Logwin AG – außerordentliche Hauptversammlungen 2017

Logwin AG

Grevenmacher

Einladung
zur ordentlichen und einer außerordentlichen Hauptversammlung der
Logwin AG
am
12. April 2017

Logwin AG
Aktiengesellschaft
Gesellschaftssitz: L-6776 Grevenmacher,
ZIR Potaschberg,
5, an de Längten
R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890

Mitteilung an alle Aktionäre

Hiermit wird allen Aktionären der Logwin AG („die Gesellschaft“) mitgeteilt, dass eine

Ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft

am 12. April 2017 um 10.00 Uhr und eine

Außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft

am 12. April 2017, im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft

im Novotel Luxembourg Kirchberg,
6, Rue du Fort Niedergrünewald,
L-2226 Luxemburg,

stattfinden wird.

Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2017 der Logwin AG

1| Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2016 beendete Geschäftsjahr

2| Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember 2016 beendete Geschäftsjahr

3| Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers (Réviseur d’entreprises agréé) für das am 31. Dezember 2016 beendete Geschäftsjahr

4| Genehmigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2016 beendete Geschäftsjahr sowie der Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2016 beendete Geschäftsjahr sowie die Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers für das Jahr 2016 zu genehmigen.

5| Verwendung des Ergebnisses für das am 31. Dezember 2016 beendete Geschäftsjahr

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von 12.264.093,99 EUR wie folgt zu verwenden:

Zuführung eines Zwanzigstel des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage: 613.204,70 EUR
Ausschüttung einer Dividende von 0,04 EUR auf jede gewinnberechtigte Aktie: 5.768.791,60 EUR
Zuführung in die sonstige verfügbare Rücklage (Gewinnrücklage): 5.882.097,69 EUR

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 2.037.806 eigenen Aktien, die gemäß Artikel 11 des luxemburgischen Übernahmegesetzes nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der gewinnberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird, bei unveränderter Ausschüttung von 0,04 EUR je gewinnberechtigter Aktie, der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet.

6| Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder für die Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2016 beendeten Geschäftsjahres

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Verwaltungsratsmitgliedern für die Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2016 beendeten Geschäftsjahres Entlastung zu erteilen.

7| Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern – Statutarische Ernennung:

Bestellung von

a. Herrn Sebastian Esser
b. Herrn Dr. Michael Kemmer
c. Herrn Dr. Yves Prussen
d. Herrn Dr. Antonius Wagner

zu Mitgliedern des Verwaltungsrats mit einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2018.

Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Herren Sebastian Esser, Dr. Michael Kemmer, Dr. Yves Prussen und Dr. Antonius Wagner zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der Logwin AG mit einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2018 zu bestellen.

8| Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Luxembourg, Société coopérative, mit Sitz in L-1855 Luxembourg-Kirchberg, 39, Avenue John F. Kennedy, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.

9| Rückkauf eigener Aktien

Der Verwaltungsrat schlägt vor, ihn zu ermächtigen, bis zum 31. März 2020 bis zu 14.625.000 Stück eigene Aktien der Gesellschaft zu allen rechtlich zulässigen Zwecken für die Gesellschaft zu erwerben. Dies entspricht rund 10 % des Grundkapitals. Die Ermächtigung kann in diesem Umfang einmal oder mehrmals, ganz oder teilweise und zu mehreren rechtlich zulässigen Zwecken ausgeübt werden. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Verwaltungsrats (i) über die Börse oder (ii) im Wege eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots und zu einem Preis (ohne Erwerbsnebenkosten), der den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der Schlussauktion im XETRA-Handelssystem (oder in dessen Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse, Deutschland, während der letzten 10 Handelstage vor dem Erwerb oder ggf. vor der Bekanntgabe des öffentlichen Kaufangebots um nicht mehr als 30 % überschreitet und den rechnerischen Nennwert der Aktie nicht unterschreitet.

