L-KONZEPT Holding AG – Hauptversammlung 2018

L-KONZEPT Holding AG

Leipzig

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

hiermit laden wir Sie ein zur

ordentlichen Hauptversammlung
der L-KONZEPT Holding AG

am Freitag, den 21. September 2018, um 11:00 Uhr,
in das Radisson Blu Hotel Leipzig, Raum Callisto,
Augustusplatz 5-6, in 04109 Leipzig.

I.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der L-KONZEPT Holding AG für das Geschäftsjahr 2017 samt Anhang und Lagebericht sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2017 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wirtschaftsprüfer Bernhard Decker, Leipzig, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

5.

Neuwahl des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft i. V. m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.

Die Amtszeit aller derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. Dementsprechend sind alle Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft neu zu wählen.

Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

1.

Herrn Florian Renner, Unternehmensberater bei GCI Management Consulting GmbH, wohnhaft in Gräfelfing,

2.

Frau Christiane Fischer-Schön, Angestellte bei der Eschenbach Zeltbau GmbH & Co. KG, wohnhaft in Leipzig,

3.

Herrn Stephan Bonell, Rechtsanwalt in der Kanzlei Bonell & Collegen, wohnhaft in Leipzig

zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft bis zur Beendigung der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt.

Die Vorgeschlagenen sind Mitglieder folgender weiterer gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Florian Renner:

Aufsichtsratsvorsitzender der eventa AG; Seeshaupt

Aufsichtsrat der Erlebnis Akademie AG, Bad Kötzting

Aufsichtsratsvorsitzender der Elbe Finanzgruppe AG; Dresden

Präsident des Verwaltungsrates der AHUG Betriebs AG, Forch (Schweiz)

Verwaltungsrat der AHUG Holding AG, Forch (Schweiz)

Christiane Fischer-Schön:

Aufsichtsratsvorsitzende der EUREAG – Euro Real Estate AG, Leipzig

6.

Information der Aktionäre über zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten

Vorstand und Aufsichtsrat werden die Aktionäre über zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten der Gesellschaft informieren. Eine mögliche Entwicklungschance stellte die mehrheitliche Veräußerung der L-KONZEPT Holding AG an einen externen Investor dar.

Begründung: Das Volumen des operativen Geschäftes der L-KONZEPT Gruppe in der vorliegenden und in Zukunft auch realistischen Fassung benötigt ggf. unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten keine Holdinggesellschaft, deren Aktien an einer Wertpapierbörse gelistet sind. Vielmehr ist es ggf. im Interesse der Gesellschaft und auch ihrer Aktionäre, durch geeignete Maßnahmen der Risiken der bisherigen Geschäftstätigkeit weitgehend ledig zu werden und im Hinblick auf eine denkbare Veräußerung an einen externen Investor eine entsprechend positive Wertentwicklungsperspektive für verbleibende Aktionäre der L-KONZEPT Holding AG zu erreichen.

Im Zusammenhang mit der Entwicklungsmöglichkeit wird der Verbleib der Aktien der Gesellschaft am Basic Board der Deutschen Börse AG angestrebt. Ein Delisting ist in diesem Zusammenhang sehr unwahrscheinlich, weil ein potentieller Erwerber der L-KONZEPT Holding AG ja gerade an der Notierung der Aktien und dem damit verbundenen Freefloats und dessen Erweiterung interessiert sein dürfte.

Vor- und Nachteile einer solchen Entwicklung werden den Aktionären dargelegt. Der Vorstand erwägt nach Information der Aktionäre Veräußerungsoptionen zu ermitteln, eingehend zu prüfen sowie der Hauptversammlung, wenn nötig, zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorzulegen.

Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen.

II.
Adresse für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises und
eventueller Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:

L-KONZEPT Holding AG
c/o Bankhaus Gebr. Martin AG
Schlossplatz 7, 73033 Göppingen,
Fax Nr. 07161/969317
bgross@martinbank.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

L-KONZEPT Holding AG
Emil-Fuchs-Straße 4, 04105 Leipzig
Fax: +49 341 26 98 4 – 31
ba@l-konzept.de

III.
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht-börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie o.g. Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 31. August 2018 zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der o.g. Adresse bis zum Ablauf des 14. September 2018 zugehen.

Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist, entnehmen.

V.
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden.

 

Leipzig, im August 2018

L-KONZEPT Holding AG

Der Vorstand

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