Leonardo Venture GmbH & Co. KGaA-Hauptversammlung

Leonardo Venture GmbH & Co. KGaA

Mannheim

– WKN 587876 –
– ISIN DE0005878763 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Ich lade hiermit als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Leonardo Venture Verwaltungs GmbH, die Kommanditaktionäre der Leonardo Venture GmbH & Co. KGaA zur ordentlichen Hauptversammlung am 25. Juli 2014 um 10:00 Uhr nach Mannheim, Dorint Kongresshotel, Friedrichsring 6, 68161 Mannheim ein.

Tagesordnung

1.

Bericht der Geschäftsleitung

2.

Vorlage des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 nebst dem Bericht des Aufsichtsrats

3.

Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 festzustellen.

4.

Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2013

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

5.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen:

Die FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Heidelberg wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 gewählt.

I.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung.

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 16.921.751,00 Euro. Es ist eingeteilt in 16.921.751 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 16.921.751.

II.

1.

Teilnahme an der Hauptversammlung

a)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Kommanditaktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung unter der nachstehenden Adresse

Leonardo Venture GmbH & Co. KGaA
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72–74
68259 Mannheim
Fax: (0621) 71 77 213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de

schriftlich, per Telefax oder in Textform (§ 126 b BGB) angemeldet haben und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 18. Juli 2014 zugehen. Die Anmeldung hat in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat durch eine in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des Anteilsbesitzes zu erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 4. Juli 2014 beziehen und unter der oben wiedergegebenen Adresse spätestens bis zum Ablauf des 18. Juli 2014 zugehen.

b)

Bedeutung des Nachweisstichtages

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den zuvor beschriebenen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, sind somit im Verhältnis zur Gesellschaft nicht berechtigt, als Aktionäre an der Hauptversammlung teilzunehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußert haben. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

c)

Eintrittskartenbestellung

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse (bzw. Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse) werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt, die ihnen als Ausweis für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts dienen. Für den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten ist es üblicherweise ausreichend, dass Aktionäre die ihnen durch ihr depotführendes Institut zugesandten Formulare zur Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut so rechtzeitig zurücksenden, dass dieses die Anmeldung und die Nachweisübermittlung vor Ablauf der Anmeldefrist für den Aktionär vornehmen kann.

2.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

a)

Möglichkeit der Bevollmächtigung

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen, beispielsweise durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich, wie oben unter Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts dargestellt. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig und kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Der an der Hauptversammlung teilnehmende Bevollmächtigte kann das Stimmrecht in der gleichen Weise ausüben, wie es der Aktionär selbst könnte, soweit nicht das Gesetz, der Vollmachtgeber oder der Bevollmächtigte Einschränkungen oder sonstige Besonderheiten vorsehen.

b)

Form der Bevollmächtigung

Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Für die Vollmacht ist die schriftliche Form ausreichend. Die Vollmacht kann auch durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft mittels Telefax erteilt werden. Soweit die Vollmacht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG genannten Person oder Institution erteilt wird, gilt die gesetzliche Regelung. Demgemäß können Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen sowie diese nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG gleichgestellte Person für ihre Bevollmächtigung Formen vorsehen, die allein für den für diesen Fall der Vollmachtserteilung geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere denen in § 135 AktG, genügen müssen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.

c)

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, Besonderheiten bei der Form der Bevollmächtigung

Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch von der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter benannte Mitarbeiter (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Von der Vollmacht werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nur Gebrauch machen, soweit ihnen zuvor vom Aktionär Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts erteilt wurden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Aktionäre, die den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft eine Vollmacht und die notwendigen Weisungen erteilen möchten, können sich hierzu selbstverständlich auch des auf der Eintrittskarte zur Hauptversammlung befindlichen Formulars bedienen. Die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist auch noch auf der Hauptversammlung, und zwar bis zu Beginn der Abstimmung, möglich.

d)

Mehrere Bevollmächtigte

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

e)

Formulare

Formulare, die zur Erteilung einer Vollmacht sowie zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden können, erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte nach frist- und formgerechter Anmeldung und Nachweisübermittlung. Ferner findet sich ein ausdruckbares Formular zur Vollmachts- und gegebenenfalls Weisungserteilung unter der Internet-Adresse http://www.leonardoventure.de/images/Hauptversammlung/vollmacht_formular_hv2014.pdf.

Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung bei Vollmachtserteilungen, wenn sie durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen, einschließlich des Falls der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, diese Formulare zu verwenden. Formulare für die Vollmachts- und gegebenenfalls Weisungserteilung während der Hauptversammlung sind in den Stimmkartenblöcken enthalten, die zusammen mit der Eintrittskarte versandt werden.

3.

Rechte der Aktionäre

a)

Tagesordnungsergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre bzw. deren Vertreter, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen (Letzteres entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an die Gesellschaft, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am 30. Juni 2014 zugehen. Die Adresse der Gesellschaft lautet wie folgt:

Leonardo Venture GmbH & Co. KGaA
Augusta Carree
Augustaanlage 32
68165 Mannheim
Deutschland

§ 122 Abs. 2 Satz 2 AktG, wonach die Antragsteller nachzuweisen haben, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten, findet entsprechende – das heißt in angepasster Form – Anwendung.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden – unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Etwaige nach der Einberufung der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehende Tagesordnungsergänzungsverlangen im Sinne des § 122 Abs. 2 AktG sind außerdem unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft über die Internet-Adresse http://www.leonardoventure.de/index.php/aktionaere-presse/hauptversammlungen zugänglich und werden den Aktionären mitgeteilt.

b)

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 und § 127 AktG

Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung können durch Aktionäre bzw. deren Vertreter in der Hauptversammlung gestellt werden, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf.

Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG zu Vorschlägen der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internet-Adresse http://www.leonardoventure.de/index.php/aktionaere-presse/hauptversammlungen zugänglich gemacht, wenn sie bis zum 10. Juli 2014 unter der Adresse

Leonardo Venture GmbH & Co. KGaA
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72–74
68259 Mannheim
Deutschland
Fax: (0621) 71 77 213

zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG erfüllt sind.

c)

Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG

Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf ein in der Hauptversammlung mündlich gestelltes Verlangen von dem Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, der Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.

4.

Veröffentlichung auf der Internet-Seite und Bekanntmachung der Einladung

Diese Einberufung der Hauptversammlung, etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen im Sinne von § 122 Abs. 2 AktG sowie weitere Informationen sind über die Internet-Adresse www.leonardoventure.de unter dem Link „Aktionäre & Presse“, „Hauptversammlung“ zugänglich. Die Einladung ist mit der vollständigen Tagesordnung und den Beschlussvorschlägen der persönlich haftenden Gesellschafterin und dem Aufsichtsrat im Bundesanzeiger vom 13.06.2014 veröffentlicht.

Unterlagen der Gesellschaft können unter der Internet-Seite www.leonardoventure.de unter dem Link „Aktionäre & Presse“, „Finanzberichte“ eingesehen werden.

Aktionäre, die Unterlagen anfordern wollen, wenden sich bitte ausschließlich an folgende Adresse:

Leonardo Venture GmbH & Co. KGaA
Augusta Carree
Augustaanlage 32
68165 Mannheim
Deutschland

Tel.: (0621) 4384300
Fax: (0621) 43843010
E-Mail: hv@leonardoventure.de

 

Mannheim, im Juni 2014

Leonardo Venture Verwaltungs GmbH
(persönlich haftende Gesellschafterin der
Leonardo Venture GmbH & Co. KGaA)

Vertr. d. d. alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Andreas C. Müller

 

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR IM TURM HV-Service AG, Römerstraße 72–74, 68259 Mannheim, Fax 0621 / 70 99 07.

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