10| Vergütung der nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder

Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Vergütung der nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2016 auf insgesamt 120.000,00 EUR festzusetzen.

Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung der Logwin AG

1 | Einziehung beziehungsweise Annullierung von Aktien

Annullierung mit sofortiger Wirkung von 2.037.846 (in Worten: zwei Millionen siebenunddreißigtausendachthundertsechsundvierzig) bestehenden Aktien ohne Nennwert, die durch die Gesellschaft gehalten werden, so dass das Aktienkapital der Gesellschaft in 144.219.750 (in Worten: einhundertvierundvierzig Millionen zweihundertneunzehntausend siebenhundertfünfzig) Aktien eingeteilt wird, bei gleichzeitiger Erhöhung des gezeichneten Aktienkapitals auf den Betrag von 131.300.000 (in Worten: einhunderteinunddreißig Millionen dreihunderttausend) EUR durch Überführung eines Betrages von 97.835,34 (in Worten: siebenundneunzigtausend achthundertfünfunddreißig 34/100) EUR aus der Agioreserve an das Kapitalkonto ohne Ausgabe von neuen Aktien.

2 | Restrukturierung des gezeichneten Aktienkapitals

Restrukturierung des gezeichneten Aktienkapitals mit Neufestsetzung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft durch Umwandlung mit sofortiger Wirkung aller bestehenden Aktien der Gesellschaft in Bruchteile von Aktien, wobei jeweils 50 Bruchteile an einer Aktie eine ganze Aktie bilden, so dass das gezeichnete Kapital von 131.300.000 (in Worten: einhunderteinunddreißig Millionen dreihunderttausend) EUR in 2.884.395 (in Worten. zwei Millionen achthundertvierundachtzigtausenddreihundertfünfundneunzig) Aktien eingeteilt wird.

3 | Neufestsetzung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft

Neufestsetzung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft auf 68.700.000 (in Worten: achtundsechzig Millionen siebenhunderttausend) EUR eingeteilt in 1.509.105 (in Worten: eine Million fünfhundertundneuntausendeinhundertundfünf) weitere auszugebende genehmigte Aktien.

4 | Ermächtigung zur Durchführung der Restrukturierung

Ermächtigung an den Verwaltungsrat, die Durchführung dieser Restrukturierung des Kapitals mit Hilfe einer vom Verwaltungsrat bestimmten Bank zu veranlassen, so dass die Depotstellen, über welche die Aktionäre ihre Aktien beziehungsweise Bruchteile an Anteilen halten, die Spitzen (von Bruchteilen an Aktien, die keine ganze Aktien ergeben) über diese Bank und über die Clearingstelle über Ankauf oder Verkauf von Bruchteilen bis zum 7. Juni 2017 ausgleichen können.

5 | Bevollmächtigung zur Umsetzung der Restrukturierung

Bevollmächtigung an den Verwaltungsrat der Gesellschaft, diese Restrukturierung des genehmigten und gezeichneten Aktienkapitals umzusetzen und jegliche Formalitäten und Maßnahmen diesbezüglich durchzuführen, insbesondere, um eine sich daraus ergebende Annullierung von Aktien, sowie alle andern sich daraus ergebenden Satzungsänderungen notariell beurkunden zu lassen.

6 | Umwandlung der Aktien in Namensaktien

Nach Durchführung der in den Tagesordnungspunkten 1 bis 4 beschlossenen Maßnahmen sollen sämtliche Aktien der Gesellschaft in Namensaktien umgewandelt und Artikel 6 der Satzung mit Wirkung zum 8. Juni 2017 geändert werden, um ihm den unten aufgeführten Wortlaut zu geben, sowie Ermächtigung an den Verwaltungsrat, alles Erforderliche und Notwendige für die Durchführung der Umwandlung der Inhaber- in Namensaktien sowie die Eintragung sämtlicher Aktionäre im Aktienregister zu veranlassen.

