LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft – Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft
Garbsen
ISIN DE 0006450000
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung)

Die Hauptversammlung der LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft hat den Vorstand am 28. Mai 2015 ermächtigt, mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. Mai 2020 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien – auch unter Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre – zu erwerben und die so erworbenen eigenen Aktien auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre wieder zu veräußern bzw. zu verwenden. Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen eigenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder in Teilen auch eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der Einladung zur Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 6 angegeben, die im Bundesanzeiger vom 16. April 2015 veröffentlicht worden ist.

Garbsen, im Mai 2015

LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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