LifeJack AG – außerordentliche Hauptversammlung 2017

Lifejack AG

München

HRB 166942

Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung

am Mittwoch, den 31. Mai 2017 um 11:00 Uhr

im DGB-Gewerkschaftshaus
Wilhelm-Leuschner-Str. 69, 60329 Frankfurt am Main

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zu einer außerordentlichen Hauptversammlung ein, die am Mittwoch, den 31. Mai 2017 um 11:00 Uhr im DGB Gewerkschaftshaus, Wilhelm-Leuschner-Str. 69, 60329 Frankfurt am Main, stattfindet.

Die Einladung erfolgt hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 2 aufgrund eines Verlangens nach § 122 Abs. 1 AktG unserer Aktionärin AMPIG Beteiligungs- und Verwaltungs UG, Hagen, vom 03. April 2017.

Tagesordnung

1.

Wahl eines Versammlungsleiters

2.

Neuwahl des Aufsichtsrats

Die Aktionärin AMPIG Beteiligungs- und Verwaltungs UG schlägt vor,

a)

Herrn Tobias Würtenberger, Beruf Bankkaufmann, Wohnort: Hagen, Deutschland,

b)

Herrn Jan Köhler, ausgeübter Beruf Technischer Betriebsleiter, Wohnort: Worms, Deutschland, sowie

c)

Herrn Christoph Kühn, ausgeübter Beruf Kaufmann, Wohnort: Mainz, Deutschland

zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen.

Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind kein Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrates oder Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens.

Es ist beabsichtigt, Herrn Tobias Würtenberger zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu wählen.

Nach unserer Einschätzung steht keiner der Kandidaten in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Organen, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen könnte.

Herr Kühn erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 Halbsatz 1 AktG als Mitglied des Aufsichtsrates mit Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung. Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.

Adresse für die Anmeldung

Anmeldungen zur Hauptversammlung einschließlich des Nachweises des Anteilsbesitzes sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

Lifejack AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49 (0) 511 47402319
E-Mail: hv@gfei.de

Adresse für eventuelle Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge

Folgende Adresse steht für eventuelle Anträge, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

Lifejack AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49 (0) 511 47402319
E-Mail: hv@gfei.de

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen. Bevollmächtigte haben sich durch Vorlage einer Vollmacht in Textform auszuweisen; ausgenommen davon sind Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die übrigen in § 135 AktG genannten Bevollmächtigten, für welche die gesetzlichen Regelungen gem. § 135 AktG gelten. Der Nachweis der Vollmacht kann per E-Mail oder Telefax an die oben genannte Adresse für die Anmeldung übermittelt werden.

Als Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich entsprechend ihren Weisungen auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Dieser übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Nähere Einzelheiten zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters und zur Weisungserteilung erhalten Sie zusammen mit der Eintrittskarte, die Sie zuvor über Ihre Depotbank anfordern müssen. Vor dem Tag der Hauptversammlung erteilte Vollmachten und Weisungen müssen spätestens am 30. Mai 2017, 24.00 Uhr, unter der oben genannten Adresse für die Anmeldung eingegangen sein.

Daneben wird zusätzlich für an der Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre, die diese vor der Abstimmung verlassen müssen, die Möglichkeit bestehen, den von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreter bei Verlassen der Hauptversammlung mittels des auf der Stimmkarte vorhandenen Formulars Vollmacht und bestimmte Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. Auch bei einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreters sind eine frist- und formgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes notwendig.

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach dem Gesetz sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also bis zum 24. Mai 2017, 24.00 Uhr, zugehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes ist durch eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteil zu erbringen und hat sich auf den Beginn des 21. Tags vor der Hauptversammlung, also auf 10. Mai 2017, 00.00 Uhr zu beziehen.

Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft entnehmen, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.ecolutions.de

verfügbar ist.

Hinweis für die Anforderungen nach § 125 AktG:

Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte

GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Telefax +49 (0) 511 47402319

 

Saarbrücken, im April 2017

Lifejack AG

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