7 | Weitere Abänderung der Satzung der Gesellschaft

Weitere Abänderung der Satzung der Gesellschaft um Bestimmungen des Gesetzes vom 10. August 2016 betreffend die Modernisierung des Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften und den obigen Tagesordnungspunkten Rechnung zu tragen, wobei die Änderung unter Punkt (d) am 8. Juni 2017 in Kraft treten wird und die andern Änderungen mit sofortiger Wirkung in Kraft treten:

a)

Abänderung von Artikel 2 der Satzung, um ihm folgenden Wortlaut zu geben:

Artikel 2
Der Sitz der Gesellschaft ist Grevenmacher. Durch Beschluss der Hauptversammlung oder durch Beschluss des Verwaltungsrats (in welchem Fall der Verwaltungsrat berechtigt ist die Satzung der Gesellschaft entsprechend abzuändern), kann der Sitz der Gesellschaft an einen anderen Ort der Gemeinde Grevenmacher oder an jeden anderen Ort im Großherzogtum Luxemburg verlegt werden.
Sollte die normale Geschäftstätigkeit am Sitz der Gesellschaft oder vom Sitz der Gesellschaft mit dem Ausland durch außergewöhnliche Ereignisse politischer, wirtschaftlicher oder sozialer Art gefährdet werden, so kann der Verwaltungsrat den Sitz der Gesellschaft vorübergehend und bis zur völligen Wiederherstellung normaler Verhältnisse ins Ausland verlegen. Die vorübergehende Maßnahme verändert jedoch nicht die luxemburgische Nationalität der Gesellschaft. Die Bekanntmachung der Verlegung hat an Dritte zu erfolgen durch die Organe der Gesellschaft, die am besten geeignet sind, dies unter den gegebenen Umständen zu vollziehen.

b)

Abänderung von Absatz (1), (2) und (3) des Artikel 5 der Satzung, um ihnen folgenden Wortlaut zu geben:

„(1) Das Grundkapital (gezeichnetes Aktienkapital) der Gesellschaft beträgt 131.300.000 (einhunderteinunddreißig Millionen dreihunderttausend) Euro. Es ist eingeteilt in 2.884.395 (zwei Millionen achthundertvierundachtzigtausend dreihundertfünfundneunzig) voll eingezahlte Aktien ohne Nennwert.
(2) Zusätzlich zum gezeichneten Kapital aus Absatz 1 dieses Artikels gibt es ein genehmigtes Kapital der Gesellschaft in Höhe von insgesamt 68.700.000 (achtundsechzig Millionen siebenhunderttausend) Euro, eingeteilt in weitere 1.509.105 (eine Million fünfhundertundneuntausend einhundertundfünf) neu auszugebende Aktien ohne Nennwert.
(3) Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. März 2020 durch Ausgabe neuer Aktien ohne Nennwert mit oder ohne Agio („prime d’émission“) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um 1.509.105 (eine Million fünfhundertundneuntausendeinhundertundfünf) Aktien zu erhöhen.
Bei solchen Kapitalerhöhungen besteht kein Bezugsrecht zu Gunsten der Aktionäre. Falls Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen vorgenommen werden, gelten die Bestimmungen von Absatz 5.“

c)

Hinzufügung eines neuen Absatzes (9) zum Artikel 5 der Satzung, der wie folgt verfasst ist:

„(9) Während der Periode vom 12. April 2017 bis zum 7. Juni 2017 ist jede Aktie der Gesellschaft in 50 Bruchteile an Aktien eingeteilt. Am Tag, der diesem Stichtag folgt, gibt es nur mehr ganze ungeteilte Aktien. Dementsprechend entfällt dann dieser Absatz von Artikel 5 und gilt als gestrichen.“

d)

Abänderung von Artikel 6 der Satzung, um ihm folgenden Wortlaut zu geben:

