Lagunenstadt Ueckermünde AG
Ueckermünde
HRB Nr. 5936
Einladung
Wir laden unsere Aktionäre zur
15. ordentlichen Hauptversammlung
am
Sonntag, den 30.04.2017 um 10.00 Uhr
ins be free Sportcenter, Stettiner Straße 46b, 17367 Eggesin ein.
Tagesordnung:
1. |
Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung |
2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 01.01.2016–31.12.2016 sowie Bericht des Aufsichtsrates |
3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses des Geschäftsjahres 2016 |
4. |
Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat über die Ereignisse seit der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20.02.2016 und die weitere geschäftliche Entwicklung |
5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Ilona Hein vom 01.01.2016 bis zum 15.02.2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: |
6. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Kathrin Kasel vom 01.01.2016 bis zum 21.02.2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: |
7. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates bestehend aus den Herren Rudi Grimm, André Klink und Dietmar Karl Otto Schmidt für den Zeitraum 01.01.2016–20.02.2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: |
8. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Frau Antje Kesten vom 21.02.2016 bis 31.12.2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: |
9. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates bestehend aus Frau Elke Reifarth, Frau Conny Bültmann und Herrn Harald Weigmann für den Zeitraum 20.02.2016–31.12.2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: |
10. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zu der Vereinbarung über die Nutzung der Grundstücks- und Hafenflächen der WEG zum Strand 2 in 17373 Ueckermünde Zwischen der WEG Zum Strand, der Marina Lagunenstadt GmbH & Co. KG und der Lagunenstadt Ueckermünde AG werden Verhandlungen über eine Nutzungsvereinbarung für die gemeinsame Nutzung der Außenflächen der Lagunenstadt geführt. Bisher liegt noch keine unterschriftsreife Vereinbarung vor. Dieser TOP wird vorsorglich aufgenommen, um eine Zustimmung der Hauptversammlung zu ermöglichen, falls die Vereinbarung bis zur Hauptversammlung vorliegen sollte. Über diese Vereinbarung wird die WEG gegebenenfalls beschließen lassen. Die Nutzungsvereinbarung soll eine faire Verteilung der Betriebskosten für die Vorhaltung von Gemeinschaftseigentum, welches allen Feriengästen zur Nutzung offensteht, z.B. Straßen und Wege mit Beleuchtung, Kfz-Abstellplätze, den Kinderspielplatz, Schachspiel und den Bolzplatz und eine gemeinsame Nutzung dieser Flächen regeln. Die Vereinbarung ist sinnvoll, um Rechtssicherheit zu erhalten, weil durch einige Eigentümer die Wirksamkeit der durch die Teilungserklärung und die Eintragung im Grundbuch begründeten Sondernutzungsrechte der Wohnungen 37 und 53 aufgrund der Entscheidung des Amtsgerichts Pasewalk in dem Anfechtungsverfahren des Eigentümers Thalau in Zweifel gezogen wird. Die LUAG hält in der Vereinbarung ausdrücklich an ihrer Rechtsauffassung, dass die Sondernutzungsrechte wirksam bestellt wurden, fest. Die Vereinbarung ist nach der Satzung der LUAG nicht zustimmungspflichtig. Vorstand und Aufsichtsrat möchten jedoch eine solche langfristige Vereinbarung nur in Übereinstimmung mit den Aktionären abschließen. |
11. |
Verschiedenes |
Hinweise:
Zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die den Kaufpreis der Aktie und die Verwaltungsabgabe gezahlt haben.
Zusätzliche Anträge der Aktionäre können nur berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 14.04.2017 bei der Lagunenstadt AG eingegangen sind.
Die Bilanz und der Lagebericht werden ab dem 30.03.2017 in den Räumlichkeiten der LUAG zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausgelegt.
Bitte reservieren Sie rechtzeitig Ihre Wohnung.
Wir rechnen fest mit Ihrer Teilnahme. Sollte Ihnen die Teilnahme nicht möglich sein, bitten wir Sie, eine vertrauensvolle Person zu bevollmächtigen.
Am Nachmittag nach der Hauptversammlung sind alle Aktionäre, die einen rechtswirksamen GBV mit der LUAG haben, zu Kaffee und Kuchen im Bistro oder Sommergarten (je nach Wetterlage) eingeladen.
17373 Ueckermünde, 27. März 2017
Antje Kesten
Vorstand