Leonhardt, Andrä & Partner Beratende Ingenieure VBI AG
Stuttgart
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juli 2014
Wir laden unsere Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung
ein. Sie findet statt
am Freitag, den 18. Juli 2014, um 14.00 Uhr,
Besprechungszimmer 9. OG, Heilbronner Straße 362, 70469 Stuttgart.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 |
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2. |
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, vom Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 2.045.167,64 einen Teilbetrag in Höhe von EUR 1,6 Mio. (in Worten: Euro eine Million sechshunderttausend) zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 1,6 pro Aktie zu verwenden. Nach Abzug der gesetzlichen Rücklage soll der Restgewinn (EUR 445.167,64) wird auf neue Rechnung vorgetragen werden. Hiernach wird folgender Beschlussantrag zur Abstimmung gestellt:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2013 für diesen Zeitraum zu entlasten. Hiernach werden folgende Beschlussanträge zur Abstimmung gestellt:
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für jeweils einschlägige Zeiträume Entlastung zu erteilen. Hiernach werden folgende Beschlussanträge zur Abstimmung gestellt:
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfung, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. Hiernach wird folgender Beschlussantrag zur Abstimmung gestellt:
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Hinweise für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.000.000,00 und ist eingeteilt in 1.000.000 auf den Namen lautende, nennwertlose Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dementsprechend 1.000.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. |
2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens bis Samstag, 12. Juli 2014, 24.00 Uhr MESZ, in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse angemeldet haben: Leonhardt, Andrä & Partner Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Aktionär in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus technischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 12. Juli 2014 bis zum Ablauf der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog. Umschreibungsstopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 12. Juli 2014, 24 Uhr MESZ. Der Umschreibungsstopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 12. Juli 2014 bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Im Fall des Erwerbs von Aktien nach dem Umschreibungsstopp bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen. |
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3. |
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
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Stuttgart, im Juni 2014
Der Vorstand