Artikel 6
(1) Die Gesellschaftsaktien bestehen ausschließlich in Form von Namensaktien.
(2) Die Gesellschaft wird diejenige Person als Eigentümer von Aktien ansehen, in deren Namen diese Aktien im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Jede Bank oder anderes Unternehmen das als Depotstelle tätig ist, kann nur im Register eingetragen werden, falls von ihr schriftlich bestätigt wird, dass die jeweiligen Aktien zu ihrem eigenen Vermögen, und nicht zu dem eines ihrer Kunden gehört. Falls diese Bestätigung nicht gegeben wird, kann die Gesellschaft die Ausübung der Rechte an diesen Aktien aussetzen, bis ihr bestätigt wird, dass der oder die rechtmäßige(n) Inhaber der Aktien im Aktienregister eingetragen ist, beziehungsweise sind.“

e)

Abänderung von Absatz (3) und (4) des Artikel 9 der Satzung, um ihnen folgenden Wortlaut zu geben:

„(3) Der Verwaltungsrat ist nur beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Die Verwaltungsratsmitglieder, welche verhindert sind, können schriftlich ein anderes Verwaltungsratsmitglied mit der Stimmabgabe bevollmächtigen. Ein Verwaltungsratsmitglied kann mehrere andere Verwaltungsratsmitglieder vertreten. Jedes Verwaltungsratsmitglied kann an jeder Sitzung des Verwaltungsrates teilnehmen mittels Telefonkonferenz oder anderen zur Verfügung stehenden Kommunikationsmitteln insofern gewährleistet ist, dass alle an der Sitzung teilnehmenden Personen sich hören und miteinander kommunizieren können. Eine Sitzung kann auch mittels einer Telefonkonferenz abgehalten werden. Die Teilnahme oder das Abhalten einer Sitzung mit Hilfe dieser Mittel entspricht einer persönlichen Teilnahme an der betroffenen Sitzung.
(4) Ein Beschluss des Verwaltungsrats ist für alle Entscheidungen von grundsätzlicher Art oder von wesentlicher finanzieller Bedeutung für die Gesellschaft oder ein Beteiligungsunternehmen erforderlich, soweit nicht die Geschäftsordnung dies an einen Ausschuss delegiert.“

f)

Abänderung von Absatz (2) des Artikel 10, um ihm folgenden Wortlaut zu geben, und Hinzufügung eines neuen Absatz (3) zu Artikel 10 der wie folgt verfasst ist:

„(2) Schriftlich gefasste Beschlüsse, die von allen Verwaltungsratsmitgliedern genehmigt und unterschrieben sind, sind genauso rechtswirksam wie anlässlich einer Verwaltungsratssitzung gefasste Beschlüsse. Solche Unterschriften können auf einem einzelnen Dokument oder auf mehrfachen Abschriften eines identischen Beschlusses stehen und können durch Brief, Telefax, Email oder Fernschreiben bestätigt werden.
(3) Die in diesem Artikel ausgeführten Regelungen gelten analog auch für die vom Verwaltungsrat eingerichteten Ausschüsse.“

g)

Abänderung von Absatz (3) des Artikel 11 der Satzung, um ihm folgenden Wortlaut zu geben:

„(3) Darüber hinaus wird die Gesellschaft rechtswirksam durch die gemeinsame Unterschrift von zwei Mitgliedern des Verwaltungsrats verpflichtet, wobei eine dieser Unterschriften diejenige des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters sein muss.“

h)

Abänderung von Absatz (1) des Artikel 12 der Satzung, um ihm folgenden Wortlaut zu geben:

„(1) Jedes Verwaltungsratsmitglied hat persönliche finanzielle und den Interessen der Gesellschaft entgegenstehende Interessenkonflikte dem Verwaltungsrat gegenüber unverzüglich offen zu legen und hat dafür Sorge zu tragen, dass der Interessenkonflikt in den Sitzungsbericht eingetragen wird. Ein im Interessenkonflikt stehendes Verwaltungsratsmitglied ist von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen, soweit der Interessenkonflikt mit dem zu fassenden Beschluss in Zusammenhang steht.“

i)

