptversammlung bei der vorgenannten Adresse zugegangen sein, wenn die Bevollmächtigung über ein elektronisches Medium erfolgt. Erfolgt die Weisungserteilung auf andere Weise, muss diese der Gesellschaft spätestens drei Werktage vor dem Tag der Hauptversammlung zugegangen sein.

Weitere Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung einschließlich Vollmachtsformular erhalten unsere Aktionäre auf dem Postweg.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Eventuelle Gegenanträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge sind zu richten an:

KWA Contracting AG
Herzogstraße 6 A
70176 Stuttgart
Fax: +49 711 34 22 44-99
E-Mail: info@kwa-ag.de

Gegenanträge müssen – im Gegensatz zu Wahlvorschlägen – begründet werden. Wir werden rechtzeitig (bis zum Ablauf des 14. August 2017) gestellte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu unverzüglich nach ihrem Eingang gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Internet unter auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich machen; § 126 Abs. 2 AktG bleibt unberührt.

Mit freundlichen Grüßen

 

Stuttgart, im Juli 2017

KWA Contracting AG

Der Vorstand

Werbung

Werbung

Devisenkurse

Devisen

Devisen