L-KONZEPT Holding AG Berlin – Hauptversammlung

L-KONZEPT Holding AG
Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

hiermit laden wir Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
der L-KONZEPT Holding AG
am Montag, den 22.09.2014, um 14:00 Uhr,
in das Mövenpick Hotel Berlin, Raum Furka,
Schöneberger Straße 3, in 10963 Berlin.
I.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der L-KONZEPT Holding AG für das Geschäftsjahr 2013 samt Anhang und Lagebericht sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2013 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013

Die in diesem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können eingesehen werden im Internet unter www.l-konzept.ag sowie in den Geschäftsräumen am Sitz der L-KONZEPT Holding AG, Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin. Sie werden jedem Aktionär auf Anfrage auch unverzüglich und kostenlos in Kopie zugesandt. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor.
2.

Verwendung Bilanzgewinn

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von € 490.702,92 zur Ausschüttung einer Dividende von € 0,05 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden, das sind insgesamt € 100.000,00 auf das dividendenberechtigte Kapital in Höhe von € 2.000.000,00, und den verbleibenden Restbetrag in Höhe von € 390.702,92 auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wirtschaftsprüfer Alfred Untch, Leipzig, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
6.

Neuwahl des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft i. V. m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.

Die Amtszeit aller derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt. Dementsprechend sind alle Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft neu zu wählen.

Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
1.

Herrn Markus Wenner, Geschäftsführer der GCI Management Consulting GmbH, wohnhaft in München,
2.

Frau Christiane Fischer-Schön, Angestellte bei der Axel Springer AG, wohnhaft in Leipzig,
3.
Herrn Hans-Peter Lindlbauer, Rechtsanwalt in der Kanzlei ljh Lindlbauer Rechtsanwälte, wohnhaft in München

zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie

Herrn Stephan Bonell, Rechtsanwalt in der Kanzlei Bonell & Collegen, wohnhaft in Leipzig

als Ersatzmitglied für alle vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder

bis zur Beendigung der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt.

Die Vorgeschlagenen sind Mitglieder folgender weiterer gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Markus Wenner:

Aufsichtsratsvorsitzender der eventa ag, Seeshaupt

Aufsichtsratsvorsitzender der Value-Holdings Capital Partners AG, Gersthofen

Aufsichtsratsmitglied der TeleService Holding AG, München

Aufsichtsratsmitglied der UMT United Mobility Technology AG, München

Aufsichtsratsmitglied der vPE WertpapierhandelsBank AG, München

Aufsichtsratsmitglied der H.P.I. Holding AG, München

Christiane Fischer-Schön:

Aufsichtsratsvorsitzende der EUREAG – Euro Real Estate AG, Leipzig

Hans-Peter Lindlbauer:

Aufsichtsratsvorsitzender Prokino Holding AG, München

Aufsichtsratsmitglied Easy-Training AG, München

Aufsichtsratsmitglied Teleson AG, München

Aufsichtsratsmitglied Bavaria Industries Group AG, München

Aufsichtsratsmitglied Smartsnack AG, Kösching

Aufsichtsratsmitglied Böhm AG, Zella-Mehlis

Stephan Bonell:

Aufsichtsratsvorsitzender der sonne und energie gartenstadt eG, Leipzig
II.
Angaben zur Gesellschaft

Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Versammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 2.000.000,00 eingeteilt in 2.000.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmen.

Hiervon werden keine eigenen Aktien von der Gesellschaft gehalten.
III.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Versammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache ausschließlich unter der Adresse
L-KONZEPT Holding AG
c/o Bankhaus Gebr. Martin AG
Kirchstr. 35, 73033 Göppingen,
Fax Nr. 07161/969317
bgross@martinbank.de

bis spätestens dem 15. September 2014, 24.00 Uhr, d.h. mindestens sechs Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, zugehen. Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch eine zur Verwahrung von Aktien befugte Stelle, in der Regel das depotführende Institut, aus; er ist auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist der 1. September 2014, 0.00 Uhr, auszustellen. Der Nachweis kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
IV.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)

Wir weisen darauf hin, dass im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur gilt, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
V.
Stimmrechtsvollmacht

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Der Widerruf kann auch durch persönlichen Zugang des Berechtigten zur Versammlung erfolgen.
Für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen können Besonderheiten bestehen. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.
Der Nachweis der Vollmacht bzw. des Widerrufs kann auch unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden:
E-Mail: ba@l-konzept.de

Zur Bevollmächtigung kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird.
Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung die Erfüllung o.g. Teilnahmevoraussetzungen erforderlich ist.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Am Tag der Hauptversammlung kann die Vollmacht und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen.
VI.
Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5%) des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 28. August 2014, 24:00 Uhr, zugehen.
L-KONZEPT Holding AG
Potsdamer Platz 10, D-10785 Berlin

Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i. V. m. § 142 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz nachzuweisen, dass sie mindestens seit dem 22. Juni 2014, 0:00 Uhr, Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite www.l-konzept.ag bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, §§ 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz

Gegenanträge und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern, einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung wird die Gesellschaft unter den Voraussetzungen der §§ 125 ff. AktG nach Nachweis der Aktionärseigenschaft durch Einstellen auf ihrer Internetseite (www.l-konzept.ag) zugänglich machen, wenn diese rechtzeitig, das heißt bis zum 7. September 2014, 24:00 Uhr, ausschließlich an nachfolgende Adresse übermittelt werden.
L-KONZEPT Holding AG
Potsdamer Platz 10, D-10785 Berlin
Fax: +49 30 300 11 4520
ba@l-konzept.de

Fragen zur Hauptversammlung bitten wir ausschließlich an die oben genannte Adresse der Gesellschaft zu richten.

Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Generaldebatte zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Berlin, im August 2014

L-KONZEPT Holding AG

Der Vorstand

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