Abänderung von Artikel 15 der Satzung, um ihm folgenden Wortlaut zu geben:

Artikel 15
Die jährliche ordentliche Hauptversammlung findet am Gesellschaftssitz oder an einem in der Einberufung angegebenen Ort in Luxemburg innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des vorangegangenen Geschäftsjahres, wie in der Einberufung der Versammlung angegeben, statt.“

j)

Abänderung von Artikel 24 der Satzung, um ihm folgenden Wortlaut zu geben:

Artikel 24
Für alle Punkte, die nicht in dieser Satzung festgelegt sind, gelten die Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 2011 über die Ausübung verschiedener Aktionärsrechte in Hauptversammlungen von börsennotierten Gesellschaften und, soweit anwendbar, des Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften in der jeweils gültigen Fassung.“

Anwesenheits- und Mehrheitsbedingungen

Bei der ordentlichen Hauptversammlung ist keine Anwesenheitsmehrheit erforderlich. Die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden und vertretenen Aktionäre gefasst.

Bei der außerordentlichen Hauptversammlung muss mindestens die Hälfte des gezeichneten Aktienkapitals anwesend oder vertreten sein. Die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung werden mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden oder vertretenen Aktionäre gefasst.

Grundkapital, Stimm- und sonstige Rechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 131.202.165,00 EUR und ist eingeteilt in 146.257.596 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, wovon 2.037.806 Stückaktien von der Gesellschaft im Laufe der Geschäftsjahre 2014, 2015 und 2016 erworben wurden. Jede Aktie, die 2.037.806 von der Gesellschaft erworbenen Aktien ausgenommen, gewährt eine Stimme, die Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit zum Zeitpunkt der Einberufung 144.219.790. Nach Kenntnis der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung keine Aktie, die 2.037.806 von der Gesellschaft erworbenen Aktien ausgenommen, vom Stimmrecht ausgeschlossen. Aktionäre, die mindestens fünf Prozent (5%) des gezeichneten Aktienkapitals halten, können nach dem Luxemburgischen Gesetz vom 24. Mai 2011 über die Ausübung verschiedener Aktionärsrechte in Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften („Gesetz über Aktionärsrechte“) die Aufnahme eines oder mehrerer Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlungen verlangen und haben das Recht, Beschlussvorschläge bezüglich der Tagesordnungspunkte der Hauptversammlungen einzureichen. Ein entsprechender schriftlicher Antrag muss der Gesellschaft, zusammen mit einer Begründung oder mit einem Beschlussvorschlag, auf postalischem oder auf elektronischem Weg an folgende Adresse mitgeteilt werden:

Logwin AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 298
antraege@linkmarketservices.de

Der Antrag hat die Adressdetails des Absenders zur Bestätigung des Eingangs des Verlangens bei der Gesellschaft zu beinhalten. Das entsprechende Verlangen hat der Gesellschaft spätestens am
21. März 2017 zuzugehen.

Teilnahmebedingungen

Gemäß dem vorgenannten Gesetz über Aktionärsrechte dürfen nur Aktionäre an den Hauptversammlungen teilnehmen und abstimmen, die am 29. März 2017 um Mitternacht (Luxemburger Zeit) („Luxemburgischer Stichtag“) Aktionäre der Gesellschaft sind. Etwaige Änderungen hinsichtlich ihres Aktienbesitzes nach dem Luxemburgischen Stichtag werden bei der Bestimmung der Teilnahme- und/oder Stimmberechtigung bei den Hauptversammlungen nicht berücksichtigt.

Zur Teilnahme an den Hauptversammlungen und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der jeweiligen Hauptversammlung in Textform (z.B. per E-Mail) in deutscher, englischer oder französischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen haben.

