LANXESS Aktiengesellschaft – Ausgabe neuer Stückaktien

LANXESS Aktiengesellschaft
Köln
– ISIN DE0005470405 –
– WKN 547040 –
Mitteilung gemäß § 30 b) Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG, § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der LANXESS Aktiengesellschaft hat am 13. Mai 2015 beschlossen, das Grundkapital um bis zu 18.304.587,00 EURO durch Ausgabe von bis zu 18.304.587 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien bei Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. bei Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten an die Inhaber oder Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 13. Mai 2015 bis zum 22. Mai 2018 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen gegen Bareinlage ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- oder Wandlungspreis.

Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung von Schuldverschreibungen, die mit Options- oder Wandlungsrechten oder -pflichten ausgestattet sind, gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 13. Mai 2015 und nur insoweit durchzuführen, wie von Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch gemacht wird oder zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtete Inhaber von Schuldverschreibungen ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren.

Das bisherige bedingte Kapital ist mit Wirkung ab Eintragung des Beschlusses der Hauptversammlung über die vorgenannte Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und der entsprechenden Satzungsänderung aufgehoben.

Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den im Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Mai 2015 näher bezeichneten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen.

Es gelten die Bestimmungen von Punkt 8, der am 27. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung der LANXESS Aktiengesellschaft.

Der Beschluss der Hauptversammlung über die vorgenannte Schaffung eines bedingten Kapitals und die entsprechende Satzungsänderung wurde am 26. Mai 2015 im Handelsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.

Köln, im Mai 2015

LANXESS Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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