Im Interesse der Aktionäre und im Einklang mit der Satzung wurde der Zeitpunkt, bis zu dem ein Einreichen der Anmeldung zur Hauptversammlungen möglich ist, über den Luxemburgischen Stichtag hinaus verlängert. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse daher bis spätestens am 5. April 2017 zugehen:

Logwin AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 289
agm@linkmarketservices.de

Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an den Hauptversammlungen und zur Ausübung des Stimmrechts erfolgt durch eine in deutscher, englischer oder französischer Sprache erstellte Bescheinigung der Depotbank, bei welcher der Aktionär seine Aktien an der Logwin AG hält. Die Bescheinigung muss der Gesellschaft unter der oben stehenden Adresse ebenfalls spätestens bis zum 5. April 2017 zugehen.

Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden nach fristgerechter Anmeldung Eintrittskarten zugeschickt, auf deren Rückseite ein Vollmachtsformular abgedruckt ist.

Vollmachtserteilung

Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Zu diesem Zweck müssen diese Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen beschrieben, bis zum 5. April 2017 anmelden. Bevollmächtigte werden unter Vorlage der Eintrittskarte und einer rechtmäßig erteilten Vollmacht zur Teilnahme an den Hauptversammlungen zugelassen. Falls Aktionäre ihre Depotbank zur Vertretung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen wollen, müssen sie die unterschriebene Vollmacht bis spätestens zum 11. April 2017 bei ihrer Depotbank hinterlegen. Die Depotbank ist berechtigt, Untervollmacht zu erteilen.

Stimmrechtsvertreter

Die Logwin AG möchte den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor den Hauptversammlungen zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisung erteilen möchten, können hierzu das auf der Rückseite der Eintrittskarte zu den Hauptversammlungen abgedruckte Formular zur Erteilung der Vollmacht und Weisungen zu den abstimmungsfähigen Punkten der Tagesordnung verwenden. Zu diesem Zweck müssen diese Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen beschrieben, bis zum 5. April 2017 anmelden. Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss spätestens am Dienstag, 11. April 2017, an folgender Anschrift auf postalischem oder elektronischem Weg eingehen:

Logwin AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 289
agm@linkmarketservices.de

Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Falls die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist eine solche Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Informationen zur Stimmrechtsvertretung erhalten Aktionäre montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0) 89 210 27222.

Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem anderen Bevollmächtigten als den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird.

Briefwahl

Aktionäre, die nicht persönlich an den Hauptversammlungen teilnehmen möchten, können ihre Stimmen per Briefwahl abgeben. Hierzu kann das Formular verwendet werden, das die Aktionäre auf der Rückseite der Eintrittskarte finden. Zu diesem Zweck müssen diese Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen beschrieben, bis zum 5. April 2017 anmelden. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl muss bis spätestens zum 11. April 2017 auf postalischem oder elektronischem Weg bei der

Logwin AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 289
agm@linkmarketservices.de

eingegangen sein.

Hinweis zur Information über die Hauptversammlungen

Weitere Informationen bezüglich der Hauptversammlungen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.logwin-logistics.com abgerufen werden. Anfragen zu den Dokumenten richten Sie bitte an:

Logwin AG
Investor Relations
ZIR Potaschberg
5, an de Längten
L-6776 Grevenmacher

 

Luxemburg, im März 2017

Logwin AG

Der Verwaltungsrat

 

Logwin AG
ZIR Potaschberg | 5, an de Längten
6776 Grevenmacher | Luxemburg
Tel. +352 71 96 90-1112 | Fax +352 71 96 90-1359
ir-info@logwin-logistics.com | www.logwin-logistics.com
Logwin-Aktie WKN 931705 | ISIN LU0106198319

R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890

Weitere Informationen zu unserem Unternehmen und zu den Hauptversammlungen finden Sie unter www.logwin-logistics.com

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